Das Amtsgericht Hamburg (45 C 74/02, Urteil vom 16.12.2002, MieterJournal 1/2003 S. 10) setzt eine Frist von 3 Monaten an, um Kaution abzurechnen und sie zurückzuzahlen bzw. freizugeben, die je nach den Umständen des Einzelfalls kürzer oder länger sein könne.
Aber welche Regeln gibt es für Sicherheitseinbehalt?
Ein Anteil von Kaution abzüglich Sicherheitseinbehalt wurde bereits schon vor einem Monat ausgezahlt? Wie lange kann ich warten? Hausmeister konnte nur pauschal sagen: wenn alle Betriebskosten und Ansprüche vollständig abgerechnet werden.