dieses Wort bedeutet eigentlich Konflikt und Mohammed meint damit den Konflikt in sich selber und dass man gegen sich selber im Herzen Krieg gegen alles Böse führen soll. Man soll also sein Herz prüfen und sich selbst hinterfragen und gegen seine Nachlässigkeit gegenüber Allah und den Mitmeschen ankämpfen und Kriege führen soll und nicht wie es die Terroristen auslegen, alle Ungläubigen (Nichtmuslime) auszurotten. Da wird der Koran oft fehlinterpretiert und für seine eigenen Zwecke "umgeschrieben".

LG hearo88

...zur Antwort

hallo, nun mal eine Unterscheidung. Du hast 2 Jahre Recht auf Gewährleistung lt. BGB. Sollte jedoch auf dem Garantieschein stehen " 3 Jahre Garantie" dann hast du bis zu 3 Jahren danach das Recht die Ware beim Verkäufer abzuliefern und mind. 2 Mal Nachbesserung (Reparatur) zu verlangen. Du hast aber auf das letzte (3te) Jahr keinen gesetzlichen Anspruch sondern dies ist reine Kulanzsache.

...zur Antwort

gewährte Boni- Aufwand erhaltene Skonti- Ertrag Wareneinkauf - Aufwand Warenverkauf - Ertrag Warenbestand - Aktivkonto Nachlässe ggü Kunden - stornierter Ertrag

Hoffe ich hab dir geholfen. LG hearo88

...zur Antwort

die meisten Pfarreien berufen sich aus einem Ausspruch aus dem neuen Testament. da fragen die Pharisaer Jesus ob man dem kaiser steuern zahlen solle da sagte jesus zu ihnen: welches bildnis ist auf der Muenze, sie antworteten: das des Kaisers. da sagte Jesus so gebt dem Kaisers was des Kaisers ist und Gott was Gottes ist.

LG hearo88

...zur Antwort

servus hier erst mal dier Istkaufmann:

Istkaufmann (Einzelkaufmann) ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 HGB). Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, sofern er einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Der Unternehmer eines solchen Betriebs ist somit automatisch und unmittelbar aus dem Gesetz Kaufmann. Er muss sich in das Handelsregister eintragen lassen und gilt dann als eingetragener Kaufmann, wobei dieser Eintrag nur erklaerender Natur ist.

Und dann der Kannkaufmann: Nach § 2 HGB: Ein gewerbliches Unternehmen, dessen Gewerbebetrieb nicht schon nach § 1 Abs. 2 Handelsgewerbe ist, gilt als Handelsgewerbe, wenn die Firma des Unternehmens in das Handelsregister eingetragen ist. Die Eintragung ist freiwillig. Die Handelsregistereintragung hat hier konstitutive (rechtsbegründende) Wirkung. Manchmal spricht man auch unzutreffend von Minderkaufleuten (dieser Begriff ist veraltet und hat hiermit nichts zu tun!) oder Kleingewerbetreibenden (dieser Begriff umfasst aber auch Nichtkaufleute). Nach der früheren Definition stand es dem Kannkaufmann frei, ob er sich ins Handelsregister eintragen lassen wollte. Es gab also auch nicht in das Register eingetragene Gewerbetreibende, die trotzdem Kaufleute waren. Das ist nach der neuen Regelung nicht mehr der Fall; der Unterschied liegt also darin, dass der Kannkaufmann nach heutiger Systematik erst kraft seiner Eintragung gem. § 2 HGB Kaufmann wird.

Wer ein land- oder forstwirtschaftliches Unternehmen betreibt und dafür einen in kaufmännischer Art und Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb benötigt, kann sich ebenfalls freiwillig ins Handelsregister eintragen lassen. Nach HGB § 3 sind somit auch Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft Kannkaufleute.

Hoffe ich konnte dir helfen.

LG hearo88

...zur Antwort
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.