Die momentane Rechtslage bezüglich Streaming-Seiten in Deutschland ist faktisch unklar. Allerdings gibt es jede Menge Rechtsberater, wie die Kanzlei Solmecke, die die möglichen Konsequenzen für den Nutzer erläutern: Es gibt keine. Solange du nur streamst, das heißt keine Filme runter- oder noch schlimmer hochlädst, gibt es keinerlei rechtliche Grundlage mit der irgendetwas auf dich zukommen kann. Das ist nur Panikmache!

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Eigentlich kannst du keinen anderen Wohnort als Amerika angeben, das hätte dich schon stutzig machen müssen ... Du kannst es allerdings mit einem Proxy versuchen, dann denkt die Seite, dass du aus Amerika kommst.

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Das sieht so aus als ob du: 1. Keine Internetverbindung hast 2. Die Technic Seite momentan down ist

Stelle einfach sicher, dass du eine Internetverbindung hast und versuche es später nochmal. Hexxit ist ein so großes/bekanntes Modpack, dass es sicher nicht an einem Fehler seitens des Erstellers liegt.

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Hat der Mod ohne die Erweiterung funktioniert?

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Schule konfisziert Handy: gibt es ein rechtliches Schlupfloch?

Hallo,

als ich heute in der Cafeteria unserer Schule mit meinem Handy zugange war, kam eine Lehrkraft vorbei, meinte, die Polizei spielen zu müssen, und nahm es mir weg. Auf die Frage, wann ich es zurück bekäme, wurde mir mit morgen Mittag geantwortet. D. h. erst am nächsten Schultag nach der sechsten Stunde.

Nach dem Unterricht heute bin ich dann ins Sekretariat gegangen, habe ein bisschen auf den Putz gehauen und gottseidank mein Handy vorerst wiederbekommen.

Ich habe anschließend recherchiert und herausgefunden, dass das Zurückgeben des Handys laut Schulordnung beim ersten Verstoß dieser Art wirklich erst am nächsten Tag stattfinden soll. Noch schockierter war ich allerdings, als ich feststellte, dass das Schulgesetz NRWs diese Konfiszierung fremden Eigentums deckt und durch den Paragraphen 53 überhaupt erst ermöglicht wird. Nun frage ich mich, wie es so eine Gesetzesregelung in einem Land wie Deutschland überhaupt geben kann. Ich meine, ich als volljähriger Schüler der 13 Jahrgangsstufe, der eine sog. Bringschuld gegenüber der Schule hat, sollte doch selbst entscheiden dürfen, ob ich dem Unterricht folge oder mit meinem Handy spiele, sofern ich damit niemanden störe. Es ist ja quasi eher zu meinem eigenen Nachteil und um mir dessen bewusst zu sein, bin ich alt genug.

Wie dem auch sei, an diesem Paragraphen, der den vorübergehenden Einzug von Gegenständen legitimiert, kann ich nichts ändern, so unsinnig er auch sein mag. Ich frage mich aber trotzdem, ob es bei dieser Regelung nicht ein Schlupfloch gibt, mit dem ich dem längerfristigen Einzug eines Handys entgegentreten kann. D. h. vielleicht ein Recht, auf das ich einen Anspruch habe, welches bei der Konfiszierung meines Handys verletzt werden könnte, so dass jener Paragraph 53 im Endeffekt haltlos ist.

Ich hoffe, irgendjemand kann mir weiterhelfen. Danke im Voraus.

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Das Zauberwort heißt in diesem Fall BGB §812 Der Herausgabeanspruch

"Wer durch die Leistung eines anderen oder in sonstiger Weise auf dessen Kosten etwas ohne rechtlichen Grund erlangt, ist ihm zur Herausgabe verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der rechtliche Grund später wegfällt oder der mit einer Leistung nach dem Inhalt des Rechtsgeschäfts bezweckte Erfolg nicht eintritt."

Kein Problem habe dir gerne geholfen, da das BGB als Bundesgesetz über dem Landesgesetz steht ist das ein riesiges Schlupfloch. Bei mir hat's geklappt und das Gesicht des Lehrers war unbezahlbar.

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Dich beobachtet jemand und du hast einen Virus auf dem PC... Bekleben die Linse oder mach irgendwas davor und mach deinen PC neu

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In letzter Zeit wird darüber in der Tat immer öfter spekuliert. Allerdings solltest du wissen, dass man allerhöchstens das "PG" abschafft. Die Attitude Ära kann schon allein mangels WCW (dem damaligen Konkurrenten der WWE nicht mehr stattfinden. Die Spekulationen über das abschaffen der PG sind aber auch mit Vorsicht zu genießen, da die WWE mehr auf Jugendliche und Kinder aus ist (diese Eben mit ihren Senungen ansprechen will). Deutlich wird das beim Saturday Morning Slam, der sogar als G, also ab 6 Jahren, eingestuft ist. Bei dieser Show werden alle Moves gegen Kopf und Nackenbereich herausgeschnitten, bzw. nicht benutzt. Um obenstehendes zusammenzufassen:

Attitude Ära = NEIN

PG-Abschaffung = Vielleicht aber eher nicht

LG

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Geh auf alle Fälle zum Arzt!

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Sexuelle Belästigung denke ich auf alle Fälle. Wenn das herauskommt verliert dein Lehrer seinen Job (zumindest in deiner Schule)

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