Rechtlich ist der Fall ganz klar geregelt:

Sind alle WG-Bewohner Hauptmieter, so hat sich automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gebildet, mit dem Gesellschaftszweck gemeinsames Wohnen. Dies führt dazu, dass ein einzelner Bewohner nicht mehr ohne weiteres kündigen kann. Vielmehr muss die WG die Kündigung gemeinschaftlich aussprechen.

Alternativ kann ein einzelner Mitmieter nur aus dem Vertragsverhältnis entlassen werden, wenn die anderen Mitmieter und der Vermieter dem schriftlich zustimmen.

D.h. ohne Zustimmung deines Mitbewohners bist du weiterhin an den Vetrag gebunden und bist verpflichtet die Miete zu zahlen. Dies kann notfalls auch von dir eingeklagt werden durch die anderen Teilnehmer der Gbr.

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Noch eine Anmerkung. Diese Vereinbarung wurde in einer Zusatzvereinbarung getroffen (Da der Mietvertrag der Vormieterin noch auf Renovierung bei Auszug fußte).

Im Hauptmietvertrag steht u.a. noch der Satz : "Nach Vertragsbeendigung ist die Mietsache mit sämtlichen Schlüsseln – auch den vom Mieter zusätzlich beschafften Schlüsseln – vollständig geräumt und besenrein / renoviert zurückzugeben."

Diesen Satz müsste man doch modifizieren (Stichwort renoviert) entfernen bzw. auf die Zusatzvereinbarung eingehen, oder?

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Niemals Essigsäure als Basis nehmen, das zerstört Dichtungen und Metalle.

Zitronensäuregranulat (ohne Garantie des Herstellers!) oder den vom Hersteller empfohlenen Reiniger nehmen.

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Hi, Hast du die vollständige Seite mit §13 komplett lesen können? Das Bild ist arg klein geworden..

Hier nochmal Ergänzungen zu den drei screenshots. Ergänzend wird auf das Übergabeprotokoll verweisen, das hänge ich gleich im nächsten Post noch mit an.

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Hi, hier noch der exakte Wortlauf der Klausel sowie der Zusatzvereinbarung als Bildanhang.

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Ps: ALLE Dübellöcher sind enddübelt, mit Moltofill gespachtelt und mit Farbtupern und Rauhfaser tiptop geschlossen.

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Hallo Deinerklaerbaer, vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Wie ist diese 2- einzuschätzen? Verbaut mir das was für die nun laufenden Bewerbungen, oder ist es eher überdurchschnittlich anzusehen? Was genau sollte ich am Besten korrigieren lassen? Hier nochmal das vollständige Zeugnis, ggf. ist das ja auch wichtig:

[b]Zeugnis[/b]

Herr [b]X[/b] war vom DATUM bis zum DATUM für die FIRMENNAME im TÄTIGKEITSFELD A und in der TÄTIGKEITSFELD B tätig.

Er übernahm dabei die folgenden Aufgaben im TÄTIGKEITSFELDA: (...)

In der TÄTIGKEITSFELD B leistete er wesentliche Beiträge in den folgenden Bereichen: (...)

Wir haben Herrn X als einen ausgesprochen kompetenten, freundlichen und hilfbereiten Mitarbeiter kennengelernt. Er zeigte weit über das Normalmaß hinaus gehenden Einsatz und erledigte alle ihm übertragenen Aufgaben stets zu unserer vollen Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzen war zuvorkommend und stets einwandfrei.

Das Arbeitsverhältnis mit Herrn X endet wie vereinbart zum Ende der Befristung am Y. Wir danken ihm für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für seinen weiteren beruflichen Weg alles Gute.

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