Rechtlich ist der Fall ganz klar geregelt:
Sind alle WG-Bewohner Hauptmieter, so hat sich automatisch eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gebildet, mit dem Gesellschaftszweck gemeinsames Wohnen. Dies führt dazu, dass ein einzelner Bewohner nicht mehr ohne weiteres kündigen kann. Vielmehr muss die WG die Kündigung gemeinschaftlich aussprechen.
Alternativ kann ein einzelner Mitmieter nur aus dem Vertragsverhältnis entlassen werden, wenn die anderen Mitmieter und der Vermieter dem schriftlich zustimmen.
D.h. ohne Zustimmung deines Mitbewohners bist du weiterhin an den Vetrag gebunden und bist verpflichtet die Miete zu zahlen. Dies kann notfalls auch von dir eingeklagt werden durch die anderen Teilnehmer der Gbr.