hallo an XtraDry zu 1. klar bin ich berechtigt, die Kaution zurückzuholen, wenn diese nicht gesetzeskonform angelegt wurde und der Vermieter trotz Zahlungsnachweis keinen Verbleib nachweisen kann zu 2. klar darf ich, wenn über Wochen jeden Abend ganze Heerscharen von Polizei in inserem Haus sich mit Assis rumschlagen und der Vermieter nicht auf Schreiben der Hausgemeinschaft reagiert
grundsätzlich ja, aber wie es schon jemand geäußert hat, wer macht das schon. ich verlass mich da immer auf mein bauchgefühl, wenn ich bei einem paidmailer mal 5 euro auszahlen lasse, dann vergess ich es immer, aber wenn da mal was größeres kommen sollte, dann lieber melden, denn die kriegen das eh raus, und dann wird es haarig. denn wenn die das selbst rausbekommen, bist du ein schlimmerer verbrecher als ein kinderschänder, denn du hast den staat "betrogen". du musst alles zurückzahlen, strafe kommt dazu, eine sperre und eine anzeige wegen betrug. das bringt es nicht.
... ich sehe es so, Anspruch auf einen angemessenen Termin- ja, Recht darauf - nein, denn wenn er Dich braucht, dann macht er jeden Termin möglich, wenn nicht, dann nicht ...
ja, denn in deutschland wird mit 2 bechern gemessen. kindergeld zählt in diesem fall als einkommen, wie der unterhalt auch, mir geht es ebenso.
hallo und guten abend, du sollst wissen, dass ich mich vor einem jahr auch von meiner lebensgefährtin getrennt habe, nach elf jahren. unser kind habe ich, denn sie ist einfach gegangen. ich gebe dem kleinen alle meine liebe und kümmer mich um ihn, denn auch ich weiss, was schmerz ist, seelenschmerz. meinen seelenschmerz habe ich herausgeschrien, auf einem feld in der nacht, ja auch als mann weint man, denn nur so kann der druck raus, nur so findest du wege, mit anderen zu reden. ich hatte einen guten freund, hab ich heute noch, zu dem bin ich hin und habe mit ihm gesprochen. er hat zugehöhrt und mich nicht bemitleidet oder dumme ratschläge gegeben. NUR zugehöhrt. seit diesem tag ging es mit mir wieder aufwärts und ich konnte meine trauer verarbeitejn. aber auch heute noch, nach 14 jahren gibt es situationen, wo der kummer sich einschleicht, dann rede ich mit meiner partnerin und wenn es sein muss, weine ich, ja, denn dann geht es einem schnell etwas besser, denn ich denk, tränen reinigen die seele ... ich wünsch dir von ganzem herzen, dass du es selbst schaffst ...
... nein, den antrag musst du stellen! allerdings wird berücksichtigt, wenn du noch bei deinen eltern lebst. aber der dame kann geholfen werden ...