Sachbearbeiterin lässt keine Ruhe und kommt schon wieder mit ihrer Unterhaltsvermutung

In Bezug auf http://www.gutefrage.net/frage/wohne-zur-untermiete-bei-oma---muss-diese-ihr-vermoegen-offenlegen-trotz-getrennter-haushaltskasse

Heute habe ich mal wieder ein Schreiben von meiner Sachbearbeiterin bekommen. Darin steht:

[...] bei einem Hausbesuch wurde festgestellt, dass Sie im Haus Ihrer Großmutter keine abgetrennte Wohnung bewohnen. Bei einem Mietverhältnis zwischen Verwandten ist einen Unterhaltsvermutung [...] zu prüfen. [...]

[...] Um über Ihren Folgeantrag [...] entscheiden zu können, werden folgende Unterlagen benötigt:

Bitte füllen Sie den beigefügten Vordruck gewissenhaft aus und legen Sie diesen vor Bitte beachten Sie, dass Sie die Einkommensnachweise Ihrer Großmutter vorlegen müssen [...]

Der Vordruck ist ein "Zusatzbogen zur Feststellung von Haushaltsgemeinschaften mit Verwandten (außer Kindern und Eltern) und Leistungszahlungen $9 Abs. 5 SGB II" Da steht auch fett geschrieben "Angehörige mit eigenem Bad und eigener Küche bilden keine Haushaltsgemeinschaft mit der Bedarfsgemeinschaft"

Tja, was soll ich jetzt machen? Die Dame hat bereits ein formelles Schreiben von mir bekommen, das Sie das Vermögen meiner Großmutter nix andinge, da wir eine Wohngemeinschaft sind. Soll ich ihr denselben Schrieb nochmal zuschicken? Würde das was bringen? Oder habt ihr noch andere Tipps? Meine Oma ist gerade schon wieder am durchticken. ^^' Schließlich zahle ich ihr Miete (von meiner Rente, werde bezüglich der Miete nicht vom Amt unterstützt) und sie unterstützt mich finanziell in keinster Weise.

Unterhalt, ALG II, Hartz IV

Wohne zur Untermiete bei Oma - Muss diese ihr Vermögen offenlegen trotz getrennter Haushaltskasse?

Hallo!

Seit letztem Jahr, als ich 25 Jahre alt wurde, bin ich ALG2 Empfängerin. Nun bin ich vor kurzem zu meiner Oma gezogen und wohne nun bei ihr zur Untermiete. Alleine werde ich mir keine Wohnung nehmen, weil ich Epilepsie habe und unbedingt jemanden brauche, falls ich einen Anfall bekommen sollte (Sturz-/ Verletzungsgefahr). So passt meine Oma auf mich auf und ich auf sie, falls es ihr mal nicht gut gehen sollte (was auch schon ein paar Mal der Fall war dieses Jahr). Meine Oma bewohnt ein Haus zur Miete und ich habe mich in 2 Zimmer einquartiert. Küche und Bad werden wie in einer WG genutzt. Ich wohne seit Februar bei ihr, aber die ersten Monate waren mietfrei, weil das Jobcenter mir so Stress gemacht hatte, das ich nicht mehr konnte und der Umzug sich dann auch noch als schwierig erwiesen hat (Transportprobleme etc).

So, nun aber mein Hauptanliegen. Habe vor 2 Wochen den Folgeantrag abgeschickt, mit den nötigen Daten. Die Vermietererklärung, den Untermietvertrag sowie die letzte Heizkostenabrechnung. Nun steht in dem Antwortschreiben folgendes drin:

- > Neue Vermietererklärung, da die Neben- und Heizkosten gesondert ausgewiesen werden müssen (die Unterkunftskosten werden aus diesem Grund vorerst nicht zur EDV genommen)

Warum müssen die getrennt ausgewiesen werden? Meine Oma und ich haben uns auf einen Pauschalpreis von 250€ geeinigt, reicht das nicht?

- > Unterlagen zum Einkommen und Vermögen Ihrer Großmutter (da sie in einem Haus wohnen und Miete zahlen müssen ist zu prüfen, ob Ihre Großmutter einen Unterhaltsbeitrag an Sie leisten kann)

Ich weiß, das das Jobcenter vermutet, das meine Oma mich unterstützt, weil wir verwandt sind. Aber dem ist nicht so. Wir führen getrennte Haushaltskassen, kaufen getrennt ein, waschen getrennt, haben getrennte Kühlschrankfächer. Die Küche benutzen wir gemeinsam, weil ich keine eigene habe und hier auch kein Platz für eine weitere Küche ist. Ist das denn nun richtig, das meine Oma ihr Einkommen UND Vermögen offenlegen muss? Hab mich schon informiert und ich habe verstanden, nein. Hatte einen Bekannten, der bei seinen Eltern lebte und das Jobcenter hat die Untermiete bezahlt. Bei einer Sozialberatung war ich ebenfalls und die bestätigten mir das.

Was antworte ich jetzt am besten und welche Unterlagen lege ich bei?

Meine Sachbearbeiterin ist nur 2 Stunden am Tag erreichbar und da ist meistens besetzt. Über email antwortet sie auch nicht...

Bin für jegliche Hilfe und Tipps dankbar!

LG

Unterhalt, ALG II, Hartz IV
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