Ich würde mal mit der Klassenleitung sprechen, um zu klären, ob a) nur das eigene Kind betroffen ist (Mobbing? Abziehen? Ungeschicklichkeit?) und b) Maßnahmen von Seiten der Schule (Aufsicht/Kontrolle/Abschließen von Räumen) getroffen wurden/werden können um dies zu verhindern. Mit Sicherheit ist das für eine Klassenlkeitung bzw. die Schulleitung recht unangenehm und/oder peinlich - zumal sich hier ja irgend jemand ungestraft bereichert...
Nein, dass heisst, dass die eine Zulassung nur unter den genannten Bedingungen (bestandene Prüfung und Bestand der vorläufigen Ergebnisse) garantieren. Sorry...
Wer wüsste das besser, als die Luftfahrtgesellschaften?
Das Problem liegt bei der Lehrerin - nicht bei Euch. Und um einen Verweis würde ich mir keine Sorgen machen, welche Begründung soll der haben: Der Vergleich mit der alten Lehrerin fiel schlecht aus für die neue? Gerade Lehrer vergleichen ständig - nämlich Schüler mit Schülern, und das ganz offen in der Klasse, jeden Tag: Der ist gut, die ist besser und der noch weniger gut... Von jedem professionellen lehrer muss man erwarten dürfen, dass er a) sich das anhört und b) wie ein erwachsener Mensch darauf reagiert - und nicht weint.
Die Frage der Fragen ist eine andere: Wozu besucht man die FOS Gesundheit und Pflege, wenn man nicht einmal weiß, welche Berufe daraus resultieren könnten???
Und weiss so jemand, welche Fächer es dort gibt? Ob sie ihm leicht oder schwer fallen?
Ohne richtige Motivation wird das nichts - oder zumindest nicht gut. Besser, eine FOS in einer Fachrichtung besuchen, die einem liegt...
Bowling, Klettern im Klettergarten, Kino...
Um welches Bundesland gehts denn? Dann kann das mit der Dauer der Schulpflicht und evtl. Konsequenzen (Bußgheld, Zwangsgeld, Zwangsvorführung...) entsprechend der Landesvorschriften genau festgestellt werden...
Also, die 27/40 sind mir klar, denn insgesamt gabs ja 40 Punkte, davon wurden 18 in der 1. Aufgabe und 9 in der 2. Aufgabe erreicht - macht erreichte 27 von max. 40 Punkten. Insoweit o.k. Was ich nicht verstehe, ist die Angabe "30%" und "70%" - sollten die Aufgabenteile unterschiedlich gewichtet sein? Wenn hier eine Gewichtung vorbenommen wurde (d.h. die Punkte aus der 1. Aufgabe *0,3 und die Punkte aus der 2. Aufgabe *0,7 gerechnet), könnte das das Ergebnis des Mitschülers erklären - aber es sollte vermerkt sein, welches Ergebnis an Punkten den nun rauskommt... frag sie, sie vwird dann wissen, dass Du Ihre Arbeit "überprüfst".
Der Lehrer hat die sog. Aufsichtspflicht, d.h. er ist verpflichtet, durchgehend (wenn auch nicht ohne ununterbrochen) das korrekte Verhalten u.a. von Schülern zu überprüfen. Schon aus diesem Grund kann es keine aufsichtsfreien Räume und Zeiten (z.B. in Umkleiden) geben (und mit unbekleideten Schülerinnen ist in einer pause wohl eher nicht zu rechnen), auch wenn es evtl. geschickter gewesen wäre, eine weibliche Kollegin zu bitten - aber rechtlich ist das kein Problem.
Keine Chance: Der "mündliche Tadel" ist "nur" eine Erziehungsmaßnahme gem. § 62 Abs. 3 Berliner Schulgesetz... Über Erziehungsmaßnahmen entscheidet "die Lehrkraft ... im Rahmen ihrer pädagogischen Verantwortung unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit über das erzieherische Mittel, das der jeweiligen Situation sowie dem Alter und der Persönlichkeit der Schülerin oder des Schülers am ehesten gerecht wird" - und damit allein, und es muss auch nichts "bewiesen" werden. Und da eine Erziehungsmaßnahme kein sog. "Verwaltungsakt" ist, gibt es auch keine rechtlichen Widerspruchsmöglichkeiten. Die gibts erst bei sog. Ordnungsmaßnahmen (Verweis, Unterrichtsausschluss usw.).
Das sogenannte Bildungs- und Teilhabepaket (infos gibts bei der Arge oder im Schulbüro) sorgt zumindest für Empfänger von Hartz Iv, Wohngeld usw. dafür, dass auch Kosten für eintägige Schulfahrten/Klassenfahrten übernommen werden. Zumindest die haben dann mal Glück gehabt! Ansonsten: Autos waschen, Zubehör kostet wenig Geld, Nachbarn und Lehrer sind gute Kunden :-)
Hier gehts um zwei unterschiedliche Kaffeepflanzen, die sich von der Anbauhöhe (Arabica wächst nur im Hochland, d.h. höheren Gebirgslagen, Robusta wächst eigentlich überall) und dem Grundgeschmack (Arabica eher mild, Robusta eher kräftig) unterscheiden. Einfach maL Googlen oder bei Wikipedia nachsehen...
Das kommt aufs Bundesland an: In einigen haben die Schulbüros und die Argen ein extra Formular (auf dem die Schule die Klassenfahrt und Ihre Kosten bestätigt), das wird dann von der Schulleitung unterschrieben und bei der Arge eingereicht, die überweist dann das Geld. In anderen genügt ein formfreies Schreiben der Schule - das weiss eben entweder das Schulbüro oder der Sachbearbeiter der Eltern bei der Arge. Eilt nur etwas: Manchmal brauchen die Argen 2-4 Wochen, um zu zahlen...
Tja, nur bei dem Unternehmen, dass vorzustellen ist. Der betriebliche Leistungsprozess ist eben in jedem Unternehmen anders, da gibts keine "Regeln". Ich würde daher ein Unternehmen mit eher einfachem Prozess nehmen, z.B. MediaMarkt, Saturn o.ä., da bekommt man bei einem Besuch im Geschäft und im Internet schon recht schnell die notwendigen Daten...
Grundsätzlich sollte man versuchen, mit der Schulleitung eine Lösung herbeizuführen. Wenn dies nicht gelingt, dann besteht die Möglichkeit, die nächsthöhere Ebene, die "Schulaufsicht" einzuschalten. Diese erreicht man i.d.R. in der Kreisverwaltung bzw. der Bildungsbehörde (in Stadtstaaten). Das ganze sollte unbedingt schriftlich erfolgen - nur dann muss es auch schriftlich beantwortet werden. Entweder formuliert man dies als Hinweis bzw. Aufforderung zur Überprüfung oder - das ist dann aber die Hardcore-Variante, quasi das Kriegsbeil - als Dienstaufsichtsbeschwerde, bei der man sich gegen das Verhalten einzelner Personen (z.B. das des Schulleiters) beschwert.
Sehr geehrter Herr XYZ, da mein Sohn sich am DATUM die handfläche aufgeschnitten hat und diese noch nicht ganz verheilt ist, bitte ich darum, meinen Sohn von allen sportlichen Aktivitäten zu befreien, bei denen er die Handflächen verwenden muss. Mit freundlichen Grüßen ABC
Kommt darauf an: In einigen Bundesländern ist jeweils die aktuelle Schule verpflichtet, die (gesamte) Schülerakte zu archivieren, z.B. Hamburg. D.h., die Akte der jeweils alten Schule wird jeweils zur "neuen" geschickt.
Steht im Berufsbildungsgesetz: "An einem Berufsschultag mit mehr als fünf Unterrichtsstunden (sechs und mehr Unterrichtsstunden) darf keine Beschäftigung nach der Berufsschule erfolgen." D.h., bei weniger als 6 Schulstunden hat der Arbeitgeber Anspruch darauf, dass Du in den Betrieb kommst.
Im übrigen berechtigt ein "verschwiegenes" Nichterscheinen zur Arbeit den Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung, da i.d.R. ein zerrüttetes Vertrauensverhälnis zu unterstellen ist. Schließlich entspricht dieses Verhalten quasi einem Diebstahl: Der Arbeitgeber zahlt für Arbeit (die Schulzeit wird als Arbeitszeit bezahlt!) die betrügerisch nicht erbracht wird. Aber auch eine entsprechende Gehaltskürzung wäre arbeitsrechtlich möglich.
Die Teilnahme an Klassenfahrten ist klar rechtlich geregelt in den Schulgesetzen: Schul-, Klassenfahrten und Ausflüge fallen mit unter die Schulpflicht, d.h. die Schule kann (ungenehmigte) Nichtteilnahmen mit Bußgeldern ahnden und ggf. vorab mit Zwangsgeldern (in Hamburg in ca. doppelter Fahrtkostenhöhe) erzwingen. Ich selbst habe einmal einen Zwangesgeldbescheid über 700,- € gesehen.
Insofern würde ich mir um die natürlich verbotene Koppelung mit einem Abschluss keine Sorgen machen...
bei Historikern (und die sind i.d.R. sehr streng) gehören die komplette URL und das Datum (an dem die Daten übernommen wurden) zur Quellenangabe.