Habe das Buch gekauft und ich fand es inhaltlich totalen Mist. Die angebliche Rückgabemöglichkeit hat bei mir nicht geklappt. Seit jetzt 1 1/2 Monaten und mehreren Bitten um Rückzahlung habe ich noch immer kein Geld zurück erhalten, nicht einmal irgendeine Rückantwort.

Für mich ist die Köderung mit der Rückgabemöglichkeit ein Betrug.

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Nicht bestellen ! Das Buch hat mir nicht ansatzweise zugesagt. Sofort am nächsten Tag und mehrmals danach habe ich die Rückzahlung angefordert, aber bis heute (1 1/2 Monate danach) habe ich den Kaufpreis noch immer nicht zurück erhalten. Also ganz vorsichtig sein und am besten das Geld sofort abschreiben bzw. besser noch erst gar nicht bezahlen.

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Keine Chance, Anwalt kann in Deutschland nur ein studierter Jurist werden.

Ob Sie im Ausland irgendwie die Anwwaltszulassung bekommen können die dann in Deutschlang auch geht kann ich nicht beurteilen - davon rate ich aus Haftungsgründen aber dringenst ab.

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Vom eigenen mittlerweil ehemaligen Anwalt abgezockt worden...was kann man sinnvoll dagegen tun?

Ich hatte vor 3 Jahren Schwierigkeiten mit einer Baufirma. Mit der BF hatte ich einen GÜ-Vertrag über den Bau (430.000) und als Vorvertrag die Erstellung der Bau-Eingabeplanung (9.000) abgeschlossen. Es kam zu solch gravierenden Fehlern bei der Eingabeplanung, dass mein Vertrauen hinsichtlich der Bauumsetzung massiv gedämpft worden war (schwebende Gauben, falsche Gebäudeklasse etc.)...Fristen, die ich der BF betr. Eingabeplanung gestellt hatte, verliefen dazu ergebnislos. Nach einem Jahr Arbeiten an der Eingabeplanung ging ich zu einem Anwalt. Er riet mir auf Grund des katastrophalen Abarbeiten des Vorvertrages alles zu kündigen. Obwohl nach über einem Jahr immer noch kein genehmigungsfähiger Plan vorlag wollte die BF die 9000,-€. und verklagte mich. Und obwohl Richter generell zu Vergleichen tendieren, war nach der Zeugenaussage des LRA / Baubehörde und stapelweise ungültig gestempelten Ordnern auch für den Richter klar, dass hier nur Pfusch gemacht worden war. Die BF nahm die Klage zurück und musste alle Kosten übernehmen. Während der Verhandlung war auch nochmal ganz klar formuliert worden, dass auf Grund der desaströsen Arbeit betr. des Vorvertrages meine Kündigung NICHT willkürlich sondern zu Recht gewesen ist und beides zusammenhing. Ich betonte am Ende der Verhandlung, dass ich auf keinerlei Kosten sitzen bleiben wolle. Und somit war für mich das Thema erledigt. Erst mal. Ich suchte eine neue BF, fand nach Monaten eine und der Anwalt beriet mich diesmal beim Vertragsentwurf. Die Rechnung, die ich daraufhin bekam, zog mir die Schuhe aus. Im Vorfeld besprochen waren 3000-4000,-€. Die Rechnung betrug fast 11.000. Ich bat um Klärung und er teilte mir mit, dass er in diese Rechnung auch noch die Rechnung betr. Kündigung der alten BF reingeschoben hätte...in der Rechnung selbst so nicht aufgeführt. Er splittete daraufhin die Rechnung: ich sollte für die Kündigung der alten BF fast 5.500 bezahlen!...ich widersprach und bat um ein klärendes Gesprächstermin. Weil für mich beides - wie auch in seiner Klagebegründung dargestellt -zusammengehangen hat und ich den Prozess gewonnen hatte. Und er meiner Meinung nach auf Grund dessen der alten BF die Rechnung hätte stellen müssen - auch als Pflicht mir gegenüber als seiner Mandantin. Ein Gesprächstermin kam nicht zu Stande, er ging nicht mehr ans Telefon und letztendlich schickte er mir ohne irgendeine Zahlungserinnerung direkt einen Mahnbescheid. Auch hier widersprach ich,versuchte erne mit ihm ein Gespräch zur gütlichen Einigung zu vereinbaren. Auch hier war er weder telefonisch noch schriftlich für mich zu erreichen...bei der Gerichtsverhandlung zwecks seinem Mahnbescheid meinte der Richter, dass auch wenn es "nur" um den Nebenvertrag gegangen ist, daraus die Kündigung resulitert hat. Und der Anwalt mir diese Kündiung separat in Rechnung stellen darf. Wäre für ihn weniger aufwendig, als die BF in die Pflicht zu nehmen. Was kann ich dagegen tun?

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Es gibt eine bundesweit tätige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten zwischen Anwalt und Mandant. Das ist angeblich kostenfrei und damit viel besser als den Ex-Anwalt zu verklagen.

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Rglm. braucht man keine gesonderte Bestätigung.

Wenn aber das Scheidungsverfahren ohnehin in 2 Monaten beginnt, können Sie rglm. schon jetzt zu Ihrem zukünftigen Anwalt gehen ohne dass es letztendlich mehr kostet. Der gibt Ihnen dann jetzt schon die notwendigen Informationen, Tipps etc.

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Auf jeden Fall ganz schnell zum Fachanwalt rennen. Der sollte dann nicht nur viele Grundinformationen geben, sondern auch einen Fahrplan wie wann was zu regeln ist. Bei 26 Jahren Ehedauer kommt rglm. eine ganze Menge zusammen.

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Das hat mit der Ehe und/ oder Scheidung wahrscheinlich nichts zu tun.

Gehen Sie zu einem Anwalt und bringen dem die ganzen Unterlagen mit. Doch befürchte ich, dass es nun für alles zu spät sein könnte, wenn der Gerichtsvollzieher schon da ist.
Auf jeden Fall ganz schnell zum Anwalt, vielleicht kann der noch etwas retten.

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Ihr Anwalt muss das wissen, das ist für einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht echt kein Hexenwerk. Warum hier nicht schon vor Jahren Zwangsgelder beantragt und verhängt worden sind ist mir völlig schleierhaft. Normalerweise wäre da sogar schon längst das Gericht von sich aus tätig geworden. Die Gründe dafür müsste Ihnen Ihr Anwalt aber problemlos erklären können.

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Das kommt auf die Regelungen in Deinem Arbeitsverhältnis an, also z.B. was im Arbeitsvertrag drin steht. Im Zweifel hast Du das erste Mal immer Glück.

Sicherheitshalber würde ich eine Rechtsschutzversicherung abschließen, denn dann kannst Du nach einer Abmahnung schnell zum Anwalt gehen.

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Hallo,

ich bin verheiratet und mir ist das superwichtig. Der steuerliche Punkt ist mir eher unwichtig. In jedem Fall würde ich wieder heiraten.
Allerdings kann ich nicht aus meiner Haut als Fachanwalt für Familienrecht und empfehle daher trotzdem einen Ehevertrag. :-)

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Klar macht das Sinn, das ist die sog. Anlage U.

Frage ´mal beim Finanzamt nach.

MfG

RA Hakes

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wer hat etwas ahnung vom Jugendamt?

Hallo liebe Community,

ich brauche eure Hilfe mein Freund ist seit Februar von seiner Frau getrennt sie verbietet ihm jeglichen Kontakt zu den Kindern. Das einzige was jetzt per Gericht geklärt wurde , dass er sie einmal in der Woche sehen darf . Doch seine noch Frau ist so bescheuert und gibt sie ihm maximal 4 Stunden und wenn er nach einem Grund fragt ist Ihre Antwort immer , weil ich es so will. Man beachte , dass sie 35 Jahre alt ist und sich wie ein Kleinkind benimmt. Nur , weil er eine neue Freundin hat ( mich ) . Sie möchte mich auch absolut nicht kennenlernen. Nun äußerte sein sohn ( 4 Jahre alt ) und seine Tochter ( 2 Jahre alt) schon öfters , dass sie bei uns übernachten möchten weinen ganz oft , weil sie nicht zur Mama möchten. Mein Freund hat schon alles probiert doch sie will einfach nicht das die kinder bei uns übernachten . Morgen ist der erste Termin beim Jugendamt er will alles dafür tun das die kinder auch mal bei uns schlafen können . und ich möchte ihn unterstützen . daher nun meine frage welche argumente könnte er nennen das die chance besteht das wir die kinder mal über nacht bekommen.

wir haben für die kinder bereits :

Bett Spielzimmer Anziehsachen ect. Alles was kinder halt indem alter benötigen sollen wir das fotografieren und dem Jugendamt morgen vorlegen ? oder welche ideen habt ihr ? Ich möchte ihm wirklich helfen da er sehr darunter leidet, dass sie die trennung über die kinder austrägt ( was wie ich finde überhaupt nicht geht ) , weil was können denn die kinder dafür . die wollen doch auch nur ihren papa sehen :`(

freue mich über hilfreiche antworten danke schonmal

liebe grüße

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Hier wird Euch ein Fachanwalt für Familienrecht aus Eurer Nähe gut helfen können. Es geht dann sowohl um rechtliche wie auch taktische Beratung.

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Ich würde per wa oder per e-Mail eine ganz kurze Nachfrage stellen und mich ganz zu Anfang aber erst einmal (nochmals) entschuldigen.

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Das kommt auf den Lehrer an und ob sich irgendjemand dadurch gestört fühlt. Es reicht aus, wenn es die anderen in der Klasse ablenkt und sich der Lehrer dann in seinem Unterricht/ Unterrichtserfolg gestört fühlt. Was ist denn sonst bei Euch in der Schule so üblich? Das ist dann ein Grund unter dem Gesichtspunkt "Gleichbehandlung".

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Natürlich ist das Einverständnis formal notwendig.

Sie sollten hier aber den Rat eines Fachanwaltes für Familienrecht einholen, ggf. mit einem Beratungshifleschein, dann kostet es Sie nur 10,-Euro.

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Sowohl Vater wie auch in Ausnahmefällen Großeltern können das alleinige Sorgerecht beantragen.

In jedem Fall sollten Sie so schnell wie möglich einen Fachanwalt für Familienrecht aus Ihrer Nähe aufsuchen. Ohne ihn können Sie bei Gericht nichts machen.

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