Ich hatte vor 3 Jahren Schwierigkeiten mit einer Baufirma. Mit der BF hatte ich einen GÜ-Vertrag über den Bau (430.000) und als Vorvertrag die Erstellung der Bau-Eingabeplanung (9.000) abgeschlossen.
Es kam zu solch gravierenden Fehlern bei der Eingabeplanung, dass mein Vertrauen hinsichtlich der Bauumsetzung massiv gedämpft worden war (schwebende Gauben, falsche Gebäudeklasse etc.)...Fristen, die ich der BF betr. Eingabeplanung gestellt hatte, verliefen dazu ergebnislos.
Nach einem Jahr Arbeiten an der Eingabeplanung ging ich zu einem Anwalt. Er riet mir auf Grund des katastrophalen Abarbeiten des Vorvertrages alles zu kündigen.
Obwohl nach über einem Jahr immer noch kein genehmigungsfähiger Plan vorlag wollte die BF die 9000,-€. und verklagte mich.
Und obwohl Richter generell zu Vergleichen tendieren, war nach der Zeugenaussage des LRA / Baubehörde und stapelweise ungültig gestempelten Ordnern auch für den Richter klar, dass hier nur Pfusch gemacht worden war.
Die BF nahm die Klage zurück und musste alle Kosten übernehmen. Während der Verhandlung war auch nochmal ganz klar formuliert worden, dass auf Grund der desaströsen Arbeit betr. des Vorvertrages meine Kündigung NICHT willkürlich sondern zu Recht gewesen ist und beides zusammenhing.
Ich betonte am Ende der Verhandlung, dass ich auf keinerlei Kosten sitzen bleiben wolle.
Und somit war für mich das Thema erledigt. Erst mal.
Ich suchte eine neue BF, fand nach Monaten eine und der Anwalt beriet mich diesmal beim Vertragsentwurf. Die Rechnung, die ich daraufhin bekam, zog mir die Schuhe aus. Im Vorfeld besprochen waren 3000-4000,-€. Die Rechnung betrug fast 11.000. Ich bat um Klärung und er teilte mir mit, dass er in diese Rechnung auch noch die Rechnung betr. Kündigung der alten BF reingeschoben hätte...in der Rechnung selbst so nicht aufgeführt.
Er splittete daraufhin die Rechnung: ich sollte für die Kündigung der alten BF fast 5.500 bezahlen!...ich widersprach und bat um ein klärendes Gesprächstermin. Weil für mich beides - wie auch in seiner Klagebegründung dargestellt -zusammengehangen hat und ich den Prozess gewonnen hatte. Und er meiner Meinung nach auf Grund dessen der alten BF die Rechnung hätte stellen müssen - auch als Pflicht mir gegenüber als seiner Mandantin.
Ein Gesprächstermin kam nicht zu Stande, er ging nicht mehr ans Telefon und letztendlich schickte er mir ohne irgendeine Zahlungserinnerung direkt einen Mahnbescheid.
Auch hier widersprach ich,versuchte erne mit ihm ein Gespräch zur gütlichen Einigung zu vereinbaren.
Auch hier war er weder telefonisch noch schriftlich für mich zu erreichen...bei der Gerichtsverhandlung zwecks seinem Mahnbescheid meinte der Richter, dass auch wenn es "nur" um den Nebenvertrag gegangen ist, daraus die Kündigung resulitert hat. Und der Anwalt mir diese Kündiung separat in Rechnung stellen darf. Wäre für ihn weniger aufwendig, als die BF in die Pflicht zu nehmen.
Was kann ich dagegen tun?