muss ich auf ein anwaltsschreiben reagieren

unsere Nachbarn haben zwei kinder im alter von 2 und 4 Jahren. Jeden tag ist terror geschreie Gepolter und die mutter schreit ihre Kinder an und sperrt sie sogar ein...der Krach der dort drüben entsteht fängt morgens um 5 uhr an und geht bis spät abends 12 Uhr... Es ist einfach unerträglich hier zu wohnen...jeder versuch mit ihr zu sprechen und ihr zu erklären dass es einfach zu laut ist und man keine ruhe mehr findet scheitern kläglich...bei dem letzten Versuch mit ihr zu sprechen hat sie mir dreimal die Tür vor der Nase zu geknallt und selbst meine nachbarin die auch versucht hat mit ihr zu sprechen kam bei dieser frau nicht weiter. Als sie mir nun dreimal die Tür vor der Nase zu schlug habe ich gegen ihre Tür gehauen und bin wieder zurück in meine Wohnung... Habe auch mehrere male beim jugendamt angerufen weil sie mit ihren kindern total schäbig umgeht....und sie sowieso schon hilfe vom jugendamt beansprucht. Doch das scheint auch nicht wirklich zu helfen... Das jugendamt macht natürlich wie sollte es anders sein...:nichts!!!..ich habe die Tage einen Brief vom Anwalt bekommen...in der mir untersagt wurde sie weiter zu belästigen und tonaufnahmen von dem geschreie Gepolter und den auseinandersetzungen zumachen....doch ich denke er dass ich und meine nachbarn jenigen sind die hier belästigt werden und nicht andersrum....doch was soll ich machen ich brauche natürlich Beweise. Meine Frage ist nun muss ich auf dieses schreiben Antworten?...mir sagte mein damaliger Anwalt dass ich auf solche Schreiben nicht reagieren muss es ist nicht meine pflicht. Vielen dank.

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De facto darfst ohne Ausdrückliche Einwilligung keine Tonaufnahmen von identifizierbaren Stimmen von Personan machen.

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Wenn Du keine Zeit zum Kochen hast, dann mach lieber eine Rohkostdiät. Belegte Brötchen sind nicht ideal zum abnehmen.

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Ab 15 Uhr keinen Kaffee, Cola etc mehr und auch nichts susses zu Dir nehmen. Bunte Videos, Spiele u.s.w. regen Dich an, lieber ein Buch lessen, podcasts hören oder meditieren. Am nachmittag und abend sanftem, eher orangefarbenem Licht aussetzen.

Dann solltest Du Dich einige Tage zwingen früh aufzustehen, um Deinen Rhythmus anzupassen. Dabei morgens hellem Tageslicht aussetzen.

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Reiß Dich zusammen oder geh zum Psychater.

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Buchweizen ist weder Getreide noch Grass. Sollte Dir dann eigentlich bekommen.

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Für Landschaftsaufnahmen würde ich das Nikkor 18-55 nehmen. Für Porträts das 55-200.

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Anders als in einigen anderen Beitragen behauptet, ist der alleinige Eigentümer des Bildes ist der Fotograf. Ein Bild auf dem Du erscheinst zu machen und es zu veröffentlichen bedarf nicht Deiner Zustimmung, die ist nur für Stimmaufnahmen erforderlich. Wenn Du der Hauptinhalt des Bildes bist und keine Einwilligung gegeben hast gibt es nur zwei Ansätze dagegen vorzugehen. Wenn jener der das Bild ohne Deine Zustimmung veröffentlicht hat daraus Gewinn schöpft (zum Beispiel durch Werbeanzeigen auf der Webseite) kann Du die Geld oder die Entfernung des Bildes verlangen. Wenn jener, der das Bild veröffentlicht hat diese Veröffentlichung mit abwertigenden Bemerkungen verbindet kannst Du wegen Cybermobbings zur Polizei gehen.

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