Hallo, wenn Ihr die Möglichkeit habt das Türchen auf die "andere" Seite zu versetzen - dann wäre das auch eine Lösung. Eventuell gibt es eine Zugangsmöglichkeit über das Dach - mit Trittflächen ist das Problem auch sauber gelöst, dann kann auch das Türchen zugemauert werden. !
Für jeden Umbau die den Schornstein u. Heizung betreffen ist aber immer - vorher - der zuständige bevollmächtigte Schornsteinfeger zu befragen, er kennt alle Gesetze und Vorschriften !

gruss gustav

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Hallo, also regelmäßige Besuche lassen sich bei allen angeschlossenen Feuerstätten nicht vermeiden. Man hat aber die Wahl sich den Schornsteinfeger auszusuchen ! Das heißt ja nicht das der "zuständige" Feger kommen muss !!

Eine Kehrung/Reinigung/Kontrolle vom Kamin sollte ca. 30 - 40 Eu kosten. (je nach Höhe u. Aufwand) Die 100 Eu waren sicherlich wegen der Feuerstättenschau ! (Kontrolle der Unterlagen u. Rücksprache beim zuständigen Betrieb hilft sicher zur Aufklärung ).

Abmelden ist ja i.O - aber dazu muss die Feuerstätte wieder abgeschlossen werden ! (je nach Ofen ist das auch gleich erledigt, aber warum wurde der Ofen (Kamin) überhaupt eingebaut ? )

Nach der Demontage muss der bevollmächtigte Schornsteinfeger wieder eine Kontrolle machen, und das ist dann auch nicht günstig.

Ist die "Warmwasseranlage" von Schornsteinfeger gemessen/überprüft worden ? Wenn ja - dann hätte er den Termin für Kehrung und Messung zusammenlegen !!

Hoffe das ich weiterhelfen konnte. gruß gustav

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Also wenn der Fehler nur sporadisch auftritt - kann es schon der Abgasaustritt sein.(atmosphärischen Geräten - offene Therme sind sehr empfindlich wenn ein Rückstau da ist) Kann passieren zB bei starken Wind, wenn der Durchmesser vom Schornstein groß ist, wenn mehrere Thermen am gleichen Schornstein hängen, wenn die Abgasklappe ( falls vorhanden ) etwas spät reagiert ! ( passiert im Sommer sehr gerne - da der Zug im Schornstein nicht so optimal ist ) Auf jeden Fall lass dir eine CO Messung machen - hier siehst du ob die Abgase wirklich gefährlich sind ! ( Check den letzten Prüfbericht ) Empfehlung: bei so einer Störung - vor den Einschalten - Raum lüften, und einen anderen Techniker suchen was hiermit ein wenig mehr Erfahrung hat *g eventuell kann der Schornsteinfeger auch weiterhelfen ! lg gustav

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Es sind immer Landes,- bzw. Bundesgesetze u. Verordnungen einzuhalten.

Generell:

bei Holzboden (Teppich od. andere "brennbare" Beläge) - dann ist die Bodenplatte nötig ! bei Fliesen (od. Steinböden) - braucht es keine Platte !

Es ist hier die Feuerungsverordnung zu beachten §4 Abs.8 (FeuV)

" Vor der Feuerungsöffnung von Feuerstätten für feste Brennstoffe ist der Fußboden aus brennbaren Baustoff durch einen Belag aus nichtbrennbaren Baustoff zu schützen. Dieser Belag muß nach vorne mind. 50cm u. seitlich mind. 30cm über die Öffnung der Feuerung erstrecken."

Falls Sie eine Platte "doch" benötigen, würde ich einmal beim Ofenbauer od. Baumarkt nach einer geeigneten Größe schauen. (auf jeden Fall die Platte nicht zu klein auswählen, sonst gibt es keine Abnahme *g)

Wenn Sie sich für eine Glasplatte entscheiden, würde ich eine mit Dichtlippe nehmen, denn dann sammelt sich nicht der Staub unter der Platte ! (sieht mit der Zeit nicht so schön aus *g)

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Den Schornsteinfeger kann man schon jetzt wechseln ! Sie haben im Moment nur die Möglichkeit einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb aus der EU zu wählen.

Schfg Gesetz: §2 Abs2: (2)

Bis zum 31. Dezember 2012 dürfen die in Absatz 1 genannten Schornsteinfegerarbeiten nur von dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister oder nach Maßgabe des § 13 Abs. 3 des Schornsteinfegergesetzes von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz durchgeführt werden.

Alle Aussagen das es jetzt nicht möglich ist stimmen nicht !!! Es ist zwar nicht überall einfach, aber machbar !

Die Zuständigkeit Ihres BSM ist trotzdem nicht aufgehoben. Die Feuerstättenschau und Befunde usw. muß Ihr zuständiger Schornsteinfegerbetrieb machen.

Dieses leidige Thema ist auch mehrmals im Internet rauf und runter beschrieben. Die freien Schornsteinfeger werden natürlich nicht gerne von den BSM u. Innungen gesehen - aber wenn es der Kunde wünscht - soll es so sein ! Das Gesetz gibt dem Kunden jetzt schon die Möglichkeit.

Die Link zu diversen Seiten lassen sich leicht mit Ihrer Suchmaschiene finden. Ich kann gerne bei Bedarf ein paar Links posten.

gruß gustav

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