Den Schornsteinfeger kann man schon jetzt wechseln ! Sie haben im Moment nur die Möglichkeit einen zugelassenen Schornsteinfegerbetrieb aus der EU zu wählen.
Schfg Gesetz: §2 Abs2: (2)
Bis zum 31. Dezember 2012 dürfen die in Absatz 1 genannten Schornsteinfegerarbeiten nur von dem zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister oder nach Maßgabe des § 13 Abs. 3 des Schornsteinfegergesetzes von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz durchgeführt werden.
Alle Aussagen das es jetzt nicht möglich ist stimmen nicht !!! Es ist zwar nicht überall einfach, aber machbar !
Die Zuständigkeit Ihres BSM ist trotzdem nicht aufgehoben. Die Feuerstättenschau und Befunde usw. muß Ihr zuständiger Schornsteinfegerbetrieb machen.
Dieses leidige Thema ist auch mehrmals im Internet rauf und runter beschrieben. Die freien Schornsteinfeger werden natürlich nicht gerne von den BSM u. Innungen gesehen - aber wenn es der Kunde wünscht - soll es so sein !
Das Gesetz gibt dem Kunden jetzt schon die Möglichkeit.
Die Link zu diversen Seiten lassen sich leicht mit Ihrer Suchmaschiene finden. Ich kann gerne bei Bedarf ein paar Links posten.
gruß
gustav