Gar nichts. Es wurden ja im Wesentlichen nur Garantien und Patronatserklärungen gegeben, die nicht in Anspruch genommen worden sind. Die Verstaatlichung der Commerzbank ist glaube ich auch ohne Verlust geblieben (?). Im Zuge der Banken- und Staatsschuldenkrise wurde darüber hinaus das Zinsniveau durch die EZB soweit abgesenkt, dass die öffentlichen Haushalte umfassend saniert werden konnten, da der Schuldendienst nicht mehr so stark belastet hat.

Wenn du den Finanzminister fragst, der sagt: "Her mit der nächsten Krise!"

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Gegebenenfalls liegt bezüglich der Diplome Urkundenfälschung vor.

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Der Sachverhalt ist unglaubwürdig. Wenn ein Steuerberater eingeschaltet war, dann würde eine Voranmeldung nicht "in den Briefkasten" geworfen werden, sondern elektronisch übermittelt werden. Außerdem ließe sich Schriftverkehr anhand des Postausgangsbuchs des Steuerberaters leicht nachweisen.

Was du erzählst ist wohl in Teilen verfälscht. Also frag noch einmal, dann mit dem richtigen Sahverhalt, dann bekommst du vielleicht auch eine brauchbare Antwort.

P.S.: Das Finanzamt übermittelt keine Daten an die Schufa.

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Das ist alles Blödsinn, denn wie willst du das definieren? Preiswertes wohnen in Schwabing, Eimsbüttel, Gelsenkirchen oder im Harz? Preiswert wohnen auf 110 qm für 2 Personen oder auf 45 qm für 2 Personen? Wenn eine sozialistische Regierung dann solche Horrorwohnquartiere wie Berlin-Marzahn aus dem Boden stampft, willst du da dann gerne preiswert wohnen?

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Das mit der Notwehr oder Nothilfe bei Ehrverletzung hast du wohl vollkommen falsch verstanden. Zu empfehlen wäre, hier äußerste Zurückhaltung zu üben, denn der Begriff der verletzten Ehre und daraus abgeleitete Taten stoßen außerhalb gewisser archaisch geprägter Zuwandererkreise eher auf stirnrunzelnde Ablehnung. Dies wird auch von Richtern gerne nach "abendländischen" Maßstäben beurteilt, weswegen Gewaltdelikte, die mit Ehrverletzungen begründet werden, auch in aller Regel genauso bestraft werden, wie grundlos ausgeführte Gewaltdelikte.

Also bitte alles wieder vergessen, was du dir da an zusammengereimten Sachen erzählen hast lassen.

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Es gibt keine zwingend vorgeschriebene Mitteilung des Arbeitgebers darüber an das Finanzamt. Jedoch können solche Daten bei Lohnsteueraußenprüfungen oder allgemeinen Betriebsprüfungen vom Finanzamt oder von der Rentenversicherung erhoben werden, gegebenenfalls auch vom Zoll bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit.

Der Arbeitgeber wird allerdings im Regelfall keine Gefälligkeitsbescheinigung über Abwesenheitszeiten oder Anzahl von Arbeitstagen ausstellen, da ihm bei Ertapptwerden Haftung droht, gegebenenfalls sogar strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Aber es gibt natürlich auch dumme Arbeitgeber, die das Risiko nicht einschätzen können.

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Die Ertragsteuern spielen bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung keine Rolle, lediglich die Umsatzsteuer ist als Betriebsausgabe und -einnahme zu berücksichtigen.

Für Planungszwecke kannst du aber die Umsatzsteuern weglassen, da diese sich im Endergebnis ausgleicht und pauschal einfach mal mit 35 % Ertragsteuerbelastung arbeiten, bei höheren Gewinnen mit 45 %.

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Nein, das ist natürlich keine Körperverletzung, solange die Kundin dadurch nicht körperlich geschädigt wird. Merke: Körperverletzung erfordert eine Verletzung des Körpers.

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Eine Anzeige wahrscheinlich nicht, aber möglicherweise musst du die Kosten des Polizeieinsatzes bezahlen.

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Wie am besten vorgehen (nebenberufliche Tätigkeit)?

Hi zunächst mal,

und zwar bin ich Studentin, erhalte allerdings kein Bafög. Ich habe ein Gewerbe angemeldet als Texterin/Autorin, wobei ich aktuell nicht in dem Bereich arbeite. Und habe ansonsten in Springertätigkeit als Reinigungskraft gearbeitet. Also immer dann, wenn jemand fehlt oder im Urlaub ist.

Davon konnte ich allerdings mehr schlecht als recht leben, weshalb ich mir einen weiteren Job gesucht habe und habe auch einen seit dem 01.05. gefunden. Bei der Tätigkeit geht es um unterstützende Tätigkeiten bei einer Dolmetscherin/Übersetzerin in Home-Office. D. h. ich übernehme gelegentlich Korrespondenz für sie und schreibe mit den Kunden bzw. mach die Auftragsvergabe.

Ich übersetze hin und wieder kleinere Aufträge für sie (ich habe eine abgeschlossene Ausbildung als käufm. Assistentin für Fremdsprachen und Korrespondenz). Und übernehme auch das Korrekturlesen für ihre Übersetzungen. Und mache auch Botengänge - drucke für sie aus und bring es zur Post etc. Stundenzahl variiert ja je nach Auftragslage bei ihr. Aber 45 Stunden erreiche ich auf jeden Fall.

Auch in dem Zusammenhang, da ich ja Studentin bin, ja auch nicht unwichtig. Allerdings weiß ich auch nicht wie das bei Studenten ist, die kein Bafög bekommen. Ich finde über Google immer nur Artikel, in denen immer von der Regelung mit Bafög die Rede ist.

Ich bin auch nicht in dem Sinne angestellt - also nicht mit Arbeitsvertrag, sondern nur mündlich. Ich soll monatlich eine Rechnung schreiben wie viele Stunden ich für sie arbeite und sie bezahlt mich danach.

Ich bin mir allerdings ein bisschen unsicher, ob das für das Finanzamt so auch in Ordnung ist oder ob es sich da auch evtl. um eine weitere freiberufliche Tätigkeit handelt, die gegebenenfalls ein weiteres Gewerbe erfordert? Oder ob ich mich auf Lohnsteuerkarte anmelden lassen müsste oder sonstwas. Denke ich kann es nicht über die angemeldete Textertätigkeit laufen lassen, da ich ja nicht nur für sie schreibe.

Weiß da jemand was genaueres und könnte mir das weiterhelfen?

Ich bedanke mich im Voraus für die Antworten.

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Das mit der Rechnung ist wohl falsch, denn es handelt sich anscheinend nicht um eine selbständige Tätigkeit, sondern um eine typische nichtselbständige Tätigkeit (insbesondere weil Botengänge und allgemeine Büro- und Assistenzdienste enthalten sind). Das nennt man Scheinselbständigkeit, dies könnte bei der Auftraggeberin zu Schwierigkeiten führen. Dein Risiko ist eher begrenzt, da höchstens die Lohnzahlungszeiträume zu deinen Lasten geändert werden könnten.

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Die freie Berufsausübung ist durch das Grundgesetz garantiert. Also darfst du jederzeit deine selbständige Arbeit als Künstlerin aufnehmen und auch wieder aufgeben, und das darfst du so oft wiederholen wie du willst.

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Wegen dem Sieg-Heil-Ruf allein wird wohl keiner in Haft genommen, da gibt es eine Anzeige und im Endergebnis wahrscheinlich einen Strafbefehl oder eine Geldstrafe. Wenn aber noch etwas dazu kommt (z.B. Landfriedesbruch) oder wenn die Identität nicht feststellbar ist, dann kann so jemand schon mal mit auf die Wache genommen werden und dann ein paar Stunden in Polizeigewahrsam verbringen.

Ist auch richtig so, meiner Meinung nach. Die Polizei sollte sich von Idioten nicht auf der Nase herumtanzen lassen.

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