Solange GB noch Mitgleid im Schengen-Raum ist, kann es gut sein, dass du den Personalausweis gar nicht brauchst.
Gar nichts. Es wurden ja im Wesentlichen nur Garantien und Patronatserklärungen gegeben, die nicht in Anspruch genommen worden sind. Die Verstaatlichung der Commerzbank ist glaube ich auch ohne Verlust geblieben (?). Im Zuge der Banken- und Staatsschuldenkrise wurde darüber hinaus das Zinsniveau durch die EZB soweit abgesenkt, dass die öffentlichen Haushalte umfassend saniert werden konnten, da der Schuldendienst nicht mehr so stark belastet hat.
Wenn du den Finanzminister fragst, der sagt: "Her mit der nächsten Krise!"
Gegebenenfalls liegt bezüglich der Diplome Urkundenfälschung vor.
Der Sachverhalt ist unglaubwürdig. Wenn ein Steuerberater eingeschaltet war, dann würde eine Voranmeldung nicht "in den Briefkasten" geworfen werden, sondern elektronisch übermittelt werden. Außerdem ließe sich Schriftverkehr anhand des Postausgangsbuchs des Steuerberaters leicht nachweisen.
Was du erzählst ist wohl in Teilen verfälscht. Also frag noch einmal, dann mit dem richtigen Sahverhalt, dann bekommst du vielleicht auch eine brauchbare Antwort.
P.S.: Das Finanzamt übermittelt keine Daten an die Schufa.
Man kann sie auch in verkehrter Reihenfolge einreichen.
Das ist alles Blödsinn, denn wie willst du das definieren? Preiswertes wohnen in Schwabing, Eimsbüttel, Gelsenkirchen oder im Harz? Preiswert wohnen auf 110 qm für 2 Personen oder auf 45 qm für 2 Personen? Wenn eine sozialistische Regierung dann solche Horrorwohnquartiere wie Berlin-Marzahn aus dem Boden stampft, willst du da dann gerne preiswert wohnen?
Du erhebst Einspruch (schriftlich) und begründest diesen mit Verweis auf die geänderte Steuererklärung.
Es kommt darauf an!
Das mit der Notwehr oder Nothilfe bei Ehrverletzung hast du wohl vollkommen falsch verstanden. Zu empfehlen wäre, hier äußerste Zurückhaltung zu üben, denn der Begriff der verletzten Ehre und daraus abgeleitete Taten stoßen außerhalb gewisser archaisch geprägter Zuwandererkreise eher auf stirnrunzelnde Ablehnung. Dies wird auch von Richtern gerne nach "abendländischen" Maßstäben beurteilt, weswegen Gewaltdelikte, die mit Ehrverletzungen begründet werden, auch in aller Regel genauso bestraft werden, wie grundlos ausgeführte Gewaltdelikte.
Also bitte alles wieder vergessen, was du dir da an zusammengereimten Sachen erzählen hast lassen.
Es gibt keine zwingend vorgeschriebene Mitteilung des Arbeitgebers darüber an das Finanzamt. Jedoch können solche Daten bei Lohnsteueraußenprüfungen oder allgemeinen Betriebsprüfungen vom Finanzamt oder von der Rentenversicherung erhoben werden, gegebenenfalls auch vom Zoll bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Der Arbeitgeber wird allerdings im Regelfall keine Gefälligkeitsbescheinigung über Abwesenheitszeiten oder Anzahl von Arbeitstagen ausstellen, da ihm bei Ertapptwerden Haftung droht, gegebenenfalls sogar strafrechtliche Konsequenzen wegen Steuerhinterziehung. Aber es gibt natürlich auch dumme Arbeitgeber, die das Risiko nicht einschätzen können.
Die Ertragsteuern spielen bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung keine Rolle, lediglich die Umsatzsteuer ist als Betriebsausgabe und -einnahme zu berücksichtigen.
Für Planungszwecke kannst du aber die Umsatzsteuern weglassen, da diese sich im Endergebnis ausgleicht und pauschal einfach mal mit 35 % Ertragsteuerbelastung arbeiten, bei höheren Gewinnen mit 45 %.
Nein, das ist natürlich keine Körperverletzung, solange die Kundin dadurch nicht körperlich geschädigt wird. Merke: Körperverletzung erfordert eine Verletzung des Körpers.
Eine Anzeige wahrscheinlich nicht, aber möglicherweise musst du die Kosten des Polizeieinsatzes bezahlen.
Das mit der Rechnung ist wohl falsch, denn es handelt sich anscheinend nicht um eine selbständige Tätigkeit, sondern um eine typische nichtselbständige Tätigkeit (insbesondere weil Botengänge und allgemeine Büro- und Assistenzdienste enthalten sind). Das nennt man Scheinselbständigkeit, dies könnte bei der Auftraggeberin zu Schwierigkeiten führen. Dein Risiko ist eher begrenzt, da höchstens die Lohnzahlungszeiträume zu deinen Lasten geändert werden könnten.
Weil es eine Nachfrage gibt, gibt es auch ein Angebot.
Es gibt Portale im Internet, auf denen Lehrer Arbeitsblätter, (Klausuren-) Aufgaben und Stundenentwürfe austauschen. Außerdem tauschen sich Kollegen auch direkt aus.
Die Stromkosten sind inzwischen höher als der Wert der Coins. Also wirst du Verluste erwirtschaften. Die kannst du aber gegebenenfalls mit anderen Einkünften verrechnen. Super Steuersparmodell!
Man könnte dich für einen mitteilungsbedürftigen Spinner halten. Das wäre wohl das größte Problem, das auftreten könnte.
Die freie Berufsausübung ist durch das Grundgesetz garantiert. Also darfst du jederzeit deine selbständige Arbeit als Künstlerin aufnehmen und auch wieder aufgeben, und das darfst du so oft wiederholen wie du willst.
Wegen dem Sieg-Heil-Ruf allein wird wohl keiner in Haft genommen, da gibt es eine Anzeige und im Endergebnis wahrscheinlich einen Strafbefehl oder eine Geldstrafe. Wenn aber noch etwas dazu kommt (z.B. Landfriedesbruch) oder wenn die Identität nicht feststellbar ist, dann kann so jemand schon mal mit auf die Wache genommen werden und dann ein paar Stunden in Polizeigewahrsam verbringen.
Ist auch richtig so, meiner Meinung nach. Die Polizei sollte sich von Idioten nicht auf der Nase herumtanzen lassen.