danke an Alle - das ist dann soweit geklärt. Habe nochmals einen Thread mit folgendem Inhalt unter,
http://www.gutefrage.net/frage/zeuge-bei-gerichtstermin-erscheinungspflichtkostenerstattung
mit Folgendem Inhalt geöffnet. Wäre schön auch dort von euch Resonanz zu erhalten.
Der Termin ist am 02.01.2014. Der Termin ist Nachmittags. Aufgrund der Entfernung wäre bei einer taggleichen Anreise die Erscheinung vor Gericht gefährdet, oder?
Habe hier ein paar Fragen welche im Speziellen die Kostenerstattung anbelangt:
A) Inwieweit wird geprüft ob mit einem PKW gefahren wurde, wenn man diesen als Beförderungsmittel angibt? Bezüglich ökonomische Vorgehensweise, würde nur die kürzeste Strecke erstattet oder auch Umwege? Kann ja auch sein dass ich mich um 100-200km verfahre.
B) Wenn man nicht mit dem Auto fährt; rein theoretisch, würde eine Taxifahrt von 1400km länge erstattet werden(natürlich Quittung beliegend)? Mit andern Worten, ist eine ökonomische Vorgehensweise bei der Kostenerstattung relevant?
C) Sind 2 Übernachtungen in einem Hotel, angesichts der Entfernung, angemessen(ich gehe davon aus dass hier die Rechnung/Quittung eingereicht werden muss)? Was ist MIR zumutbar bezüglich des Abhetzens, eventl. gesundheitlicher Gefährdung durch Stress? Es empfiehlt sich sicherlich einen Tag zuvor anzureisen(Feiertag), oder? Und auch einen Tag später abzureisen?
D) Wie sieht es mit sonstigen Bewirtungskosten aus(Essen, Trinken; Restaurante - Rechnungen, Quittungen)?