Zeuge in Strafsache/Strafverhandlung (Erscheinungspflicht)

Hallo liebe Beratergemeinschaft,

ich hatte vor geraumer Zeit eine Anzeige gegen "unbekannt" gestellt. Nun wurde ich als Zeuge in einer(der) vermeintlichten Strafsache vorgeladen. Er hatte mir zwischenzeitlich seine Schuld abgegolten (Ware bestellt; nicht geliefert und bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige bei ihm, habe ich nichts von dem Jenigen gelesen -Privatverkauf-. Plötzlich bekam ich eine Mail und der gezahlte Betrag floss zurück auf mein Konto).

Ich wäre gezwungen gute 650km zurückzulegen - hin/zurück also ca.1300-1400km (für mich sieht das nach ner höheren Strafe für mich aus als das was dem Angeklagten vermutlich blühen wird...)

Vermutlich werde ich NIE wieder jemanden anzeigen - erledige ich in Zukunft, je nach Dringlichkeit, dann lieber selbst.

Aus "http://www.gutefrage.net/frage/verpflichtet-zur-zeugenaussage-vor-gericht" geht hervor dass ich eine Anwesenheitspflicht habe.

Da ich mit dem Angeklagten nie auch nur ein Wort mündlich wechselte oder ihn je gesehen habe(lediglich Schriftverkehr) entzieht sich mir das Verständnis für eine Anwesenheitspflicht.

Frage(n):

A) Wie wahrscheinlich ist es das es reicht mich nochmals schriftlich dazu zu äussern(hatte ich ja bereits bei der Anzeige, habe auch mitgeteilt das derjenige den erhaltenen Betrag mittlerweile zurücküberwiesen hatte)?

B) Da wir Winter haben ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch dass ich mir noch eine schwere Grippe einfangen könnte. Wie sähe es mit der Anwesenheitspflicht und einem Attest zu diesem Zeitpunkt aus? Würde meine Anwesenheitspflicht ausgesetzt oder lediglich verschoben?

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danke an Alle - das ist dann soweit geklärt. Habe nochmals einen Thread mit folgendem Inhalt unter,

http://www.gutefrage.net/frage/zeuge-bei-gerichtstermin-erscheinungspflichtkostenerstattung

mit Folgendem Inhalt geöffnet. Wäre schön auch dort von euch Resonanz zu erhalten.

Der Termin ist am 02.01.2014. Der Termin ist Nachmittags. Aufgrund der Entfernung wäre bei einer taggleichen Anreise die Erscheinung vor Gericht gefährdet, oder?

Habe hier ein paar Fragen welche im Speziellen die Kostenerstattung anbelangt:

A) Inwieweit wird geprüft ob mit einem PKW gefahren wurde, wenn man diesen als Beförderungsmittel angibt? Bezüglich ökonomische Vorgehensweise, würde nur die kürzeste Strecke erstattet oder auch Umwege? Kann ja auch sein dass ich mich um 100-200km verfahre.

B) Wenn man nicht mit dem Auto fährt; rein theoretisch, würde eine Taxifahrt von 1400km länge erstattet werden(natürlich Quittung beliegend)? Mit andern Worten, ist eine ökonomische Vorgehensweise bei der Kostenerstattung relevant?

C) Sind 2 Übernachtungen in einem Hotel, angesichts der Entfernung, angemessen(ich gehe davon aus dass hier die Rechnung/Quittung eingereicht werden muss)? Was ist MIR zumutbar bezüglich des Abhetzens, eventl. gesundheitlicher Gefährdung durch Stress? Es empfiehlt sich sicherlich einen Tag zuvor anzureisen(Feiertag), oder? Und auch einen Tag später abzureisen?

D) Wie sieht es mit sonstigen Bewirtungskosten aus(Essen, Trinken; Restaurante - Rechnungen, Quittungen)?

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Zeuge in Strafsache/Strafverhandlung (Erscheinungspflicht)

Hallo liebe Beratergemeinschaft,

ich hatte vor geraumer Zeit eine Anzeige gegen "unbekannt" gestellt. Nun wurde ich als Zeuge in einer(der) vermeintlichten Strafsache vorgeladen. Er hatte mir zwischenzeitlich seine Schuld abgegolten (Ware bestellt; nicht geliefert und bis zum Zeitpunkt des Eingangs der Anzeige bei ihm, habe ich nichts von dem Jenigen gelesen -Privatverkauf-. Plötzlich bekam ich eine Mail und der gezahlte Betrag floss zurück auf mein Konto).

Ich wäre gezwungen gute 650km zurückzulegen - hin/zurück also ca.1300-1400km (für mich sieht das nach ner höheren Strafe für mich aus als das was dem Angeklagten vermutlich blühen wird...)

Vermutlich werde ich NIE wieder jemanden anzeigen - erledige ich in Zukunft, je nach Dringlichkeit, dann lieber selbst.

Aus "http://www.gutefrage.net/frage/verpflichtet-zur-zeugenaussage-vor-gericht" geht hervor dass ich eine Anwesenheitspflicht habe.

Da ich mit dem Angeklagten nie auch nur ein Wort mündlich wechselte oder ihn je gesehen habe(lediglich Schriftverkehr) entzieht sich mir das Verständnis für eine Anwesenheitspflicht.

Frage(n):

A) Wie wahrscheinlich ist es das es reicht mich nochmals schriftlich dazu zu äussern(hatte ich ja bereits bei der Anzeige, habe auch mitgeteilt das derjenige den erhaltenen Betrag mittlerweile zurücküberwiesen hatte)?

B) Da wir Winter haben ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch dass ich mir noch eine schwere Grippe einfangen könnte. Wie sähe es mit der Anwesenheitspflicht und einem Attest zu diesem Zeitpunkt aus? Würde meine Anwesenheitspflicht ausgesetzt oder lediglich verschoben?

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Danke schonmal an alle.

Das mir die Kosten erstattet werden ist mir klar; ist bloss Zeit die ich gerne anderweitig verwenden würde als für eine ca. 10min. Anwesenheitspflicht quer durch Deutschland zu müssen.

Fazit-Frage :) :

Nachladung trotz Attest wenn meine Anwesenheit notwendig erscheint?

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Ich bitte um Entschuldigung, natürlich steht aus dem Erbnachlass des Vaters ein Anteil zu; auch zu Lebzeiten der Mutter.

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Bist du denn eingetragener Miteigentümer?

Wenn nicht, musst du wohl warten bis deine Mutter unter der Erde ist...

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Wenn sich die Enkel untereinander einigen könnten, könnte man dies ja als Vertragsgrundlage nehmen; entsprechende eventuelle Vertragslücken können ja dann geprüft und gefüllt werden. Wenn es nicht darum geht noch unbedingt ein paar €s zu sparen würde ich das so versuchen(denn ganz billig ist die Vertragsprüfung durch einen Notar glaube ich nicht).

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B.s.:

Wurzel x = x^0,5 4. Wurzel x = x^0,25 1/x = x^-0,5

Hoffe das hilft, sehe die Terme bei der Beantwortung leider nicht.

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Wenn dir jemand eine Immobilie vermietet passiert das auf seine Gefahr(die Miete nicht zu erhalten, Vandalismus, etc.). Wenn einmal der Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben ist, ist die Vertragskunde auch gültig. Das Amt kann nicht so einfach sagen dass du wieder zu deinen Eltern zurück ziehen musst, kann ja sein das es einen triftigen Grund gibt warum das nicht geht(kein Platz, Unzumutbarkeit, etc.), wer hierbei in der Beweispflicht steht weiß ich jedoch nicht. In jedem Fall ist die Unzumutbarkeit ab einem Alter von 25 gegeben.

Allerdings würde, ich persönlich, die Sache als grob fahrlässig bezeichnen eine Wohnung ohne Beschäftigung anzumieten; da ein Zahlungsverzug absehbar ist. Insofern weiß ich nicht wie das Amt dort reagiert - Es wäre vielleicht ein sozialer Härtefall und dir würde bis du 25 bist die Miete und Nebenkosten in Form eines Darlehns gewährt. Kann aber auch sein dass die ne 5 gerade sein lassen und die Miete gezahlt wird.

Wäre ich ein Sachbearbeiter, würde ich bei dir auf sozialem Härtefall entscheiden und dir die Miete in Form vom Darlehen gewähren.

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Wenn´s nicht wggeht würde ich dir raten mal zum Arzt zu gehen; ein Forum kann den wohl kaum ersetzen. Ich rate zur Amputation :)

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Ersteinmal stehst du in der Nachweispflicht ein Paket auch an diese Person versendet zu haben. Dies geht nicht mit Maxi-Briefen oder Päckchen ohne es per Einschreiben zu versenden; denn nur so ist auch der Transport vom Sender bis zum Emfänger dokumentiert (bei Paketen ohnehin). Wenn du das nicht kannst, würde ich dazu raten den Betrag zurück zu überweisen.

Aber etwas Anderes, wie kam er an deine Handynummer oder an deinen Namen?

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Mir ist gerade langweilig... Ich behaupte einfach dass es Toleranzen gibt, wie zB. max. Zuckergehalt oder mindestmenge Wein; würde also einer rechtsbegrifflichen Definition unterliegen.

Was ich nicht weiß ob z.B. Sangria oder Glühwein auch anerkannte Rechtsbegriffe nach DIN oder ISO sind, d.h. also ggf. auch Sangria als Glühwein bezeichnet werden könnte oder umgekehr.

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Danke für die flotte Antwort Ray256,

Rein hypotethisch :) : Angenommen der Fahrzeughalter würde sich selbst anzeigen und wiederspricht dem Bußgeld nicht, so würde keine "verifizierte" Personenfeststellung stattfinden?

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