Du musst nichts zurückgeben oder nachzahlen. Deine Beraterin sollte da ganz vorsichtig sein, denn schon die Tatsache, dass sie eine Buchung eingefordert hat, um Dir das Produkt zu ermöglichen verstößt gegen §4 des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb.
Gute Beraterinnen fragen zwar nach Buchungen, aber wenn nicht binnen fünf Wochen eine zustande kommt oder wenn keine zwei Buchungen zustande kommen, geben Sie Dir das Angebot trotzdem, denn sie sollten ja sowieso eine Buchung innerhalb von 5 Wochen haben und wenn nicht, macht auch nichts. Niemand darf das kontrollieren, denn das würde gegen den Datenschutz verstoßen.
Lass Dich da nicht unter Druck setzen. Sage Deiner Beraterin, dass sie Dich schriftlich zur Rückgabe auffordern soll. Wenn Du dann ein Schreiben von ihr bekommst, gehst Du damit zum Anwalt.