Wenn es ein generelles Problem ist, liegts evtl. an der Ernährung:

-Vitamin B2-Mangel

-Zink-Mangel

-Eisen-Mangel

Bitte keine Labellos etc., da viele gegen das darin verwendete Wollwachs negativ reagieren! Besser Melkfett oder Ähnliches verwenden! Und viel Wasser oder Früchte-/Kräutertee trinken.

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waren letztes jahr auf mallorca in paguera. schöner ort, wo man gut entspannen kann und nicht soviel party ist wie z.b. am ballermann. schöner strand, man kann mit den fischen schwimmen und super schnorcheln oder spazieren gehn oder das katzenberger café im nahegelegenen santa ponsa besuhen. die flugzeiten sind auch nicht so lang. waren dort im valentin appartements untergebracht. war wirklich nett und sauber. allerdings getränke ohne eiswürfel bestellen, da eiwürfel oft aus wasser gemacht sind, die nach chlor riechen!

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eigentlich dauert es nicht länger, es sei denn, es handelt sich um bücher- oder warensendungen, die generell bei der post ein paar tage länger dauern können. ich habe davon allerdings noch nichts mitbekommen.

wenn die packstation mal voll oder das paket zu groß ist, wird die lieferung entweder in eine andere packstation gebracht oder in einer postfiliale in der nähe abgegeben. in jedem fall würdest du darüber informiert werden.

in letzter zeit hatte ich allerdings so einige probleme mit der packstation. entweder wurde meine adresse angeblich nicht gefunden (100%ig richtige adressangabe!) und das paket ging zurück an den absender oder es wird in eine 400 km weiter entfernte packstation abgeliefert (im wohngebiet des absenders). hä? danach war das paket verschollen und ist wochenlang umhergeirrt bevor es bei mir nach mehreren telefonaten mit der post und suchauftrag ankam.

was ich gutheißen muss, ist das angebot seitens der post, die portokosten zu erstatten, die durch wiederholtes schicken an die packstation entstanden sind (wenn der fehler bei der post liegt). hierzu musste die nicht zugestellte sendung fotografiert und an info@packstation.de gemailt werden.

ihr könnt den service der post zum festnetztarif anrufen, wenn ihr die 0180 nummer auf der folgenden seite eingebt http://www.0180.info/

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hallo karmaoma,

als allererstes möcht ich dir raten, dass du dich bei deiner krankenversicherung erkundigen solltest, falls du privat versichert bist, denn bei meiner ist es so, dass ich die beiträge auch bei arbeitslosigkeit vorerst weiterhin aus eigener tasche finanzieren muss.

 

meiner meinung nach ist bei 9 monatigen bezug von gründungszuschuss dein bisheriger alg 1 restanspruch auf 1,5 monaten gesunken, da pro bezugsmonat dein anspruch glaube ich um 0,5 monate sinkt. bin mir da nicht ganz  sicher.

aber wenn du 12 monate in der freiwilligen ALV weiter eingezahlt hast, entsteht ein neuer alg 1 anspruch von 6 monaten. vielleicht hälst du noch 3 monate durch? du könntest nach den 9 monaten für 6 weitere monate eine verlängerung des gründungszuschusses in höhe von monatlich 300 € beantragen, wenn du bemühungen vorweist.

der maximale anspruch auf alg 1 ist generell 12 monate, egal ob man davor 5 oder 16 jahre eingezahlt hat. ausnahme ist, dass sich ab einem bestimmten alter (ich glaube 50 oder 55) der anspruch erhöht. dann auf maximal 2 oder 3 jahre, da bin ich auch unsicher.

 

qualifiziert weiterhelfen kann auf jedenfall das

Bürgertelefon zur Arbeitsmarktpolitik und -förderung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)

Tel.: 0180 5 676712

(0,14 Euro/Min. aus den Festnetzen und max. 0,42 Euro/Min. aus den Mobilfunknetzen)

 

Unter dem folgenden Link werden diesbezüglich Fragen von Fachleuten des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales beantwortet, vielleicht stellst du dort mal deine Frage, wenn du eine verbindliche Antwort haben und nicht anrufen möchtest.

http://www.existenzgruender.de/expertenforum/persoenliche_absicherung/antwort.php?frage=9756&rubrik=12&archiv=296

mfg, die freiberufliche jungunternehmerin

grinsemausi


zum schluss noch ein paar zitate aus dem netz:

aus folgender Quelle zitiert:

.gruendungsnetz.brandenburg.de/cms/detail.php/bb2.c.424611[punkt]de :

Restansprüche
Nach wie vor gilt: Selbständige, die vor ihrer Selbständigkeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und bereits Arbeitslosengeld bezogen haben, haben einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld (§ 147 SGB III). Er gilt aber nur dann, wenn seit der erstmaligen Entstehung dieses Anspruchs noch keine vier Jahre vergangen sind. Dieser Restanspruch und der neu erworbene Anspruch durch die freiwillige Weiterversicherung werden zu einem dem Alter entsprechenden Gesamthöchstanspruch zusammengerechnet.

Wer mit seiner beruflichen Selbständigkeit scheitert, kann die Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen, wenn sie oder er die sonstigen Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld erfüllt.

Bezugsdauer
Wie lange das Arbeitslosengeld gezahlt wird, hängt davon ab, wie lange der Selbständige in den letzten zwei Jahren („Rahmenfrist“) vor Beginn der Arbeitslosigkeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat und wie alt er ist.


zitiert aus dem gruenderlexikon[punkt]de :

Mit jedem Tag, an dem der Gründungszuschuss gewährt wird, verringert für den Existenzgründer der Zeitraum mit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Durch die freiwillige Arbeitslosenversicherung kann jedoch ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben werden.

Was passiert mit dem Restanspruch auf Arbeitslosengeld I?
Dieser vor Gründung bestehende Anspruch verbraucht sich während der Selbständigkeit. Die Arbeitslosenversicherung dient in diesem Fall als finanzielle Sicherheit für die Zeit nach der Selbständigkeit.

Arbeitslosenversicherung
Der Gründer kann sich auch in der Arbeitslosenversicherung des Bundes weiter versichern und damit den „Verbrauch“ seines Arbeitslosengeldanspruchs während der Förderdauer des Gründungszuschusses ausgleichen.

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vielleicht hilft dir die seite http://www.tvsongs.de/werbesongliste weiter

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