Nun, das Display selber wird man nicht über Garantie laufen lassen können, wiederum beeinträchtigt der Kratzer die Bedienung? Das ein gebrauchtes Handy wiederum Gebrauchsspuren hAt ist normal. Damit wollte ich sagen dass man es auch drauf ankommen lassen müsste sofern andere Defekte am Gerät vorliegen. Nur wegen dem Kratzer wird man keine Garantieansprüche haben, wiederum lässt sich das Handy zum Beispiel nicht mehr einschalten, so hat man noch Garantieanspruch da Kratzer wie oben erwähnt unter Gebrauchsspur fällt. Dann kommt es drauf an wie tief der Kratzer ist.... Es gibt viele Kriterien die eine Rolle spielen....dann auch natürlich eine gewisse Kulöanz des jeweiligen Herstellers....

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Klau was dann wirst du fristlos gekündigt, mehrtägiges unentschuldigtes Fehlen füht ebenso zur fristlosen Kündigung, nein nun ernst.... am Besten ist, du sprichst mit deinem jetzigen Vorgesetzten über einen Auflösungsvertrag und schilderst die Suicht der Dinge.

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Drüberstehn und einfach mitlachen.... es sei denn man kennt die Person, dann bei ihr entschuldigen und Schwamm drüber.

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Joah.... dann mal aufs Klo gehen und nen Ei legen.... Samstags Abends um 22,25Uhr...

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...wie wäre es wenn du mal Montag nen Arzt aufsuchst???? könnten ngeschwollene Lymphknoten sein zB und oder schlimmeres.... oder harmloseres.

Sollten die Weh tun und grösser werden würd ich schnell zuim Arzt, andernfalls Montag.... Schliesslich haben wie WE.

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In solchen sachen nicht reden.... einfach ignorierenm und sich auf nix einlassen. IGNORANZ ist die beste Waffe. Stehen lassen und weitergehn-

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Achte haalt darauf dass er genug Arbeitsspeicher hat und ne verdammt gute Grafikkarte besitzt wenn du Grafiken machst, 15,6" oder besser 17" ???? und viele Fragen mehr was das Gerät betrifft.

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Als Gamer würd ich nen MSI nehmen, dann wäre da noch der Sony Vaio und falls der Preis zu hoch sein Sollte würd ich auf Acer gehn.... im Endeffekt ist es teils Geschmacksache, teils auch was die Geldbörse hergibt und zu guterletuzt musst du selbst wissen was er genau können muss, ob das hilfreich war sei dahingestellt, da du sicherlich Vorstellungen hast, sie aber nicht gesag5t hast zB der Grösse entsprechend... Leppi ist nicht gleich Leppi....

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Ganz einfach, du kannst nichts wiederbekommen was du nicht bezahlt hast. In diesem Falle heisst es konkret, dass du vom Finanzamt nichts bekommst, da du da auch nichts bezahlt hast. Also kannst du auch keine Rückzahlung erhalten ab dem Moment wo du nix bezahlt hast.... dabei ist es irrelevant dass du deine Einkommenssteuer machst und deine 50% hast.

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...es könnte passieren dass man dir den Betrag via Handyrechnung abbucht bzw wenn du eine Prepaid karte hast dass man das bei deinem Guthaben mit abrechnet. Also nicht wundern wenn die nächste Handyrechnung teurer ist.

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..du bist am überlegen ob de zum Arzt gehst? Ist nicht dein Ernst, oder? Türlich Digga gehste ma zum DOC... denn NORMAL is das nicht.

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Nun, da du win8 Nutzt haste ja in der Kachel Ansicht auch den App Store. wenn du darauf klickst, so müsste da irgendetwas von wegen upgrade auf win 8.1 stehen... desweiteren würd ich auch mal kontrollieren ob du die automatische Suche nach Updates überhaupt eingeschaltet hast! Geb mal in der Suchleiste (Kachelansicht rechts oben in der Ecke und dann Suche anklicken) Windows Update Einstellungen ein und dann schau mal was passiert! Geh mal in das Menu rein und kämpf dich da mal ein bisserl durch. Viel Glück!!!

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Bedarfsgemeinschaft, geschieden, arbeitend mit Freundin zusammengezogen und meine Kinder bei mir...

Guten abend zusammen, bin hier auf der Suche nach Lösungen für mein ETWAS kompliziertes Prvatleben... Erstmal die Darstellung.... Ich, seid 5 Jahren geschieden, hab drei Kinder, für die ich Unterhalt zahle(was ich an dieser Stelle bemerke auch gern tue da es ja meine Kyddies sind), habe die Kinder regelmässig bei mir, sind als zweitwohnsitz auch bei mir gemeldet.... Nun ist meine Freundin auch zu mir gezogen, sie selbst hat keinen Job und ist in ALG 2 reingerutscht.... So kommt es nun, dass wir eine Bedarfsgemeinschaft gebildet haben(laut Amt) Mir bleiben 980 € UnterhaltUm meine Rechnungen, meine Eigentumswohnung(90qm) mich und meine Kinder zu ernähren.... Jetzt kommt von Amt her wegen der Bescheid, in dem meine Kinder nicht aufgeführt sind Obwohl ich mich nachweisbar um sie kümmere.... Wird in einem solchen Fall die Kinder nicht mit einberechnet??? Als ich Lastenzuschuss zuvor bezogen hab wurden mir die Kinder je zur Hälfte mit einberechnet zum Bedarf....Und ich muss sagen ich kam irgendwie kklar, aber jetzt tauchen im ALG2 Bescheid meiner Freundin die Kinder GAR NICHT auf, und mein Gehalt was denn überbleibt von den 980 € wird einfach durch zwei geteilt und so bleibt uns zusammen zum Leben und zum Rechnungen begleichen grad mal ein Satz der Unterhalb dessen ist was sich Grundsicherung nennt... Lohnt sich da ein Widerspruch um meine Kinder bei der Berechnung der Bedarfsgemeinschaft mit einfliessen zu lassen? Hat da jemand Erfahrung mit??? Ich sach nur so langsam Hilfe.... ich schau vor lauter Zahlen nicht mehr durch...

Bitte keine unsinningen Antworten geben... schreibe nur wer wirklich ein bisserl Ahnung hat ALG2 aufstockend oder als Bedarfsgemeinschaft ist alles Neuland für mich!

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Mir bleiben von meinem Knochenjob nicht 980 Euro Unterhalb sondern der Selbstbehalt!!!Weiter oben hab ich mich nen bisserl vertippelt...

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