Passt aber gar nicht zu Deinem "Nick"Name...
In dem Du viel. mal die Eltern Deiner Freunde mit einbeziehst. Viel. können sie ja mal auf der Elternebene miteinander sprechen. Ansonsten handel Kompromisse aus und befolge sie streng. Das schenkt Vertrauen. Und sei pünktlichst zum vereinbarten Termin zurück.
Gehe am besten zur KriPo, die Sachbearbeiter selbst beraten Dich da am Besten.
§ 21 StVG - Fahren ohne Fahrerlaubnis, klar eine Straftat. Kommt jetzt noch auf Dein Alter an...
Das kann sie machen. Kommt auch drauf an, welcher Art die Streiche waren??
Könnte der Blinddarm sein. Der sitzt zwar gewöhnlich rechts, jedoch können die Schmerzen in die linke Seite ausstrahlen. War bei mir zumindest so.
Es könnte auch ein "Wackler" am Akku, oder an der Stromversorgung sein..
Ich denke, es kommt auf die Eigentumsverhältnisse an..
Gerade der Sport macht doch den Kopf frei???
Das geht gar nicht!!! Die Dame verstößt voll gegen Deine Privatsphäre. Kläre dies mit Deinen Eltern. Und wehrt Euch!
Vieleicht wurde es gelöscht, weil Du gerade diese Deteils zu sehr beschrieben hast. Schreib noch mal, was Dir widerfahren ist nur drücke Dich gewählter aus.
Am besten gaaanz weit weg vom Geschehen. Mache das mit unseren Katzen genauso..
Siehe Antwort von "xau xao". Dieses und Strafanzeige gem § 21 Straßenverkehrsgesetz (StVG) Sitzt wer mit Führerschein daneben oder gar der Fahrzeughalter selbst, droht auch diesen eine Anzeige wegen Zulassen des Fahrens ohne FE.
Machst es richtig. Am besten nach den Hauptmahlzeiten.
Vertrau Dich Passanten an. Wenn Du in der Wildnis bist wähle den Notruf. Kannst dann geortet werden. Keine Angst vor den Kosten. Die hast Du in Deutschland nicht, wenn Du unverschuldet in Not gerätst.
Hallo. 1. Eine "Akte" hast Du nur, wenn Du selbst straffällig geworden bist. 2. Im Ermittlungsverfahren steht Deine Aussage in Eigenschaft als Geschädigte/ Betroffene oder auch als Zeugin mit drin. Ist ja auch logisch. Ohne Beweismittel läst sich kein Täter verurteilen. In Deinem Falle richtet sich das Verfahren sicherlich gegen UNBEKANNT. Trau Dich und wag den Schritt.
Kommt drauf an, was angezeigt wird. Ob Du Geschädigter oder Zeuge bist. Ferner, um welches Delikt es geht. U. U. erfolgt eine sofortige Einvernahme..
Jeder Polizeibeamte hat die Pflicht dazu..
Jeder Beschuldigte in einem Strafverfahren hat das Recht (nicht die Pflicht), sich zur Sache einzulassen oder auch nicht. Eine "Nichtaussage" darf und wird auch nicht negativ ausgelegt.