Ja, es stimmt, dass kein Friedensvertrag geschlossen wurde. Ein Friedensvertrag muss übrigens formell korrekt sein, um nicht als völkerrechtswidrig zu gelten.
"Auch, wenn man uns weismachen möchte, dass sich nach 1990, der “Wiedervereinigung” alles geändert habe, ist und bleibt dies schlicht und ergreifend eine Lüge. Grundvoraussetzung für das Beschließen einer neuen oder das Wiederherstellen der Weimarer Verfassung wäre ein Friedensschluss zwischen den kriegführenden Parteien gewesen. Diese sind in unserem Fall Vertreter des Deutschen Reichs, sowie der Siegermächte (USA, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Sowjetunion und eingeschränkt Frankreich). Zwischen diesen Parteien wurde jedoch nie ein Friedensvertrag geschlossen, was bedeutet, dass die Siegermächte sich, laut Haager Landkriegsordnung, noch immer mit dem Deutschen Reich im Krieg befinden! Zudem ist im Deutschlandvertrag, Art.2 geregelt, dass Deutschland auch nach einer Wiedervereinigung und einem Friedensschluss besetztes Gebiet bleibt.
Ein Friedensvertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen Kriegsparteien, der einen Friedensschluss (definitiver Friedensvertrag) oder dessen wesentliche Bedingungen vorläufig festsetzende Bestimmungen (Präliminarfrieden) enthält. Beide Arten folgen den gleichen Rechtssätzen über Form, Wirkung usw.
Im Gegensatz zum Waffenstillstand ist der Abschluss eines Friedensvertrages in der Gegenwart nur zwischen völkerrechtlich anerkannten Regierungen möglich.
Eindeutig hätte also ein Friedensvertrag zwischen den Regierungen der Kriegsparteien, das heißt den Regierungen des Deutschen Reichs, der USA, Großbritanniens, der UdSSR und Frankreichs geschlossen werden müssen. Nach dem Zweiten Weltkrieg ist aber niemals irgendein Vertrag mit der Regierung des Deutschen Reichs geschlossen worden, so auch kein Friedensvertrag. Der Zwei-Plus-Vier-Vertrag, welcher gemeinhin als eben dieser Friedensvertrag genannt wird, hat völkerrechtlich keinerlei Bestand, da er nicht von der Regierung des Deutschen Reichs als klare Kriegspartei ratifiziert wurde. Vielmehr ist der 2+4-Vertrag zwischen Vertretern der BRD, DDR und der Siegermächte geschlossen worden. Da aber sowohl die BRD als auch die DDR (wie am Beispiel der BRD unten erläutert) lediglich zivile Selbstverwaltungseinheiten, geschaffen durch die Siegermächte, darstellen, fehlt die Kriegspartei “Deutsches Reich” und somit kann es sich nicht um einen legitimen Friedensvertrag handeln. Im Gegenteil, da BRD und DDR durch die Siegermächte geschaffen und kontrolliert wurden, stellt der Zwei-Plus-Vier-Vertrag einen Vertrag dar, den die Siegermächte mit sich selbst geschlossen haben und ein Vertragsschluss in Selbstkontraktion ist (zumindest in diesem Fall) ohne jeden Bestand. Zudem wird auch die Voraussetzung einer “völkerrechtlich anerkannten Regierung” nicht erfüllt, da weder BRD, noch DDR souverän waren (und die BRD noch immer nicht ist), sondern unter alliiertem Vorbehalt regiert wurden (die BRD wird dies auch immer noch), also von den Siegermächten beziehungsweise deren Militär kontrolliert wurden (, was auf die BRD auch heute noch zutrifft)."
Quelle: http://anti-nwo-rebell.de/2010/10/10/brd-rechtliche-situation-verfassung/
Rebellische Grüße, gravityy (nwo-rebell.de)