Muss ich Einladungen des Jobcenters folgen, obwohl mein Antrag noch nicht bewilligt ist?
Hallo, ich habe vor Kurzem ALG2 beantragt. Erst vor ein paar Tagen musste ich noch fehlende Unterlagen nachreichen. Mein Antrag wird also noch immer bearbeitet und mein Anspruch ist noch nicht bestätigt. Es ist streng genommen noch offen, ob ich überhaupt ALG2 bekommen werde. Dennoch habe ich eine Einladung zum Gespräch mit meinem Arbeitsvermittler erhalten. Muss ich dieser Einladung nachkommen? Schließlich habe ich noch keine Leistungen wahrgenommen und es steht quasi noch in den Sternen, ob das passieren wird.
Hat jemand dazu persönliche Erfahrung gemacht? Oder kennt die entsprechende Rechtsgrundlage? Gibt es Beispiele vor Gericht?