Hallo ihr Lieben,
beim Übergabetermin der alten Wohnung sagte mir die Dame der Hausverwaltung dass ich dafür sorgen muss, dass nach Auszug kein Wasser aus den Leitungen der Wasseranschlüsse (die aus der Wand gucken) in der Küche läuft. Ich müsse für die Kosten des Materials aufkommen und es dort festmachen. Als ich dort eingezogen bin, war kein "Schutz" vorhanden. Die Dame sagte wenn nach Auszug dort Wasser auslaufen und Schäden verursachen würde, dann könnte sie mich dafür haftbar machen. Das verstehe ich. Aber muss ich auch für die Kosten der Materialien aufkommen? Ich schenke denen das dann ja quasi.
Wie seht ihr das? Danke für eure Antowrten