Wenn der Händler uneinsichtig ist, dann sollte die zuständige Lebensmittelüberwachung eingeschaltet werden. Das Gesundheitsamt ist dafür nicht zuständig.
Hallo Kocham1990, das Gesundheitsamt ist in der Regel der falsche Ansprechpartner. Zuständig für hygienische Mängel ist die Lebensmittelüberwachung der Stadt /Kreises.
Auf der Seite des Lebensmittelverbandes kannst du die zuständige Behörde für deinen Ort finden. Oder google mal "Lebensmittelüberwachung mit Angabe des Ausbildungsortes bzw. der Backstube.
http://www.lebensmittelkontrolle.de/verbaende/landesverbaende
Du solltest auf jeden Fall dort anrufen und unter Angabe deines Namens ( ob es nun der richtige ist oder nicht, sei dahin gestellt) deine Beschwerde zum Ausdruck bringen. Im Rahmen des Datenschutzes darf der Lebensmittelkontrolleur deinen Namen nicht weitergeben.
Ruf bitte dort unverzüglich an. Evtl ist es auch möglich eine eMail an das Amt zu schreiben.
Wenn der Verbraucher wüßte dass die von ihm gekauften Brötchen / Backwaren unter diesen unhygienischen Misständen hergestellt würden, empfände er sicherlich EKEL.
Das Ordnungsamt und das Gesundheitsamt sind in der Regel die falschen Adressen, diese leiten zwar an die zuständige Behörde weiter, aber richtig ist hier ausschließlich die Lebensmittelüberwachung.
interessante Links dazu: http://www.lebensmittelkontrolle.de/index.php/home/verbraucherbeschwerde-
Hier der Inhalt: Verbraucherbeschwerde "Was tun!"
Wo muss man bei bedarf die Verbraucherbeschwerde einreichen?
Bei Ihrer Lebensmittelüberwachung! In den Landkreisen und ggf. in den Kreisfreien Städten.
Kontaktdaten finden Sie in den Landesverbänden der Lensmittelkontrolleure. Landesverbände
In Ihrem Landratsamt!
kreisnavigator.de .
In Ihrer Stadt! Übersicht der Kreisfreien Städte auf staedtetag.de
Sonst helfen wir Ihnen weiter!
Jeder Verbraucher hat einen Anspruch darauf, dass ihm nur Lebensmittel (z. B. Brot, Wurst, Konfitüre, Butter, Fruchtsaft), kosmetische Mittel (z. B. Lippenstift, Deo) und Bedarfsgegenstände (z. B. Babyschnuller, Spielwaren, Besteck, Textilien, Lebensmittelverpackungen, Haushaltsreiniger) angeboten werden, die gesundheitlich unbedenklich sind und nicht über ihre wahre Beschaffenheit (z. B. Herkunft, Qualität) täuschen.
Beschwerden über Lebensmittel, Kosmetika oder Bedarfsgegenstände sollten immer zuerst dem Verkäufer oder Gastwirt vorgetragen werden. In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder Missstände abstellen.
Die Lebensmittelüberwachung sollten Sie jedoch insbesondere dann einschalten, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Störungen auftreten. Auch wenn sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben (z. B. Gaststätten, Einzelhandel, Bäckereien, Metzgereien) entdecken oder den Verdacht haben, dass dort gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sollten Sie das melden.
Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung eines Kosmetikproduktes, oder dem Umgang mit Bedarfsgegenständen haben oder Sie sich durch seine Zusammensetzung, seine Aufmachung oder durch Werbeaussagen getäuscht fühlen, können Sie eine Beschwerdeprobe abgeben. Hinweis: Die Verbraucherbeschwerde sollte zeitnah erfolgen, damit nachteilige Veränderungen der Probe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können. Verfahrensablauf
Die Verbraucherbeschwerde ist bei der zuständigen Stelle persönlich, schriftlich oder telefonisch vorzubringen. Sie können die Verbraucherbeschwerde grundsätzlich auch anonym abgegeben. Mit der Lebensmittelüberwachungsbehörde kann auch Vertraulichkeit vereinbart werden.
Bei der Entgegennahme einer Beschwerdeprobe wird ein Protokoll über die Verbraucherbeschwerde aufgenommen. Im Anschluss an Ihre Beschwerde wird ein Lebensmittelkontrolleur in dem Betrieb, in dem die Beschwerdeprobe gekauft wurde, eine amtliche Kontrolle durchführen und möglichst eine Vergleichsprobe aus derselben Charge entnehmen. Wenn in dem Geschäft keine Vergleichsprobe mehr zu erhalten ist, wird der Lebensmittelkontrolleur versuchen, in einem anderen Geschäft eine geeignete Vergleichsprobe zu finden. Notfalls erfolgt die Untersuchung auch ohne eine Vergleichsprobe.
Hinweise über Betriebe, in denen die oben genannten Mängel beobachtet werden, werden ebenfalls protokolliert. Wenn Sie sich über Missstände in Lebensmittelbetrieben beschwert haben, wird ein Lebensmittelkontrolleur in dem betroffenen Betrieb eine amtliche Kontrolle durchführen und gegebenenfalls verschiedene Verdachtsproben nehmen.
Die Beschwerde- und Vergleichsprobe beziehungsweise die bei einer Betriebskontrolle entnommenen Verdachtsproben werden an das zuständige Chemische und Veterinäruntersuchungsamt zur Untersuchung überbracht. Nach Abschluss der analytischen Untersuchungen wird dort ein lebensmittelrechtliches Gutachten erstellt. Die Lebensmittelüberwachungsbehörde setzt Sie als Beschwerdeführer vom Inhalt dieses Gutachtens beziehungsweise vom Ergebnis der Betriebskontrolle in Kenntnis.
Soweit erforderlich, leitet die für den verantwortlichen Hersteller/Verkäufer zuständige untere Lebensmittelüberwachungsbehörde aufgrund dieses Befundes weitere Maßnahmen ein. Dies kann zunächst die Erhebung weiterer Nachproben oder die Durchführung weiterer Ermittlungen im Betrieb oder die Einleitung eines Bußgeld- oder Strafverfahrens sein. Bei schweren Hygienemängeln kann der Betrieb auch (vorübergehend) gesperrt werden. Über diese weiteren Maßnahmen werden Sie als Beschwerdeführer nicht informiert.
Kann die Ursache einer Verbraucherbeschwerde zu gesundheitlichen Schäden bei anderen Verbrauchern führen, leitet die Lebensmittelüberwachungsbehörde umgehend geeignete Maßnahmen ein, um dies zu verhindern. Das kann zu einem Verkehrsverbot für das Erzeugnis führen und bis zu einer Rückrufaktion für die betroffenen Produkte oder Chargen, einer Information der Öffentlichkeit oder einer europaweiten Warnmeldung reichen.
Im Gefrierschrank sollten -18°C sein.
Beim Kühlschrank ist das anders.
Im Kühlschrank sollte die Temperatur sein, die das kühlpflichtige Lebensmittel benötigt. Bei Hackfleisch aus EU-Betrieben sind das 2°C um die Kühlkette nicht zu unterbrechen. Schau mal auf das Verbrauchsdatum und den Hinweis.
Auf der Seite:
http://www.lebensmitteltransparenz-nrw.de/informationen
werden Betriebe angezeigt, die wegen Hygieneverstößen ein Bussgeld von mehr als 350 EURO bezahlen müssen. Vorher ist ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren eingeleitet worden. Die Lebensmittelunternehmer wurden angehört und danach nochmals vor der Veröffentlichung hingewiesen.
Als selbstständiger Konditor ist man lt. Gesetz: Lebensmittelunternehmer. Somit sind alle Gesetze diesbezüglich einzuhalten. Hier eine kleine Auswahl: Verodnung EU 178/2002, 852/2004 Infektionsschutzgesetzt Preisauszeichnungsverordnung, LMHV - Lebensmittelhygiene-Verordnung, Fertigpackungsverodnung, Kennzeichnungsverodnung, ZZulV - Zusatzstoff-Zulassungsverordnung, außerdem div. Leitlienien und Leitsätze.
Viel Spass beim Lesen und Verstehen
Alles was bisher geschrieben wurde ist mehr oder weniger blödsinn. Was sagte schon meine Referentin Ein Blick ins Gesetzt erleutert die Fragen - oder so ähnlich.
Schauen wir doch einfach mal in das Gesetz - bei delikatess, einfach mal in die Leitlinie von Fleisch und Fleischerzeugnissen. Diese werden bei der Beurteilung von Fleisch und Fleischerzeugninssen in den staatlichen chemischen Untersuchungsämtern zum Gutachten herangezogen. Gutachten deshalb, weil Lebensmittelkontrolleure immer wieder Fleisherzeugnisse als Proben bei Lebensmittelinverkehrbringen entnehmen und beim staatlichen - unabhängigen - Untersuchungsamt untersuchen lassen- Unabhängig, weil wir dafür Steuergelder bezahlen, und sie somit nicht auf andere Gelder angewiesen sind - hat ja auch mal was Gutes Steuern zu zahlen- So jetzt aber mal zu der Bezeichnung Delikatess: Fleischerzeugnisse mit hervorhebenden Hinweisen wie Delikatess-, Feinkost-, Gold-, prima, extra, spezial, fein, I a, ff oder dgl. oder in besonders hervorhebender Aufmachung (z. B. goldfarbene Hülle) unterscheiden sich von den unter der betreffenden Bezeichnung sonst üblichen Fleischerzeugnissen, abgesehen von hohem Genußwert, durch besondere Auswahl des Ausgangsmaterials, insbesondere höhere Anteile an Skelettmuskulatur. Hervorhebende Hinweise sind auch die Bezeichnungen „Pastete“, „Roulade“ und „Galantine“. Sofern in den Leitsätzen keine besonderen Feststellungen getroffen sind, liegt der Anteil an bindegewebseiweißfreiem Fleischeiweiß in diesen Fällen absolut um ein Zehntel (z. B. 11 statt 10 %)höher. Bei Erzeugnissen, bei deren Herstellung gemäß der Bezeichnung üblicherweise schon bestes Ausgangsmaterial verwendet wird, stellen hervorhebende Zusatzbezeichnungen einen verstärkten Hinweis darauf dar, dass diese Erzeugnisse aus bestem Ausgangsmaterial hergestellt sind.
Unter Skelettmuskulatur wird das schiere gute Fleisch verstanden. also keine Sehnen oder pures Fett.
Ich möcht mal einfach zum MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum einen Text aus dem Gesetz mitteilen. Das Gesetz ist die Verordnung LMKV (LebensmittelkennzeichnungsVerordnung)auch LMKV genannt. § 7 Mindesthaltbarkeitsdatum Das Mindesthaltbarkeitsdatum eines Lebensmittels ist das Datum, bis zu dem dieses Lebensmittel unter angemessenen Aufbewahrungsbedingungen seine spezifischen Eigenschaften behält.
Also angegebene Temperatur einhalten und die Kühlkette nicht unterbrechen.
jetzt kein Gesetzestext: Nach überschreiten des MHD und der einhaltung der Kühlkette geht die Verantwortung, das das Lebensmittel noch in Ordnung ist auf den Inverkehrbringer, in der Regel den Verkäufer (Supermarkt) über. Er hat sich dann davon zu überzeugen, dass das Lebensmittel noch in Ordnung ist. Den Preis muss er nach überschreiten des MHD nicht- Das Lebensmittel ist dann / soll ja noch in Ordnung sein. Die Hersteller haben im übrigen die Pflicht dieses Mindest!!!-Haltbarkeitsdatum anzugeben und wären ja auch doof, wenn sie ein längeres MHD angeben würden. Schließlich werden dur die Lebensmittelkontrolleure immer wieder Proben entnommen und bei staatlichen chemischen Untersuchungsämtern sogenannte Mindesthaltbarkeitüberprüfungen durchgeführt. Wird das angegebene MHD nicht eingehalten, wird die Ware beanstandet und es kommt zu Geldbußen.
Hallo ich schreibe mal für NRW, also als Ausbildung, ist eine Meisterprüfung in einem Lebensmittelberuf, oder laut Verordnung über die Ausbildung und Prüfung zur Lebensmittelkontrolleurin und zum Lebensmittelkontrolleur APVOLKon NRW) vom 30. Juni 2005: §2 Einstellungsvoraussetzung: Für die Ausbildung zur Lebensmittelkontrolleurin oder zum Lebensmittelkontrolleur in der amtlichen Lebensmittelkontrolle kann eingestellt werden, a) wer einen Berufsabschluss mit zusätzlicher Fortbildungsprüfung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes, der Handwerksordnung oder als Technikerin oder Techniker mit staatlicher Prüfung in einem Lebensmittelberuf besitzt; b) Bewerberinnen und Bewerber aus dem mittleren und gehobenen Dienst der allgemeinen Verwaltung, die mindestens drei Jahre in der amtlichen Lebensmittelkontrolle beschäftigt waren; c) wer einen Fachhochschulabschluss mit Diplomprüfung in einem Studiengang besitzt, der Kenntnisse und Fähigkeiten auf dem Gebiet der Lebensmittel, Tabakerzeugnisse, kosmetischen Mittel oder Bedarfsgegenstände vermittelt. voraussetzung. Dieses sind in der Regel: Bäckermeister, Konditormeister, Fleischermeister, Küchenmeister oder Hauswirtschaftsmeister. Aber auch Brauer und Müllermeister können zum LMK ausgebildet werden. Die Ausbildung wird in den Kreisen durchgeführt und dauert 24 Monate. Davon 52 Wochen an der Akademie für Gesundheitswesen in Düsseldorf. Die Verdienste während der Ausbildung schwanken von TVÖD Gruppe 3 bis 8. also 1722 bis 2094 Eur im ersten Jahr und von 1907 bis 2321 Euro im zweiten Jahr der Ausbildung. Nach der Ausbildung gibt es in der Regel TVÖD 9 entspr. 2480EUR. Es gibt aber auch Komunen die nur nach TVÖD 8 bezahlen. Viele Komunen bilden aus und man muss sich noch für drei Jahre weiterhin verpflichten. Die meisten LMK's waren Bäcker, Fleischer, Hauswirtschafter und Konditoren. Übrigens: auch wenn man in der freien Wirtschaft mehr verdient hat, dieser Beruf gibt einem und der Familie jede Menge Lebensqualität zurück.
Arbeitgeber sind die Kommunen der Kreise usw. - also öffentlicher Dienst.