Guten Abend Leute.
Also eigentlich finde ich das ziemlich lächerlich aber urteilt selbst:
In meiner frühen Schwangerschaft lieh mir meine beste (!) Freundin viele babysachen. Darunter war ein Kanzanzug (Kanz-relativ teure Babymarke). Auch von der Arbeitskollegin meiner Mutter bekam ich massenweise geschenkt. Als dann die Sachen zu klein waren setzte ich die geschenkten Sachen bei Ebay rein. Zu dem zeitpunkt war ich 100% der meinung der Kanzanzug war von Mamas Arbeitskollegin. Also ab rein bei Ebay. nach versteigerung und versendung kontaktierte mich meine beste Freundin per Ebay-Mail und sagte sehr unfreundlich ich solle ihre sachen bei Ebay herausnehmen. Ich war völlig irritiert und fragte sie ob sie sicher sei dass es ihrer ist, und wenn ja, das es nicht mit absicht geschehen ist und ich ihr den Schaden ersetze. Entschuldigt habe ich mich auch. Jedoch wollte sie mein Angebot nich annehmen und heute landete eine ANZEIGE von der Polizei in meinem Briefkasten "Unterschlagung sonstiger Güter / Sachen"
Was sagt ihr dazu, wird die Anzeige fallen gelassen oder muss ich mich auf eine Verurteilung einstellen?
Zudem, der Kanzanzug wurde selbst von ihr gebraucht bei Ebay ersteigert und ich bot ihr an den Neupreis zu bezahlen.Aber nein....
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.