Hallo, du kannst ja mal ein Praktikum bei einem Top-Luxusimmobilienmakler machen wie Luxusimmobilienmakler Ludwig & Haas ... Schau halt mal auf www.ludwighaas.de oder bei Engel und Völkers, Sothebys usw. dort lernst du bestimmt schon eine Menge.

Studium brauchst du nicht, wäre aber besser!

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Hallo,

wenn ihr die Immobilie gekauft habt ohne zu Wissen, dass die Wohnfläche 13 qm kleiner ist, dann könnt ihr den Kaufpreis im Nachhinein mindern. Das Oberlandesgericht Saarbrücken hat entschieden, dass der Käufer einer Eigentumswohnung Minderungsansprüche geltend machen kann, wenn die tatsächliche Wohnfläche von der angegebenen Wohnfläche abweicht. Schau doch mal unter http://www.recht-finanzen.de/faq/716-wohnflachenabweichung-bei-kauf-einer-eigentumswohnung nach.

Lg, G.

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Hallo, wenn dir die Jacke zugeschickt wurde, ohne, dass du sie bestellt hast, dann kannst du damit machen was du willst. nur wenn du sie benutzt oder veräußerst musst du sie auch zahlen, denn dann nimmst du konkludent den kaufvertrag an. siehe dazu auch unter http://www.recht-finanzen.de/contents/verbraucherschutz/skel

mfg, g.

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Hallo, wenn im Paket etwas fehlt, kannst du natürlich nicht zur Verantwortung gezogen werden, das ist ja klar. Du musst i.d.R. unterschreiben, damit belegt werden kann, dass das Paket entgegengenommen wurde und von wem. Wenn das Paket von dir angenommen wurde, dann solltest du schon zusehen, dass nichts damit passiert. Im schlimmsten Fall musst du nämlich dafür haften.

Hier hat mal jemand so eine ähnliche Frage gestellt, du musst die Pakete nämlich nicht annehmen: http://www.recht-finanzen.de/forum/affich-23428-pakete-annehmen

mfg, g.

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Hallo du,

der einzige, der hier Schadensersatz verlangen kann bist DU! Das Landesarbeitsgericht Hamm hat nämlich entschieden, dass du dann einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Mobbing hast, "wenn unerwünschte Verhaltensweisen bezwecken oder bewirken, dass die Würde des Arbeitnehmers verletzt und ein durch Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen oder Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird."

Schau doch mal bei http://www.recht-finanzen.de/faq/704-schadensersatz-wegen-mobbing rein und lass dich ggf. von einem Rechtsanwalt beraten!

LG, G.

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Hallo,

Ja, diese Möglichkeit besteht. Lädt der Arbeitgeber den Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch ein, so hat er ihm unter Anwendung des § 670 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) die Fahrtkosten zu erstatten.

Nachlesen kannst du das z.B. unter http://www.recht-finanzen.de/contents/arbeitsrecht/vorstellungsgesprach#vorstellungskosten-und-fahrtkosten

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sehr sinnvoll, weil...

hallo, ich finde den abschluss einer rechtsschutzversicherung sehr sinnvoll. oftmals wird man ja in streitfälle verwickelt, ohne, dass man selbst schuld daran hat. wenn dir zum beispiel jemand auf dein auto auffährt und du dich dann um die reparaturkosten entweder mit der versicherung oder der privatperson streiten musst. lies doch auch hier mal nach: http://www.recht-finanzen.de/contents/finanzen/rechtsschutzversicherung lg, g.

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Hallo Aladin75,

wie ich sehe, hast du hier nicht so viel Resonanz bekommen. Ich selbst kann deine Frage (leider) auch nicht kompetent beantworten. Daher würde ich dir raten, dich mit deinem Anliegen mal auf folgende Seite zu begeben: http://www.recht-finanzen.de/forum/

Dort gibt es ein belebtes Forum. Vielleicht hilft dir das ja!

Lg, G.

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Hallo Rororo111, das kommt ganz darauf an ! (Das ist sowieso die liebste Antwort der Juristen ;) ). Bist du daran schuld, dass ihr euch getrennt habt oder ist er es. Bist du z.B. fremdgegangen oder hast deinen Freund bedroht oder belästigt, kann dein Ex-Verlobter gem. § 1301 BGB die Geschenke und all das, was er dir zum Zeichen des Verlöbnisses geschenkt hat, herausverlangen, wenn es letztlich doch nicht zur Heirat kommt. Ausnahme: dein Freund hat dich betrogen, misshandelt usw, wenn er die Heirat also gegen "Treu und Glauben" selbst verhindert hat (§§ 1301, 815 BGB).

Siehe dazu auch unter http://www.recht-finanzen.de/contents/familienrecht/test-1

MfG, G.

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Hallo, ganz genau, du hast die Wahl. Nun hast du dich ja festgelegt und der Verkäufer hat nun erstmal die Chance, den Mangel auf diese Weise zu beseitigen. Natürlich wollen die Elektrogeschäfte, gerade bei technischen Geräte, immer versuchen, das Gerät einzuschicken und zu reparieren. Ist mir selbst auch schon oft so gegangen... Damit du in Zukunft alles wichtige über Sachmängel weißt, kannst du dir auch mal diesen Artikel auf Kioskea durchlesen: http://www.recht-finanzen.de/contents/verbraucherschutz/wann-liegt-beim-kaufvertrag-ein-sachmangel-vor#die-sache-mus-mangelhaft-sein-sachmangel

LG, G.

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Hallo, trotz der Tatsache, dass dein Stiefvater mittels Testament Alleinerbe ist, steht dir als Kind ein Pflichtteil zu. Wie hoch dieser ist, kann ich dir nicht allgemein sagen, da zur Pflichtteilsberechnung diverse Informationen von Nöten sind: liegen Schulden vor, hast du Geschwister usw. Hier kannst du mal nachsehen, wie der Pflichtteil berechnet wird, vielleicht hilft dir das weiter: http://www.recht-finanzen.de/contents/erben-schenkung/pflichtteil---wie-hoch-ist-der-pflichtteil#wie-wird-die-hohe-des-pflichtteils-berechnet

Lg!

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Hallo, anders als andere Nutzer hier bin ich der Meinung, dass der Name des Kindes auch ohne Zustimmung des Vaters geändert werden kann, wenn auch nur unter sehr strengen Voraussetzungen. Meine Vermutung stütze ich auf eine Entscheidung des OLGs Hamm, in dem dem Antrag einer Pflegefamilie stattgegeben wurde, den Namen des Pflegekindes zu ändern, wenn es schon sein ganzes Leben in der Familie verbracht hat und auch gar keinen Kontakt mehr zu seinen leiblichen Eltern hat. Lies dir den Fall doch einfach mal durch unter http://www.recht-finanzen.de/faq/538-namensanderung-auf-antrag-der-pflegeeltern .

LG!

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Hallo, gemäß § 535 II BGB ist dein Mieter verpflichtet, dir den Mietzins zu bezahlen. Dein Mieter begeht eine Pflichtverletzung i.S.d. §§ 280 I, II, 286 BGB wegen seiner zu späten Zahlung. Dadurch, dass du ein Datum nach dem Kalender für die Mietzahlung festgelegt hast (hast du doch, oder?) ist eine Fristsetzung i.S.d. § 286 BGB entbehrlich (und somit deine vorgeschlagene Mahnung) und der Mieter gerät in Verzug. Dadurch kannst du Verzugszinsen gem. § 288 BGB verlangen, die 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen dürfen. Mahnen kannst du ihn natürlich zusätzlich noch, musst du aber nicht, da du wie gesagt schon ein Datum nach dem Kalender für die Fälligkeit bestimmt hast. Das kannst du ihm so ja mal schreiben, wenn du dann einen Rechtsanwalt einschalten würdest und das ganze vor Gericht gehen würde, würdest du mit Sicherheit Recht bekommen und er müsste die Gerichtskosten tragen.

Wenn du magst, sieh dich doch zusätzlich nochmal hier um, vielleicht sind in der Sparte Immobilien zusätzliche gute Infos für dich als Vermieter dabei: http://www.recht-finanzen.de/contents/immobilien/

LG, G.

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Hallo,

du brauchst eine erweiterte gewerbeerlaubnis gem. § 34 c der Gewerbeordnung. Diese ist kostenpflichtig und kann - je nach kommune - zwischen 250 und etwa 1500 euro kosten. sieh mal hier nach, hier findest du die ganzen einzelnen schritte präzise dargestellt: http://www.recht-finanzen.de/forum/affich-25401-immobilienagentur-ins-leben-zu-rufen

Liebe Grüße, Gipfelstuermer

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Hallo, nein, den gibt es erstmal nicht. In welchen Fällen eine Kündigung durch den Arbeitgeber igemäß § 9 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) unzulässig und somit unwirksam ist, findest du u.a. auf folgender Seite: http://www.recht-finanzen.de/contents/arbeitsrecht/sonderkundigungsschutz-fur-schwangere

MfG, G.

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Hallo, rechtlich gibt es schon das Phänomen des Geschiedenenunterhaltes wegen Erwerbslosigkeit. Siehe dazu z.B. http://www.recht-finanzen.de/contents/familienrecht/unterhalt-wegen-erwerbslosigkeit-fur-den-geschiedenen

Bei deinem Freund ist die Situation aber etwas anders. Undzwar deshalb: Seine Frau lebt in einer neuen Partnerschaft, also wäre - auch wenn sie nicht neu verheiratet ist - ihr neuer Partner unterhaltspflichtig. Außerdem sehe ich ein Problem in der Tatsache, dass seine Frau gekündigt hat. Das muss sehr differenziert beurteilt werden. So könnte es ja auch sein, dass die Frau nur gekündigt hat, damit ihr Unterhalt zusteht.

Du siehst, dass man die Situation nicht so allgemein beurteilen kann. Dazu muss man viele Faktoren abwägen.

Liebe Grüße, G.

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Hallo,

wohingegen VL eher fürs kurzfristige Sparen gedacht ist, zielt die Riesterrente auf eine Absicherung im Alter ab. Wenn du Fragen zur Riesterrente hast, sieh dich doch mal hier um: http://www.recht-finanzen.de/contents/finanzen/riesterrente#forderungsfahige-personen

MfG, B.

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Hallo!

Du kannst rechtliche Schritte einleiten. Wenn er dir den Zugang zu deinem Eigentum verwährt, ist das nicht ok. Wenn ihr nicht verheiratet gewesen seid, gelten ja ähnliche Regeln wie bei der Gütertrennung bei Verheirateten. Du kannst dich dazu mal hier belesen: http://www.recht-finanzen.de/contents/familienrecht/gutertrennung

Dann kennst du deine Rechte etwas besser und kannst dir einen Eindruck verschaffen.

MfG

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Hallo, die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Belastung sind Folgende: -die Belastung muss von Gesetzes wegen oder aufgrund einer moralischen Verpflichtung zwingend sein und - die Belastung muss die gewöhnlichen Aufwendungen des Steuerpflichtigen übersteigen und - die Belastung muss angemessen sein.

Alle 3 Punkte würde ich in deinem Fall bejahen. Du kannst dich dazu auch nochmal unter http://www.recht-finanzen.de/contents/steuern/einkommensteuer---au-ergewohnliche-belastungen umsehen.

LG, G.

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Hallo!

Wenn du 19 Jahre bist, bist du erstmal volljährig und kannst eine eigene Firma gründen. Wenn du einen Kredit von der Bank brauchst, brauchst du entweder einen sehr guten Businessplan (wirklich professionell gemacht!) oder dingliche Sicherheiten (Rechte, Immobilien usw.). Was die Gründung einer eigenen Firma angeht kann ich dir nur folgenden Link empfehlen: http://www.recht-finanzen.de/contents/existenzgrundung/skel

MfG, G.

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