Zuerst einmal musst Du den Widerstand Deiner Lautsprecher kennen. Meist ist das auf der Rückseite angegeben. Jedoch solltest Du darauf achten, das Du KEINE UNGLEICHEN Werte auf die Kanäle legst. Beispiel: Jeder ORIGINAL-Lautsprecher hat 8 Ohm. Nun schließt Du an den linken Anschuss eine weitere Box an mit 4 Ohm. Das ergibt auf dem rechten Kanal 8 Ohm und auf dem linken 12 Ohm. Somit würde sich Deine Endstufe bald verabschieden. Schießt Du aber zwei Lautsprecher mit jeweils 4 Ohm an einen Kanal, so musst Du nur noch darauf achten, nicht zu viel Leistung in die Boxen zu schicken.

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ARZT????

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Ein Rechtsanwalt kann Dir da am besten helfen. Zumal der neue Eigentümer ja auch im Nachhinein Bauliche Veränderungen vorgenommen haben kann. Alles gute!

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Zettel an die Tür: PAKETE BITTE BEIM NACHBAR ABGEBEN ! Das genügt.

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Ich selbst spiele Softair und habe einen riesen Spaß daran. Natürlich habe ich auch Kinder. Aber sie in die Nähe meiner Waffen zu lassen, würde mir im Traum nicht einfallen. JEDOCH kann ich Dir sehr gut nachempfinden. Deine Eltern sind besorgt. Verständlich, denn die Medien sind voll mit Krieg, Aufstand und all dem Leid, was Waffen so mit sich bringen. Aber es gibt keine Waffe die gefährlich ist. Eine Waffe hat noch NIE einen Menschen getötet. Es ist immer der Mensch hinter der Waffe !!! Zeige Deinen Eltern, das Du verantwortungsvoll mit diesen Sportgeräten umgehst und auch Dich bestmöglich schützt. Nimm sie doch mal zu einem Battle mit, damit sie selbst sehen, das es ein Funsport ist. Zeige ihnen Videos bei Youtube & co. Lasse sie sich ein eigenes Bild von Deinem Hobby machen, das unvoreingenommen ist. Biete ihnen Kompromisse an, an die Du Dich auch hälst. Alles gute

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Bestrafung für nicht beseitigten Kadaver

Hallo Community,

nach mehreren erfolglosen Suchen bei Google, wende ich mich an euch in der Hoffnung Antworten auf meine Fragen zu bekommen.

Folgende Situation: Bis vor 3 Jahren hielt mein direkter Nachbar 2 Schweine. Diese waren schon alt und soweit ich weiß verfütterte er immer seinen Bio-Müll an diese Viecher. Den Geruch von diesen unsauberen Tieren war ich gewohnt, der Stall welcher sich in einer alten Scheune befindet, grenzt an meine Grundstücksmauern.

Vor 3 Jahren behauptete mein Nachbar, er habe die Säue verkauft. Der Gestank blieb aber fortan bestehen. Von meiner Mauer aus kann ich in seine Scheune sehen und auch den Ort seitlich betrachten wo die Säue ihren Stall hatten. Letztes Jahr stellte er den Zugang zu den Ställen zu mit Holz, alten Möbeln und so weiter.

Dies sollte wohl als Sichtschutz dienen, denn gelegentlich kommen Leute bei ihm vorbei (ich auch), um sich Werkzeug zu leihen oder ihn um Rat zu fragen wenn es um eine Baustelle geht. Das Dorf in welchem ich lebe (Hessen), ist an sich bis auf die verbliebenen ehemaligen Bauernhöfe die im Fachwerkstil erhalten werden, recht Modern.

Jedenfalls nutzte ich vergangene Woche eine kurze Abwesenheit meines Nachbarn während er mir Werkzeug zusammen suchte, um einen Blick in den alten Stall zu werfen.

Direkt an der Tür kann man ein Licht einschalten welches das innere erhellt. Ich stieg auf eins der Möbelstücke und linste durch einen Spalt ganz oben und mir wurde schlecht. Genauso vom Geruch, wie von diesem Anblick.

Die 2 Säue sind deutlich erkennbar, verwest und Schwarz. Der ganze Unrat genau wie die Kadaver, befinden sich nun bereits seit etwas mehr als 3 (!) Jahren dort und es wurde weder entfernt, noch gereinigt ! Da wurde einfach Holz vor den Eingang gestellt um das Sichtfeld zu stören und um diese Angelegenheit zu vertuschen erzählte er, er hätte die Säue damals verkauft.

Es stinkt immer noch bestialisch jeden Tag, was auch der Grund für meine Neugierde war. Mittlerweile wird mir auch klar warum 2009 so enorm viele Fliegen von diesem Anwesen kamen. Fliegen, welche sich gerne mal auf unser Essen setzen in einem unbeobachtetem Moment. (Mir wird schlecht wenn ich daran denke!)

Meine Frage ist nun, welche Strafe erwartet diesen Mann und was sind die Folgen diesen Vergehens? Wo muss ich das melden? Kann der Mann überhaupt dafür belangt werden oder "verjährt" das, wie so vieles an Vergehen?

mfg musikfreund81

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Die Zuständigkeit liegt bei dem Ordnungsamt und dem Veterinärsamt. Meldung beim Ordnungsamt genügt, da hier von einer Gefährdung auszugehen ist. Die zu erwartende Strafe ist ein Verwaltungsakt und geht von Verwarnung bis zu einer Sehr hohen Geldstrafe. Es ist Deine Pflicht das zu melden, da es Gesetze gibt, die das Regeln. Seuchenschutz, usw. Wenn Du wissentlich das ganze verschweigst, kann auch gegen Dich ein Ordnungsgeld erhoben werden. Wegen der Verjährungsfrist kann ich leider keine Angaben machen, Alles gute

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Wenn ich an meinem Handy die Rufnummerunterdrückung einschalte und telefoniere, wird meine Nummer dennoch gesendet und erst bei meinem Provider unterdrückt. Bedeutet: Rufe ich jemand an, weis es mein Provider und jeder, der eine Richterliche Verfügung hat. ALSO: Gehe zur Polizei (mit Deinem Handy) und erstatte anzeige. Die Beamten werden anhand Deines Providers herausfinden wann und aus welchem Netz Du angerufen wurdest. In DRINGENDEN Fällen kann sogar eine Fangschaltung eingerichtet werden, die ENTGEGEN allem Wissen aus Filmen nur wenige Sekunden benötigt, um einen Anrufer zu lokalisieren. Wenn der Provider gefunden ist, ergeht eine Richterliche Verfügung und die Nummer des Anrufers ist bekannt. Nun wird das Handy geortet (Falls es eine Prepaid-Nummer ist). Selbst im Ausgeschalteten Zustand wird es noch geortet, das die IMEI des Gerätes IMMER gesendet wird. Ist Der Anrufer dann bekannt, geht es für die Person richtig rund. Glaub mir! Geh zur Polizei. Da wird Dir geholfen. Und wechsle Deine Nummer!

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Ein Hausverbot endet in einem Mehrfamilienhaus vor der Wohnungstür. Bei einem Einfamilienhaus an der Grundstücksgrenze. In Deutschland zählt immernoch das GRUNDGESETZ der Unverletzlichkeit der Wohnung. Bei jemand, der widerrechtlich in Deine Wohnung will, darfst Du ALLE ERFORDERLICHEN UND VERHÄLTNISMÄßIGEN Mittel ergreifen, um ein Eindringen zu verhindern. Bedeutet: Ist der Eindringende bekannt als Gewalttäter, gegen den Du rein Körperlich nichts ausrichten kannst, so dafst Du zu jedem Mittel greifen, das ihn stoppt und Dir die Möglichkeit zur Flucht gibt. Jedoch darfst Du vorher NICHT die Tür öffnen, sondern mußt die Polizei verständigen. Erst wenn die Person mit Gewalt eindringt, hast Du jedes Recht, Dich, Deine Habe oder andere Personen in Deinem Hausstand zu schützen (vorgebeugte Notwehr). Ansonsten wäre da noch Stalking usw in Betracht zu ziehen.

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immer diese gauner kann man da nichts machen?!?!?!

hallo ihr lieben,

habe vor ein paar tagen etwas in die alles.de gestellt. bekleidungspaket von meinem kleinen. gestern bekam ich dann eine mail wegen preis anfrage. auf deutsch. ich habe natürlich geantwortet, darauf hin kam folgende antwort : Hallo, Vielen Dank für die Mail, ich Kontakt habe mein Mandant in Dublin in Irland über den Preis, den er erzählte mir, dass alles ok für ihn ist, so dass Sie die Zahlung per Scheck über OK bekommen, also, wenn Sie den Scheck von meinem Client empfangen, Sie werden den Scheck auf Ihr Bankkonto ok nehmen, so dass Sie das Geld in 3 bis 5 Tagen auf Ihrem Bankkonto ok bekommen, so dass Sie abziehen Sie Ihre Preisvorstellung und Bankgebühren von der Zahlung in Ordnung, so dass Sie überweisen Sie die restliche Geld an die Reederei in Ordnung, so dass die Reederei kann für den Versand in Ordnung kommen, so möchte ich Sie um Ihre Informationen zu senden, Name ............... Telefonnummer ............. Ihre Adresse ................ Stadt ................. Postleitzahl ............... Land .................... so kann ich es meinem Kunden weiterzuleiten, um den Scheck für dich ok ausgeben, ich warte, von Ihnen zu hören. Viele Grüße

ich weiß dass das betrüger sind und die schecks nicht gedeckt.... nun würde mich aber mal interessieren, kann man diesen leuten nicht das handwerk legen? habe des öftern was in der zeitung zum verkauf und bei 90% der sachen kommt genau die mail....

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Je nach Portal, wo Du Deine Sachen verkaufst, kannst Du bestimmte Einstellungen vornehmen. Jedoch klappt das nicht bei Kleinanzeigen-Seiten. Da hilft nur IGNORANZ. Löschen und nicht aufregen. Nur Wundern, für wie bescheuert diese Menschen Dich halten.

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Kotte & Zeller ist die TOP-ADRESSE für Softair´s. Der Service ist super. Bei z.Zt. nicht auf Lager bedeutet es wird nachgeliefert. Wenn Du eine bestimmte Waffe suchst und bei K&Z nichts findest, versuchs mal hier: www.egun.de Alles gute

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Arbeitgericht: Jeder trägt seine Kosten!

Du mußt Deinen Arbeitgeber vor dem Zivilgericht auf Kostenübername verklagen. Aber ein RA kann Dir das besser erklären.

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Ja es gibt die Möglichkeit Deinen Arm wieder zu richten. Jedoch sind in Deutschland einige Hürden zu nehmen, die schon heftig sind. Du mußt nachweisen, das Dein Arm Dich in Deinem täglichen Leben einschränkt oder er derart entstellt ist, das eine Operation notwendig wird. Auch lassen die meisten Krankenkassen es gelten, wenn man unter den Folgen der Verletzung derart psyschisch leidet, das eine Behandlung notwendig wird. In Deinem Fall reicht es mit Sicherheit NICHT aus, wenn Du eine bestimmte Bewegung, die Du in Deiner Freizeit machen willst, nicht mehr machen kannst, als Begründung für eine Operation.

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Verbrennungen gliedern sich in 3 Grade: 1ster Grad - Rötung der Haut mit gesteigerter Druckempfindlichkeit 2ter Grad - starke Rötung der Haut mit Blasenbildung durch (Volksmund) Wundwasser. 3ter Grad - Verkohlung der Haut mit Schmerzunempfindlichkeit durch Schädigung der Nervenenden. Bei Dir gehe ich davon aus, das es sich um den ersten Grad einer Verbrennung handelt. Daher ist eine Zellschädigung eingetreten, die Dein Körper selbst beheben kann. Dies dauert in der Regel nur wenige Tage und die Schmerzen lassen dann nach. Aber die Zellersetzung dauert schon etwas länger. Durch die Kühlung mit Wasser hast Du den "Garprozess" unterbrochen, so das keine weitere Zellschädigung auftritt. Ist in etwa so ähnlich wie beim Eier abschrecken. Gute Besserung

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Das Akku ist TIEFENTLADEN. Entweder hast Du noch Garantie (Wenn 6 Monate nicht überschritten wurden) oder Du mußt es Schockladen. Wenn Du Dich nun fragst, was das ist, lass die Finger weg. Ansonsten kauf Dir ein neues Akku. Letzte Möglichkeit: Hänge das Akku ans Ladegerät, lass es daran. Zur Not auch Tage. Denn wenn noch nicht alles verloren ist, kann man so das Akku "Regenerieren". Das funzt aber nicht immer und wenn, ist die Lebenszeit des Akkus stark begrenzt!

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Um Gesundheitsschäden davon zu tragen, genügt es NICHT ein paar Fasern ein zu atmen. Denn ein Erwachsener bindet die Fasern in der Lunge und durch Husten wird das ganze mit dem "Auswurf" hinaus befördert. Anders ist es mit Kindern. Denn hier gibt es kaum Studien, die belegen, ab welcher Konzentration eine Gefährdung vorliegt. Jedoch sollte öfters geputzt werden, wenn Fasern in den Wohnbereich gelangt sind. Saugen hilft nur, wenn ein Microfilter im Gerät verbaut ist. Ansonsten wird es nur verschleudert. Geeignet sind hier solche Sauger, die einen Wasserfilter haben.

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Vorladung wegen Beleidigung eines POK

Hallo, nach meinen letzten Prüfungen bin ich mit 2 Freunden auf das Dach neben meiner Dachterasse geklettert um ein paar Bier in der Sonne zu trinken und unser Durchkommen zu feiern, als ein Nachbar uns Fotografierte und anscheinend die Polizei verständigte, die umgehend zum Dachfenster hinaus rief, dass wir runterkommen sollten, was wir auch taten. Kurz darauf an meiner Tür klingelnd öffnete ich und tat mein bestes, wobei ich meinen Freunden sagte, sie sollen im nebenzimmer warten und sich bitte nicht einmischen. Der Polizist wollte alle Ausweise, ich gab ihm nur meinen und sagte glaub ich, das müsse reichen, da ich ja verantwortlich dafür wäre. Leider konnte sich mein Kamerad nicht zusammenreißen und kam kurze Zeit später an die Tür, und fing an ziemlich motzig und beleidigend mit den Polizisten zu sprechen, die ihn daraufhin aus meiner Wohnung zogen, ohne einen Fuß in meine Wohnung zu setzten. Das machte mich wiederum ziemlich wütend, woraufhin ich die Polizei rief...ohne Erfolg. Da sich der Polizist vor meiner Tür breit machte und mich nicht raus ließ, um meinen Kumpel zurück in die Wohnung zu ziehen, rempelte ich ihn an, um in meinem Türstock zu stehen zu dürfen. Ich war ziemlich verzweifelt, kam mir sehr hilflos vor und fühlte mich bedroht. Als sie meinen Kameraden mitnahmen, war ich so verzweifelt, dass ich der Polizei hinterherspuckte (daran konnte ich mich am nächsten Tag nicht mehr erinnern), sie aber nicht traf. In meiner Vorladung stehen keine genauen Angaben zur Beleidigung, und als ich gerade anrief um zu erfragen um was genau es sich handelt, bekam ich keine Angaben. Es hieß, ich solle zum Termin auf die PI kommen und vorsprechen, was ich noch wisse...Was soll ich mir davon jetzt erwarten???

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Oh je.....!

da kommt ja einiges zusammen....!

Jedoch bin ich kein Anwalt um Dir die Rechtslage eindeutig zu erklären. ABER: Eine Polizeiliche Vorladung nach der Polizeiverordnung unterscheidet sich in: Vorladung als Zeuge; Vorladung als Beschuldigter; Vorladung als Geschädigter; - Bei einer Vorladung als Beschuldigter (ich gehe von Deiner Schilderung einmal davon aus) handelt es sich Sinngemäß um eine Einladung, der Du NICHT folge leisten mußt. Denn als Beschuldigter hat man viel mehr Rechte....! (LEIDER). Du kannst (steht auf der Vorladung) Dich auch Anwaltlich vertreten lassen (wozu ich Dir DRINGEND rate). Denn bei der Akteneinsicht wird jede Aussage und Tathergang aufgeführt. Danach kann ein Anwalt eine Strategie entwickeln. Leider schreibst Du nicht, wie alt Du bist und auf welchem Dach Ihr ward (Fremdes oder eigenes). Denn bei Heranwachsenden gelten wieder andere Regeln (Vernehmung ohne Eltern usw...!) !

Viel Glück!

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