Ihre Frage ist so nicht zu beantworten! Natürlich kann ich mit jemand leben wenn Tisch und Bett getrennt ist.
Alles weitere ist schon eine Frage für sich ,und so unübersichtlich . Was wollen Sie den wirklich und wie ist Ihre Ausgangsposition ? L.G
Ihre Frage ist so nicht zu beantworten! Natürlich kann ich mit jemand leben wenn Tisch und Bett getrennt ist.
Alles weitere ist schon eine Frage für sich ,und so unübersichtlich . Was wollen Sie den wirklich und wie ist Ihre Ausgangsposition ? L.G
Erstmal dürfen Sie sehr wohl viel Geld verdienen, sollen Sie sogar ! Nur wenn Sie eigenes Geld haben gibt es keine Hartz 4 Hilfe mehr. Sie können dann auch ausziehen ohne Ihre Mutter finanzieren zu müssen,das ist nur dann wenn Sie zusammen leben.Es geht mit dem Auszug auch so,wenn nachgewiesen ist das ein zusammen leben, nicht mehr möglich ist.
Ich verstehe nicht das Menschen hier Antworten ,die sich selber was zusammen Schustern ohne überhaupt Kenntnisse habe. Hier meine Eigene Antwort! Nein Sie durfen nicht, wie hier das keine Schuld beim Empfänger vorlagt! Genau ein Jahr hat das Amt Zeit seine Ansprüche zu stellen.
NEIN ! Das Jobcenter erstmal zu einen persönlichen Gespräch aufsuchen und die Sache klären. Ist das nicht fruchtbar und es wird Geld einbehalten,sofort eine Einstweilige Verfügung beim Sozialgericht auch persönlich stellen ganz einfach. Natür vorab Widerspruch per Einschreiben an das Jobcenter