Ich befand mich einmal am Zürcher Hauptbahnhof in einem Zug. Ein Mann im Rentenalter, bekleidet mit knielangen Lederhosen und sockenlos in Crocs, betrat den Zug. Er wurde jedoch von der Bahnpolizei gewaltsam aus dem Zug geholt mit der Begründung, seine kurze Lederhose wäre unpassend. Ich beschwerte mich schriftlich bei der Polizei über das Vorgehen der Polizisten und erhielt folgende Antwort:
"Eine spezielle „Kleiderordnung“ existiert nicht, jedoch darf die Bahnpolizei Personen wegweisen, wenn sie Kleidung tragen, durch die andere Fahrgäste geschädigt oder belästigt werden könnten. Das Tragen von knielangen Lederhosen ohne Strümpfe ist auf Schweizer Bahnhöfen unüblich, so dass dieses eine Personenkontrolle durch unsere Mitarbeitenden rechtfertigen würde, auch im Sommer. Wenn ältere Herren diese Kleidung während der Bahnfahrt tragen, fühlen sich öfters mitreisende junge Mütter mit kleinen Kindern gestört."
Ist das Verhalten der Polizei rechtswidrig, so gegen ältere Männer, die keine lange Hosen tragen, vorzugehen?
Des Weiteren schreibt die Polizei in dem Antwortschreiben, dass meine Beschwerde an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet wurde und ICH (!) jetzt mit einer Anklage rechnen muss, mit der Begründung die Polizei illegal observiert (also beobachtet) zu haben.