Wurde das Recht am eigenen Bild durch eine unbefugte Veröffentlichung verletzt, oder droht die unberechtigte Veröffentlichung eines Bildes, kann der Betroffene einen Unterlassungsanspruch gem. § 12, § 862, § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, analog i.V.m. § 823 Abs. 2 i.V.m. § 22, § 23 KunstUrhG gegen das jeweilige Medium geltend machen (Verbreiterhaftung) um die Erstveröffentlichung des Bildes oder eine wiederholte Veröffentlichung zu verhindern.

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  1. Die Bilder löschen
  2. Würde ich zur Polizei gehen und ihn anzeigen !!!
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JA sie sind noch da (ich habe auch schon mal mein Konto deaktiviert aber wollte wieder in Facebook habe mich einfach normal angemeldet und es war alles noch da)ABER in Galileo habe ich gesehen das nach 40 Tagen (ich bin mir nicht sicher ob es 40 waren) alles gelöscht wird

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Wahrscheinlich kriegt er einen Verweis oder Schulausschluss ! Ich würde sagen halt dich lieber raus sonst kriegst du auch noch Stress!!!

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Wir haben es auch umgeschrieben und net kopiert !

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