Was Sol ich dagegen machen??

Deine Prioritäten klären !

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Man kann einen Strafantrag gegen "Unbekannt" stellen. Wenn die Staatsanwaltschaft genug Informationen hat (z.B. einen GF-Nutzernamen, Zeit etc.) dann kann sie den Anschlussinhaber (und damit meist den Beleidiger) ermitteln.

Wenn die Staatsanwaltschaft das ablehnt bleibt immer noch die (kostenpflichtige) Privatklage.

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Wenn einer einen Strafantrag stellt dann ist es für die Behörden kein Problem die Nummer auch nachträglich rauszukriegen. Unterdrückt wird nur die Übermittlung an den Empfänger beim Anruf.

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Der Teufel IST die andere Persönlichkeit.

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Du zahlst nicht zu viel. Bei einem EeW von 202 zahlst du einfach nur verdammt viel. Aber du wurdest darüber informiert. Also ist es nicht zu viel.

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Nach dem Billigkeitsprinzip muss Müll normalerweise nach Personen umgelegt werden.

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Sowas fragst du MIT 17 ? Und 12jährige fragen hier wegen Sozialleistungen für werdende Mütter !

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Hast du zufällig ein Nickerchen gemacht als der Richter dir bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die Regeln erklärt hat ?

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Du sollst hier keine Propaganda machen !

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Ich verstehe das so dass du eine Frau bist ?

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Weiso verdient man in Nepal in jedem Job so viel weniger ?

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"War der Unfall schon recht bitter - kam dann noch ein Johanniter !"

Alte Branchenweisheit.

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Bist du sicher dass du den Schlauch in die richtige Öffnung gesteckt hast ?

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