Den Spruch, den Du suchst lautet:

Viele Köche verderben den Brei.

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Häh?

Du hast also ein Tablet-PC und willst ihn als Monitor verwenden. Das ist dann dein tragbarer Monitor.

Alles was du darauf siehst, ist dann gleichzeitig auch auf deinem Tablet...also Problem gelöst oder Frage falsch gestellt.

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regt das wirklich die Magensäureproduzierung an

Antwort: Ja, sowohl Speichel als auch Magensäure

Durch die erhöhte Magensäureproduzierung steigt auch das Risiko eines Magengeschwürs.

Bei weiteren Fragen zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie bitte Ihren Arzt oder Apotheker...und nicht das Web

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Acrylfarbe löst sich mit Wasser, solange sie noch nicht getrocknet ist, ansonsten nur mit speziellen Lösungsmitteln.

Da Haare bekanntlich fetten, sollte die Farbe aber auch nach einiger Zeit bzw. mehrmaligem Waschen wider rausgehen.

Sonst nimmt man Auswaschbare Haartönungen...das einfachste wäre, seinen Friseur zu fragen

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Hallo,

zu 1. Versuche dich beim Landkreis auf das Sozialgeheimnis zu berufen.

"Mit ihm soll sichergestellt werden, dass niemand dadurch, dass er in der Sozialversicherung versichert oder auf Sozialleistungen angewiesen ist, zu Unrecht mehr als andere staatlichen Eingriffen ausgesetzt ist. Das Sozialgeheimnis ist in § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB I festgelegt. Nach dieser Vorschrift hat jeder dessen Daten von Sozialleistungsträgern im Zusammenhang mit einem Versicherungsverhältnis, der Erbringung von Sozialleistungen oder der Erfüllung gesetzlicher Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch bekannt geworden ist, einen Anspruch auf Wahrung des Sozialgeheimnisses."

§ 131 SGB XII Übergangsregelung zur Erbringung von Leistungen für Bildung und Teilhabe Leistungen für die Bedarfe nach § 34 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, Satz 2 und Absatz 5 sind für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2011 abweichend von § 34a Absatz 2 Satz 1 durch Direktzahlung an den Anbieter zu erbringen, wenn bei der leistungsberechtigten Person noch keine Aufwendungen zur Deckung dieser Bedarfe entstanden sind. Soweit die leistungsberechtigte Person nachweist, dass ihr bereits Aufwendungen zur Deckung der in Satz 1 genannten Bedarfe entstanden sind, werden diese Aufwendungen durch Geldleistung an die leistungsberechtigte Person erstattet.

Das würde heissen: DIes gilt nur für Leistungen für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. März 2011

In § 34 SGB XII S 7 heisst es: Für Leistungsberechtigte bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird ein Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich berücksichtigt für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit....

Das Geld bekommst Du monatlich auf den Konto und "kann nach Wunsch eingesetzt werden". Als Nachweis kann die Zahlungsaufforderung, der bereits gezahlten Mitgliedsbeitrag oder eine schriftliche Bestätigung des Anbieters/Vereins über die zu erwartenden Kosten dienen.

zu 2.: Leistungen werden frühestens ab Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt wird. Ggf. kannst Du aber auch bereits gezahlte Beiträge geltend machen (s.o.)

zu 3: Würde ich mal vermuten, wenn das Kind in der Bedarfsgemeinschaft lebt. Denn: z.b. im Fall einer Ausbildung, bekommt der Azubi auch Lohn und trägt dazu ggf. zur Verringerung des Leistungsanspruchs bei.

Pro Bewerbung kann man, soweit ich weiss 5,- EUR erhalten, max. 260 EUR im Jahr

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Schulbedarf:

Für leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler nach dem SGB II und SGB XII werden die Leistungen automatisch zum 01.08. = 70 € und 01.02. = 30 € gezahlt.

D.h. Du musst den Antrag dafür nur 1 x stellen. Also Antrag so oder so stellen.

Bei Nachhilfe/Förderung gilt meines Wissens:

Ab dem 01.01.2011 bis 31.05.2011 entstandene Bedarfe können bis zum 30.06.2011 rückwirkend beantragt werde

Die Gemeinde wird dich wohl kaum freiwillig darauf aufmerksam machen, dass sie Gelder zu vergeben hat. Auf das Bildungspaket wurde auch in den Medien eigentlich hinreichend hingewiesen, nur die meisten haben es offenbar bisher nicht in Anspruch genommen.

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Wir haben bei einer anderen Bank bereits einen Antrag auf Kontoeröffnung gestellt, das dauert aber wohl noch 14 Tage.

Ich erkläre es nochmal ein wenig genauer:

Wir haben im Sep 2010 eine kleine Firma (UG, kleine GmbH) gegründet. Meine Freundin ist Gesellschafterin, ich Angestellter. Umsatz ca. 5000-6000 EUR im Monat. Im Namen dieser Firma (=juristische Person) haben wir wegen einem Kredit angefragt. Dazu haben wir auch eine Auswertung eingereicht (BWA).

Nach einer Woche wurde uns mündlich mitgeteilt, dass man uns auf Grund der Zahlen keinen Kredit gewähren kann und gleichzeitig mitgeteilt, dass man uns auch die Mastercard kündigen muss. Die Mastercard läuft jedoch schon länger auf den Namen meiner Freundin und nicht auf die Firma.

Statt eine Kündigung der Kreditkarte wurde wenige Tage später mit der aktuellen Abrechnung der Verfügungsrahmen von 3000 EUR auf 0 EUR gesetzt, ohne Vorwarnung geschweige denn schriftlich mit Angaben von Gründen oder Einhaltung einer Frist.

Der aktuelle Abrechnungsbetrag (ca. 2000 EUR) wurde nun per Lastschrift  vom Konto eingezogen. Das Konto befindet sich nun mit ca. 1700 EUR im Minus. Bei dem Konto handelt es sich jedoch um ein Guthabenkonto, so dass es eigentlich gar nicht ins Minus gehen kann. Bei mangelnder Deckung sind bisher andere Lastschriften zurück gegangen.

Das stellt uns nun vor einige Probleme, da wir weder Geld abheben, Waren einkaufen, Rechnungen bezahlen oder Kunden ggf. noch nicht einmal 5 EUR zurück überweisen können.

Da das Konto nun auch überzogen ist, wird man uns auch wohl noch einen Überziehungszins in Rechnung stellen.

Das kann doch SO nicht korrekt sein ???

 

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Antwort ist zwar zu spät, aber eigentlich ist sowas ganz einfach, wenn man es logisch betrachtet: ;-))

"dreiviertel drei" bedeutet, nicht 3, aber 3/4 davon, also 3 x 3 : 4.

3 x 3 = 9

9 : 4 = 2,25

demnach: 2 Stunden + 60min x 0,25 = 2 Uhr und 15 Minuten

Nanu ???

"viertel acht" also:

8Uhr x 1 : 4 = 2 Uhr

Häh ???

kurz nach dieser Antwort ist es übrigens "viertel zwei", also 0 Uhr 30

ist doch logisch...

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Also Xbox 360 nicht so doll bekannt ? Das glaube ich eher nicht...

Ich denke mal, weil es sich dabei um Zubehör handelt und im Allgemeinen wird für so etwas im TV nicht so viel Werbung gemacht.

Sony direkt macht für die PS3 ja auch nicht so viel TV Werbung und Nintendo eher für Funspiele oder DS, als für die Wii Konsole selbst.

Vielleicht ist es auch so, dass ein Werbespot dafür gerade produziert wird, da das Teil ja erst im November 2010 rauskam.

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Das einzige und stetige Gejammere was ich hier so lese ist immer:

kannste nix gegen machen, lohnt sich nicht, kannste nich beweisen usw.

Als Verbraucher muss ich GAR nichts beweisen, sondern immer die Gegenpartei.

Nach diesem Motto kann man sich immer Geld aus der Tasche ziehen lassen, selbst beim Einkauf im Supermarkt, wo man hoch3 ausgenommen wird, passend zur Winzerzeit wie eine Weihnachtsgans.

Das Resultat daraus ist, dass sich die Mehrheit getreu dem Motto immer mehr ausnehmen lässt. Wenn die Masche funktioniert, warum sollte man sich diese nicht zu Nutzen machen.

Wer geschubst wird und sich nicht wehrt, wird geschubst...

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PS:

Es gab vor kurzem eine aktuelle Diskussion über Radarfallen, Starenkästen usw., wobei bemängelt wurde, dass es nicht nachzuvollziehen ist, wie diese Dinger eigentlich messen. U.a. hiess es, das mind. 50% der Messungen grundweg falsch und eben nicht nachzuvollziehen waren.

Gleiches würde meiner Meinung nach z.b. auch für die HKV's gelten, wenn darum ein solches Geheimnis gemacht wird. Diese Dinger werden zwar montiert, man bekommt aber keine Auskunft, wie und was die Teile eigentlich messen.

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Für mich heisst das: Was interessiert meinen Sohn der Brückenbau, mit dem er sich frühestens als Ingenieur beschäftigen müsste, wenn er nicht einmal die Rechtschreibung, das 1x1 oder die Uhrzeit aus dem EffEff beherrscht.

Insbesondere bei den Hausaufgaben müsste man ein Buch besitzen, in dem man nachschauen könnte, wie man zur Lösung einer bestimmten Aufgabe gelangt.

Mangels Büchern ist dies nicht möglich.

Stattdessen wird momentan (mangels Fachkräften) mehr Wert auf die Immigration von Migranten wert gelegt, statt die zukünftige Generation vernünftig auszubilden.

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Ja, auch Händler sollten geschützt werden

was ich damit meine ist:

Das sich der Deutsche Staat selbst bescheisst.

Ich kaufe z.b. ein IPad für 400 USD aus den USA.

Das kostet MICH als Verbraucher inkl. Versand sagen wir mal 500 USD = ca. 350 EUR.

Dabei verdient der Staat (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) weniger, als als würde ich das Ipad in Deutschland (mit Gewährleistung/Garantie) verkaufen. (Vorausgesetzt, die Rechnung aus den USA ist 100% korrekt.)

D.h. der Staat bescheisst sich ganz gewollt selbst.

Was das auf lange Sicht bedeutet, kann man sich vorstellen.

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Ja, auch Händler sollten geschützt werden

was ich dazu noch anmerken möchte:

Ein gewisser Herr Sarrazin, hat in gewisser Weise schon Recht, was "Deutschland schafft sich ab" angeht.

Nur möchte ich das nicht auf Deutsche mit Migrationshintergund (was an sich noch schlechter klingt, als Ausländer) beziehen.

Deutschland schafft sich sich auf lange Sicht deshalb selbst ab, da es auf Grund der Vorschriften, Gesetze und Beschränkungen und deshalb höheren Verwaltungsaufwand (mit Kosten verbunden) nicht mehr konkurrenzfähig sein kann.

Deutschland verwaltet sich und die Einhaltung der Gesetze und Vorschriften nur sich selbst. Was nützt Einem Staat der einigermassen gute Export, wenn der Import grösstenteils schlichtweg verkompliziert und künstlich verteuert wird.

Gäbe es z.b. die erhöhte Zollfreigrenze nicht, würden viel mehr Leute die Ware im Inland kaufen, statt im Ausland.

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Ja, auch Händler sollten geschützt werden

z.b. ist es so, dass ein Kunde online eine Ware bestellen und 14 Tage lang ausgiebig testen kann. Danach schickt er seine Ware, womöglich OHNE Ovp zurück.

Der Händler hat nun einen gebrauchten Artikel ohne original-Verpackung, kann diesen also nicht mehr als neu verkaufen.

D.h. den Preis für diesen Artikel müsste man auf Grund des Verbraucherschutzes bis zu 50% anheben. Also 50% teurer.

Wird der Artikel z.b. per Nachnahme verschickt und der Käufer nimmt die Ware nicht an, erhöhen sich nochmals die Kosten.

Im Endeffekt heisst das: Verbraucherschutz schön und gut, aber immer zu Lasten des Händlers, was die Produkte natürlich teurer macht.

Nicht die Händler werden geschützt, sondern die Verbraucher und dies zu höheren Kosten. D.h. auch die höheren Preise gehen auf Grund der Käufer zu Lasten des Käufers.

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Wenn Dir diese Firma z.b. eine Website designen würde, könntest Du das Design mehrfach weitergeben oder sogar mehrfach verkaufen. Das wäre dann nicht erlaubt.

Ein mehrfaches Nutzungsrecht bei einem Logo (z.b. Firmenlogo) ist in den meisten Fällen eigentlich kaum möglich.

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ich denke mal, damit ist gemeint, dass du es z.b. nicht weiterverkaufen, sondern nur für eigene Zwecke nutzen darfst.

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Als Schüler glaube ich eher nicht.

Dazu müsstest Du als arbeitssuchend dort gemeldet sein, schätze ich, was bei einem Schüler wohl kaum zutrifft.

Am Besten anrufen und dort nachfragen

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Naja, ich denke mittlerweile, das würde wahrscheinlich so oder so nicht funktionieren, auch wenn ich "nur" beide Phasen parallel anklemme und nur einen Nullleiter verwende.

Ggf. würde dies solange funktionieren, solange beide Phasen Spannung führen. Fällt dann eine der beiden Phasen aus, würde wohl der FI der anderen Phase auslösen, denke ich.

Kann das jemand mal ausprobieren ? ;-))

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