Unter http://www.garanbo.de/blog/garantie/334-garantie-und-gewaehrleistung-was-ist-der-unterschied findest Du eine Gegenüberstellung.
Du wirst den den defekten Trolley repariert bekommen bzw. sie schicken dir eine neue Rolle zum Austauschen zu. Dass der Hersteller die Kosten für den Ersatzkoffer übernimmt, wäre schon sehr große Kulanz - außer er sagt dies in seiner Garantie zu. Es gibt ja bei Automobilherstellern auch eine sogenannte Mobilitätsgarantie. Also am besten in den Garantiebestimmungen des Herstellers nachschauen.
In der Gewährleistungszeit, also die ersten zwei Jahre nach Kauf, ist der Händler gefragt: Er hat zwei Reparaturversuche. Da allerdings eine Speicherkarte nicht wirklich so einfach repariert werden kann, wird er diese umtauschen gegen eine andere neue.
Einen Teil des Kaufpreises wird er vermutlich nicht erlassen, da diese sogenannten Bundles meist von den Mobilfunkanbietern subventioniert sind und das für den Händler viel komplizierter wäre abzuwickeln.
Hallo,
das ist eine schwierige Konstellation: Mangel + Beschädigung: Du schreibst, dass der Akku nicht immer Strom liefert, das hört sich nach einem Wackelkontakt an. Vermutlich war der Draht schon von Anfang an gebrochen (innen drin). Doch dann hast Du den Draht (aus Sicht des Händlers) abgerissen. Also durch "Fehlbedienung" beschädigt. Ich fürchte, da kannst Du nur auf eine gütliche Einigung hinaus: nimm dein Monstertruck mit zum Händler und dann baut ihr den Akku gemeinsam ein und testet ihn. Wenn er immer noch Aussetzer hat soll er Dir einen anderen geben, sonst nimmst Du den reparierten. Darauf sollte er sich doch einlassen.
Am besten immer erst mal anrufen/anmailen. Kontaktinformationen findest Du z.B. hier: http://beta.garanbo.de/bewertungen/manufacturer/124/HTC Die sagen dir dann, wie genau der Ablauf ist. Jeder Hersteller macht das etwas anders. Wenn es ein Software-Problem ist, könnte es sogar sein, dass Sie dir direkt am Telefon einen Tipp geben können.
Hallo,
ob Kopfhörer eine nachverfolgbare Seriennummer haben wage ich zu bezweifeln. Wäre es ein Hand oder ein Computer, wäre das was anderes. Der Verkäufer müsste ja zumindest einen Kontoauszug haben (wenn er nicht bar bezahlt hat). Aber den wird er vermutlich nicht einfach so kopieren wollen.
Also für die gesetzl. vorgeschriebene Gewährleistung (oder auch Produkthaftung genannt), ist genau genommen nicht einmal eine Rechnung erforderlich. Die Herstellergarantie wiederum ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers. Hier kann der Hersteller dann solche Bedingungen stellen. Häufig tritt eine Herstellergarantie z.B. nur in kraft, wenn man eine Garantiekarte ausgefüllt einschickt. Die Gewährleistung, für die der Händler verantwortlich ist, ist aber von solchen Bedingungen ausgeschlossen.
Übrigens: Anhand der IMEI kann der Hersteller sowieso das Produktionsdatum direkt aus dem Handy zuordnen.
Grundsätzlich gilt eine Nachbesserung nach dem zweiten Versuch als fehlgeschlagen (Paragraph: § 440 Satz 2 BGB), siehe dazu: http://www.garanbo.de/forum/11-Recht-und-Garantie/166-Verpfuschte-Garantiereparatur
Hoffentlich hast Du dir das Problem schriftlich von dem Mitarbeiter bestätigen lassen.
Schau mal unter: http://www.lenovo.com/services_warranty/de/de/index.html
Den Originalkarton braucht man nicht. Wenn Du das Gerät persönlich vorbei bringst (und nicht verschickst), brauchst Du es auch nicht ein verpacken. Den Controller würde ich erst mal in der Tasche lassen und nur auf Nachfrage mitgeben. Es geht ja nur um die defekte PS3, die repariert werden soll.
Schau mal in den Einstellungen: Allgemein > Info > Name
Das ist der Name Deines iPhones.
Oder ist es die Apple-ID? Die Findest Du auch in den Einstellungen: Store > Apple-ID > Anzeigen
Hast Du eine Handy-Versicherung? Wenn ja, dann könnte die je nach Vertrag den Schaden übernehmen. Mit Garantie oder Gewährleistung hat das jedoch nichts zu tun. Die Gewährleistung kann nur in Anspruch genommen werden, wenn das Produkt einen Produktionsfehler hat. Das ist ja nicht der Fall, denn das Handy ist dir runter gefallen. Da musst Du wohl schon selbst für den Schaden aufkommen. Was das kostet erfragst Du am besten beim Händler wo Du es gekauft hast. das kann von Gerät zu Gerät variieren.
Hallo,
es ist tatsächlich so, dass man juristisch gesehen für die zweijährige gesetzl. Produkthaftung "nur" einen Zeugen benötigt. Problem dabei ist allerdings, welcher Zeuge kann glaubhaft versichern, dass Du am "Soundsovielten" die Platte bei Saturn gekauft hast? Hast Du vielleicht die Platte Mit EC- oder Kreditkarte bezahlt? Dann hättest Du noch eine Chance mit dem Kontoauszug! Sonst wird es tatsächlich schwer.
Tipp: zukünftig Belege mit dem Smartphone scannen: www.garanbo.de Leider für den aktuellen Fall zu spät.
Direkte Erfahrung mit Dakine habe ich leider nicht. Das Problem ist jedoch, dass eine Reparatur für die Hersteller sehr teuer ist. Es ist also sehr wahrscheinlich, dass Du Ersatz (Gutschein oder neuen Rucksack) bekommen wirst.
Wenn Du Glück hast, gibt es ja im Lager von Dakine noch eines von den Modellen.
Garantie bzw. Produkthaftung tritt nur ein, wenn das Produkt einen Herstellungsfehler hat. Da dies jedoch nicht der Fall ist, wird es schwierig mit dem Umtausch. Zumal seit dem Kauf schon drei Monate vergangen sind. Manche Händler lassen mit sich reden, wenn man innerhalb weniger Tage kommt. Z.B. nach Weihnachten und erzählt, man habe das Produkt doppelt geschenkt bekommen. Geld gibt es dann aber in den wenigsten Fällen, meist einen Gutschein. Ist ja ein Entgegenkommen des Händlers.
Dir bleibt also nichts anderes übrig, als die PS3 selbst zu verkaufen.
Dass die Garantie bei einem aufgeschraubten Computer weg sein soll ist erst mal Blödsinn. Solange man nicht den Prozessor runter reißt oder der gleichen. Beim Auto darf ich ja auch die Motorhaube aufmachen und nach dem Rechten sehen.
Es könnte ja acuh sein, dass man noch eine zusätzliche Komponente einbauen möchte. Festplatte oder dergleichen.
Solange also keine Gewaltspuren am PC sind dieser auf jeden Fall in der Produkthaftung und du kannst getrost zum Händer gehen.
Das geht in eine ähnliche Richtung, wie bei dlangläufigen Meinung, dass Akkus von Handys von der zweijährigen Produkthaftung - da "Verschleißteil" - ausgeschlossen seien.
Ein Produkt sollte in einem Zustand sein, dass es seine übliche Gebracuhszeit auch übersteht. eine Couch kauft man ja nicht alle sechs Monate. War der Gutachter vom Versandhaus oder ein unabhängiger. Wenn es ein unabhängiger Gutachter war, wird es vermutlich schwer mit weiteren Argumenten gegenüber dem Versandhaus. Unsere Erfahrung bei www.garanbo.de ist, dass jedoch die Hersteller selbst viel kulanter mit solchen Fällen umgehen als die Händer bzw. Versandhäuser. Wenn also der Hersteller bekannt ist, würde ich diesem - freundlich - den Fall schildern. Auch da macht der Ton die Musik. Der Hersteller kann ja nicht unbedingt etwas für die Vorgeschichte beim Versandhaus.
Dass Akkus nur 6 Monate Gewährleistung haben sollen ist Blödsinn, den die Händler immer wieder versuchen durchzudrücken. Auch Akkus haben zwei Jahre Gewährleistung!
Der Haken ist, dass nach den sechs Monaten die Beweislastumkehr eintritt: Also nicht der Händler sondern der Käufer muss nachweisen, dass der Akku einen Produktionsfehler hat. Der Händler wird aber behaupten, dass der Akku nicht pfleglich behandelt wurde. (siehe auch: http://www.garanbo.de/blog/garantie/709-gewaehrleistung-bei-akkus-akku-muss-zwei-jahre-halten)
Also: Einen neuen Laptop wirst Du mit Sicherheit nicht bekommen. Einen Ersatz-Akku könnte aber drin sein!
Hallo Paule,
ich würde mich mit der Frage direkt an VW in Wolfsburg (nicht irgendein Händler) wenden. Erfahrungsgemäß sind die Hersteller relativ kulant. Kulanter wie die Händler...
Das ist wirklich eine schwierige Frage! Die Herstellergarantie kann jeder Automobilhersteller individuell regeln: was bei dem einen im Paket drin ist, muss beim anderen noch lange nicht erwähnt sein.
In unserem Blog haben wir erst kürzlich einen Artikel dazu verfasst: http://www.garanbo.de/blog/garantie/212-neuwagen-garantie-herstellerleistungen-ueberblick Darin wird auch die Übersicht des ADAC mit allen Herstellergarantien erwähnt.
Wenn es um die Garantie eines gebrauchten Autos geht, so müssen Händler immer ein Garantie geben. Ob das Auto in einem besseren Zustand ist, kann man daraus nicht schließen. Es hängt letzten Endes an der Risikobereitschaft des Händlers.
Sei es wie es will, Du musst immer die Garantiebedingungen genau lesen. Ich denke aber wenn du ein gebrauchtes Auto kaufst, so ist eine aktuelle TÜV-Abnahme sicher ein gutes Indiz, dass das Auto okay ist. Versuche doch im Zweifel diesen TÜV einzufordern.