Hallo, die unteren Antworten finde ich allesamt weder gut noch aussagekräftig....so, ich hoffe für dich, du konntest auch ein Foto vom Unfallort machen und hast die Adressen der Zeugen, die wohl-weislich wichtig sind ...auf jeden Fall, nimm einen Fachanwalt, der holt dich, sofern er sein handwerk versteht, da ganz sicher als "schuldlos" raus, glaube es mir....ich selbst bin Fernfahrerin in ganz Europa-weiß also von was ich rede und mein Bruder ist Polizist...

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Hallo, natürlich wird das bei einem Arztgespräch direkt in der klinik besprochen, und genau dort musst du schriftlich in das Formular reinschreiben, dass nur die Darmspiegelung durchgeführt wird...aber: mein Rat, meine Geschichte in kurz...vor mindestens 35-40Jahren wollte der Arzt(auch ein nachfolgender) bei mir ne Spiegelung durchführen, ich lehnte IMMER veheement ab, aus lauter Angst davor.....doch Ende 2009 ließ ich mir das ENDLICH und zwar auf ausdrücklichen EIGENEN Wunsch durchführen....Gottseidank, wie ich heute sage, denn: Bei mir haben sie 7Polypen gefunden, zwei davon anfänglich unklarer Ursache und ob BÖSE oder Gutartig ließ sich erst an der Freiburger Uni klären, dahin wurde alles zweifach untersucht....alles war GUT!!!!! Während des Eingriffs blutete ich innerlich an diesen Polypen uund sie stillten sie auch noch, war Uni Tübingen und 1nacht stationär....nach 3 UND nach 12 Monaten Nachuntersuchung-jetzt alles gut...Damals sagte mir der Arzt, in 2-3Jahren wäre dies bösartiger Krebs geworden....Entscheiden musst du selbst...viel Glück

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Wenn du echt nicht gehörig aufpasst, so ist die höchste Gefahr während der ersten 12 Wochen nach der Entbindung.....wenn du dich super fühlst ist einer neuerlichen Schwangerschaft auch nichts einzuwenden..ich würde selbst die eigenen Wünsche (die gemeinsamen mit dem Vater) sich verwirklichen, genauso, wie ihr gemeinsam eure Lebensplanung gestalten wollt. Das höchste Glück auf Erden sind nun einmal die eigenen Kinder.Viel Glück

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Ist ja klar und ganz einfach...lade dir über DRV einen Rehaantrag runter, fülle ihn aus und geb ihn deinem behandelnden Arzt, der füllt alles weitere aus....du selbst musst in den Antrag nur reinschreiben, welche Ärzte du in den letzten 6-12Monaten besucht hast mit Adressen usw und die Diagnosen, Beschwerden angeben....steht alles verständlich im Antrag...dein Arzt leitet das ganze weiter an die DRV...von dort bekommst du Bescheid...mein Tipp: Such dir übers Internet (DRV oder einfach Rehekliniken im Internet) eine "Wunschklinik" aus (wird meistens auch genehmigt)....Bekam heute nach 3,5Wochen nach Antragstellung meine schriftliche Genehmigung, sogar dorthin, wo ich wollte....jetzt setz ich mich mit der Klinik direkt in Verbindung, telef., um einen Wunschtermin, der mir in den Kra passt, zu vereinbaren...Viel Glück!

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du mußt das natürlich NICHT genehmigen lassen, als sogenannter "Plan, Vorhaben", sondern erst ab Heiratsdatum...vorher halt auch nicht beim Einwohnermeldeamt ummelden

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Ja, natürlich vom Heiratsdatum ab....ist ja nachweisbar, weil du mußt Heiratsurkunde vorlegen und danach wird euer gemeinsamen Einkommen und Besitz zusammen berechnet

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Würde jedoch keine "schlafenden" Hunde wecken...denn wenn die Kasse das bisher nicht einforderte, kommt nichts mehr, doch bitte zu den Unterlagen legen und aufbewahren...das ist mein Rat!!!!

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Dann akzeptiere das auch, sie hat für dich Sorge zu tragen und die Verantwortung: Bring deine Freundinnen mit nach Hause, dass die Mutter sie kennenlernt und sieht ob und inwieweit sie denen auch vertrauen kann

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Mein rat: Das Kindergeld muss dein Vater an dich weiterleiten, es gehört DIR!!!!! Geh zum Jugendamt, dort Abteilung Jugendförderung und geb nicht nach um einen Platz für/im betreuten wohnen.Dort wirst du auch seelisch unterstützt und auf Beruf und deine Möglichkeiten unterstützt! Viel Glück

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Hast DU vielleicht Möglichkeit der Dame zu helfen mit einem Kühlschrank oder im bekanntenkreis-oder schalte mal ein Gesuch in Tages-oder Wochenzeitung unter "suche"...viel Erfolg...ARGE vergessen, denn: Hilf dir selbst dann hilft dir Gott

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Einerseits hast du sicher recht-in gewissen Situationen MÜSSEN diese Leute ihre Beobachtungen weitergeben, um die Patientin vor drohender Verwahrlosung zu schützen/zu bewahren...ansonsten würde das Pflegepersonal in Verantwortung gezogen werden, falls der Person etwas passiert, ist einfach so....das höchste Gut st auch in BRD das leben, die Gesundheit, und das muß in jeder Hinsicht geschützt werden....da greift das Persönlichkeitsrecht erst an 2.Stelle, hier NICHT...

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Sofort Anwalt..... und hast die Krankmeldung denn am 1.Tag vom Doc erhalten, dann kann dir AG ja gar nicht beweisen, dass du sie erst am 5.tag abgegeben hast....es gelten die normalen Kündigungsgesetze, bei Kranken ebenso wie bei Gesunden!!!! Aber wehre dich!!!! Zeitnah...viel Glück

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Ohje...das hört wahrscheinlich nie ganz auf...hatte ich ähnlich auch aber vor 13Jahren, manches geht bis heute und sie hatten keine Kinder...naja....mein anderer Schwiegersohn kennt mich kaum(von meiner anderen Tochter) und sagt bei allen Verwandten, wenn fam.feiern etc sind, mit dieser Frau setz ich mich nicht an einen Tisch...Furchtbares geschieht meistens innerhalb der Family

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Vermieter muss GENAU bei Kündigung angeben, für WEN er diesen Wohnung will/benötigt/braucht!!!! Er muss das begründen, überhaupt dann, wenn er ausser den beiden Wohnungen noch mehr Eigentum hat! Geh sofort zum Anwalt....Kündigung für die Wohnung widersprechen!!! Anwendung: Härtefallklausel(allein erziehend mit 2 Kidis ists schwierig aufm Wohn.markt!) Wehre dich!!!

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