es gibt in Deutschland Fach Vorschriften in denen die Toleranzen für die Ebenheit und den Übergang Straße zur Brücke vorgegeben werden. Diese Toleranzen sind einzuhalten. Wenn sie nicht eingehalten werden gibt es in aller Regel Abzüge für den Bauunternehmer.

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Genau, am Anfang ist die gesteinskörnung noch mit Bitumen umhüllt. Nach einiger Zeit ist diese dünne bitumenschicht durch das Befahren entfernt und man sieht die eigentliche Farbe der Gesteine. Es kann aber auch ganz dunkle Steine geben wie z.b. Basalt wodurch die Straße immer schwarz sein wird. Wenn man z.b. einen hohen Diabas Anteil in den gesteinskörnungen hat wird die Straße nach einiger Zeit deutlich heller sein. Irgendwem abfahren des bitumens ist die Fahrbahn übrigens am Anfang etwas glatter als später.

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Du hast Recht. Es hat keinen Sinn

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Kommt evtl folgender § in Frage:

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher

(1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

(2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.

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Die Belastbarkeit richtet sich nicht nach der vom Asphalt. Es gibt verschiedene Asphaltssorten. Zum Beispiel AC8DN oder AC8DS.

Hierbei steht am Ende das in für normale Beanspruchung und dass es für Beanspruchung. Die schwarze Farbe kommt daher dass die einzelnen Körner am Anfang oberflächlich mit Bitumen umhüllt sind, was sich im Laufe der Zeit abfährt. Dadurch wird die Rauhigkeit wieder verbessert.

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Hallo, man passt sich den Gefälle auf beiden Seiten an. Wichtig ist auch was die Pflastersteine etwa 3-5 mm über dem Bordstein sind, damit das Wasser vom Gehweg bzw. der Hoffläche ablaufen kann. Es ist darauf zu achten, dass du mindestens 2,5 % Gefälle hast.

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Ich glaube ihr habt die Frage nicht richtig verstanden: er hat nicht mir die Immobilie angeboten und gezeigt. Er hat sie einem Verwandten Angeboten und nun kaufe ich die Immobilie. Im übrigen steht im Vertrag des Maklers, dass nur im Falle des Kaufs durch den Kunden des Maklers die Provision zahlbar ist.

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Oh. Ich bin halt kein Fachmann. Ich habe das ganze nicht vorsätzlich gemacht.

Ist das dann strafbar?

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Auszug TV-H:

§ 3 Absatz 4 gilt in folgender Fassung:

„(4) 1Nebentätigkeiten haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber rechtzeitig vorher schriftlich

anzuzeigen. 2Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen

versehen, wenn diese geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der

Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. 3Für

Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst kann eine Ablieferungspflicht nach den Bestimmungen,

die beim Arbeitgeber gelten, zur Auflage gemacht werden.“

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In Deutschland ja.

Und umgekeht darf die Stadt / Gemeinde kein Wasser auf Ihr Grundstück entwässern.

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Arriba, California, ...

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Angenommen die Straße ist 300m lang und die Höhen sind zwischen 103m und 115m über NN: Dann nimmst du 1:250 für die Länge und 1:10 oder 1:25 für die Höhe. Das nennt sich überhöhung.

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Also ich bin auf einem Tiefbauamt.

Die Stadt dar die Hecke einfach zurückschneiden.

Normal sollten und müssen Sie das machen.

Wenn Sie vorher fruchtlos zum Rückschnitt aufgefordert wurden, müssen Sie die Kosten für die Ersatzvornahme (also den Rückschnitt) tragen.

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