Das Gesetz sieht eine sog. Mindesttrennungsdauer von einem Jahr vor. Leben Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, können sie nur dann geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde, vgl. § 1565 Abs. 2 BGB. Mit anderen Worten: Ungeachtet der Feststellung, dass die Ehe gescheitert ist, kommt eine Ehescheidung in aller Regel nur nach Ablauf des Trennungsjahres in Betracht, es sei denn, es liegt ein Fall "unzumutbarer Härte" vor.

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Wer sein Girokonto kündigen möchte muss dies in schriftlicher Form, am Besten per Einschreiben, machen. Eine Frist, bzw Kündigungsfrist für das Girokonto besteht für den Kontoinhaber nicht. Eine Kündigung des Kontos ist sofort möglich. Die Bank muss eine Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten. Es ist wichtig, dass Sie bei der Girokonto Kündigung EC, Kreditkarte eventuell eine TAN Liste für das Onlinebanking als Anlage dem Kündigungsschreiben beifügen. Es gibt Banken, die erst nach Eingang sämtlicher Karten und anderen Kontozugängen die Kündigung akzeptieren.

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