Das wichtigste bei Hausaufgabe und Klausuren ist sich 100 % an die Fallfrage zu halten. Damit ist Deine Frage auch schon beantwortet. Die Strafbarkeit des A soll nicht erörtert werden.

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hallo, da bei einer examensklausur immer der erste eindruck wichtig ist und es für diesen keine zweite change gibt, würde ich dir auf jeden fall empfehlen mit einem füller zu schreiben. achte außerdem genau auf die formalia, wie seitenrand, seitenzahlen und strukturiere deine klausur übersichtlich. diese dinge können darüber entscheiden, ob ein prof gewillt ist deine arbeit durchfallen zu lassen oder doch noch als bestanden zu werten. ansonsten viel erfolg.

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Der Songtext heißt: "But I'll never stop dreaming of you every night of my life, no way

And I would do anything for love, oh I would do anything for love I would do anything for love, but I won't do that, no I won't do that" Das that bezieht sich also auf dreaming of you, das übrigens erklärt Meat Loaf selbst auf der DVD zu Couldn’t Have Said It Better.

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Also wer behauptet, dass Jura lernen hauptsächlich auswendiglernen ist, hat entweder nie einen Hörsaal von innen gesehen oder ist Gedächtnisweltmeister. Es ist gänzlich unmöglich jeden möglichen Sachverhalt auswendig zu lernen und so zu lösen. Denn genau darauf kommt es an: Sachverhalte an Hand des Gesetzes zu lösen! Und dabei ist es völlig egal ob nun als Richter, Staatsanwalt oder Rechtsanwalt. Das Grundprinzip muss man verstanden haben, ab dann kommt es auf strukturiertes Denken, sorgfältiges Arbeiten und Chronologie an. Daran scheitern dann auch die meisten Studenten, die versuchen jedes Prüfungsschema und jede Definition auswendig zu lernen, das ist nicht möglich.

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Wenn du dich als Richter bewerben möchtest, dann sind die Voraussetzunge von Oberlandesgericht (dorthin muss die Bewerbung für die einzelnen Gerichte gesandt werden) unterschiedlich. Wenn du eine Übersicht suchst dann schau hier: www.juristenkoffer.de

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Hallo, ich kann dir die Zeitschrift RA von Jura Intensiv sehr empfehlen. Dort werden die aktuellen Urteile besprochen und dann noch mal als möglicher Klausurfall besprochen. Die Zeitschrift erscheint monatlich und kostet 6 €, wenn du Kunde bei dem Rep bist, bekommst du die Zeitschrift während der Laufzeit gratis. Viel Erfolg beim Studium.

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Ich persönlich nutze die Karteikarten von www.recht-hilfreich.de, vorallem weil es nicht so teuer ist. Als Student bin ich immer kanpp bei Kasse, da ist das mit dem selbstausdrucken echt genial. Die beste Möglichkeit ist natürlich immer noch selber schreiben, aber da fehlt mir die Zeit und die Geduld für.

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Also das du so furchtbar viele Begriffe auswendig lernen musst ist Unsinn. Natürlich begegnene dir lateinische Begriffe, aber die kann man an einer Hand abzählen. Andere Dinge sind viel wichtiger, um ein Jurastudium zu bewältigen. Ausdauer, sorgfältiges Arbeiten, Interesse an juristischen Sachverhalten und strukturiertes Denken sind das wichtigste. Vielleicht solltest du ein Praktikum machen, in dem Bereich den du dir später gern als Jurist arbeiten würdest. Viel Erfolg!

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Es kommen noch weitere Kosten auf dich zu, bei einem Jurastudium, die du bedenken solltest. Da sind die Kosten für ein Repetitorim von etwa 1800 €, Kosten jährlich für Gesetzestexe von mindestens 200 €, Lehrbücher und Kommentare verschlingen im Jahr auch noch mal an die 400-500 €. Weitere Kosten können entstehen, je nachdem wo du deine Praktika machen willst oder ein Auslandssemester anstrebst. Rechnet man dann noch einen Verdienstausfall hinzu und geht von der Regelstudienzeit von 9 Semestern aus kommen rund 30.000 € zusammen. Das kann natürlich erheblich nach oben oder unten abweichen und ist nur ein Durchschnittswert.

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Ich lerne mit den Karteikarten von www.recht-hilfreich.com da ich diese einfach downloaden und dann selbst ausdrucken kann. Fertig gekaufte Karteikarten sind mir als Student zu teuer und selbst geschriebene brauchen einfach zu viel Zeit.

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Hallo, Du hast den Status eines Studenten so lange, bis Du exmatrikuliert wirst. Dies ist normalerweise schon am Tag Deiner mündlichen Abschlussprüfung der Fall, da das Studium dann als beendet gilt.

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