Hallo Latolato, es wurde ja bereits festgestellt, dass es natürlich lt. Arbeitszeitgesetz nicht richtig ist so zu arbeiten. Von daher noch ein paar Anregungen, wie es möglich ist zu argumentieren, ohne gleich mit dem Gewerbeaufsichtsamt zu drohen. 1. Deine schwangere Kollegin soll sich von Ihrem Arzt ein Beschäftigungsverbot holen. Da sie vermutlich außer zu den Schichtübergaben alleine ist und auch keine Gelegenheit hat sich irgenwo hinzulegen, wenn es ihr nicht gut geht, wird sie diese ohne Probleme bekommen. Die Bezahlung erfolgt dann über die Krankenkasse. 2. Um so einen Schichtbetrieb korrekt aufrecht zu erhalten, braucht es mindestens 6 Personen. Anfangszeit Mitarbeiter A plus 6 Stunden, dann kommt Mitarbeiter B. Mitarbeiter A geht 30 Minuten in Pause, kommt zurück und arbeitet weiter. Mitarbeiter B, geht nach 1,5 Stunden in eine 30minütige Pause. Er kommt zurück und Mitarbeiter A geht nach Hause. Mitarbeiter B kann dann wieder 6 Stunden weiterarbeiten. Dann kommt Mitarbeiter C. Mitarbeiter B muss dann nochmal 15 Minuten Pause machen. Mitarbeiter C, macht nach 1,5 Stunden Arbeitszeit dann auch 30 Minuten Pause. Mitarbeiter B, kann dann auch nach Hause und Mitarbeiter C arbeitet bis zur Schließung. Somit ist dem Arbeitszeitgesetz genüge getan und Du hast die rechtmäßigen Pausen. Du solltest versuchen, dies Deiner Chefin zu erklären, letztendlich dient dies ja auch ihr. Es muss ja nicht immer das Personal sein, das Meldungen an das Ordnungsamt macht, es gibt genügend unzufriedene Gäste. Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen.
Selbstverständlich. Die Stunde darf nicht abgezogen werden.
Hallo truckermarcus, es ist schon ein wenig seltsam, dass ohne Überprüfung überhaupt eine Auszahlung statt findet. Normalerweise werden über solche Vorkommnisse ja Störmeldungen für das Gerät geschrieben, die dann wiederum von demjenigen der das Gerät abrechnet überprüft werden. Wird das Geld gefunden, gibt es eine Auszahlung. Wird nichts gefunden, keine Auszahlung. Was passiert denn zum Beispiel, wenn bei befüllen des Gerätes Geld verschwindet? Wer muss denn das dann bezahlen? Also da wo ich arbeite, muss ich für ausgezahltes Geld, welches nicht gefunden wird auch gerade stehen. Sonst wäre es ja ein leichtes zu behaupten, das Gerät hat so und so viel "geschluckt" und man verdient sich ganz einfach nebenbei mal ein bischen was dazu. Also ich persönlich würde mir die Auslesung der oder des Geräte(s) zeigen lassen, denn da geht ganz klar hervor ob ein Überschuss vorhanden ist oder nicht. Sollte Dein Chef Dir diesen Beweis verweigern würde ich keine Auszahlungen mehr vornehmen, sondern an ihn verweisen. Ebenso würde ich mit dem bereits einbehaltenen Geld verfahren. Fordere von ihm die Vorlage der Auslesungen, aus denen hervorgeht, dass das von Dir ausgezahlte Geld tatsächlich nicht gefunden wurde. Er muss den Beweis antreten, dass dieses Geld tatsächlich fehlt. Sollte er sich weigern, musst Du tatsächlich Klage einreichen. Eine bloße Behauptung seinerseits reicht nämlich nicht aus. Mfg
Hallo Sauerfleisch, dies ist eine ziemlich heikle Angelegenheit. Das vernünftigste wäre, Du würdest einen Anwalt einschalten. Wobei sich natürlich die Frage stellt, ob sich das für Dich rechnet. Das hängt von der Höhe der Strafe ab. In jedem Fall ist es so, dass Du vermutlich mit einer Abmahnung rechnen musst. Dann kommt es darauf an, wie Dein Verstoss gewertert wird. Einfach nur fahrlässig oder grob fahrlässig. War zu dem Zeitpunkt, wo Du den Minderjährigen bedient hast, die "Hölle" los, so könntest Du argumentieren, dass Du vollkommen überlastet warst. Wie oft bedienst Du Lottokunden? Eher weniger, dann könntest Du argumentieren, dass Dir ein Flüchtigkeitsfehler unterlaufen ist, weil Du dies ja normalerweise gar nicht machst. Die Gerichte stehen eher auf seiten eines Arbeitnehmers als eines Arbeitgebers. Aber für all das, brauchst Du, wenn sich Dein Arbeitgeber quer stellt, in jedem Fall anwaltliche Hilfe. Bei dem Betrieb wo ich beschäftigt bin, geht es um Minderjährige die sich nicht bei uns aufhalten dürfen. Der Minderjährige kam rein, und 2 Minuten später Polizei und Jugendamt und das war es dann. Meine Kollegin sollte 1000,00 Euro Strafe zahlen. Mit Hilfe Ihres Anwalts hat sie die Strafe auf 250,00 Euro drücken können, weil sie nachweisen konnte, das sie sich zum Zeitpunkt des betretens der Räume, arbeitsbedingt woanders aufgehalten hat und somit gar nicht sofort reagieren konnte. Sie kam aber Ihrer Sorgfaltspflicht sofort nach, als sie den Minderjährigen bemerkte. Du siehst an diesem Beispiel, dass durchaus was machbar ist. Aber wie bereits oben angemerkt, es kommt auf die Relevanz an und ob die Höhe der Strafe diesen Aufwand wert ist. Alles Gute.
Hallo Phillip2C,
für eine Spielothek gelten die selben Bestimmungen wie für alle Betriebe. 1. Die maximale tägliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden. 2. Die maximale Wochenarbeitszeit, in diesem Fall wohl von Montag bis Sonntag, beträgt 48 Stunden. 3. Zwischen Schichtende und Schichtanfang müssen 11 Stunden liegen.
Zu 1. ist noch anzufügen, dass die Mehrarbeit innerhalb eines halben Jahres wieder ausgeglichen werden muss. Z.B. eine Schicht mit 10 Stunden, dafür die nächste oder eine andere Schicht nur 6 Stunden.
Die namhaften Spielotheken halten sie eigentlich alle an die gesetzlichen Vorgaben, so dass es nur in kleineren Spielos zu solchen Arbeitsforderungen kommt. Dann kommt es auch noch darauf an, was in ihrem Arbeitsvertrag an Überstunden vereinbart ist. Allerdings darf auch das dem Arbeitszeitgesetz nicht widersprechen. Es gibt für Deine Freundin nur die Möglichkeit, sich an Ihren Vorgesetzten zu wenden und unmissverständlich klarzumachen, dass sie nicht länger gewillt ist, diese eklatanten Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz hinzunehmen. Was aber vermutlich die Kündigung zur Folge haben wird. Sollte aber kein Beinbruch sein, wenn ihr der Job Spass macht, es gibt genügend Spielotheken die ordentlich und gesetzeskonform arbeiten. Gruß
Hallo Maggyver50, Mitarbeiterüberwachung ist ein sehr heikles Thema und in der jüngsten Vergangenheit ein immer wieder kehrendes Phänomen. Grundsätzlich ist die permanente Überwachung verboten. Jedoch gibt es Ausnahmen. Einmal, wenn Sie unterschrieben haben, dass Sie damit einverstanden sind. Wenn Sie z.B. in einer Tankstelle, Bank, ect. arbeiten oder wenn die Überwachung zur Aufklärung einer Straftat dient. Sollten Sie einen Betriebsrat haben, muss dieser allerdings zugestimmt haben. Überwacht werden darf grundsätzlich jeder Raum, außer der Toilette. Ich würde, wenn ich an Ihrer Stelle wäre und kein schlechtes Gewissen habe, das Ganze ganz locker nehmen und meinen Chef darauf ansprechen. Oder Sie führen mit Ihren Kollegen ein Gespräch darüber. In diesem Gespräch sollte über das Thema Überwachung gesprochen werden und dass Sie sich bereits Rat eingeholt hätten, wie man darauf reagieren sollte bzw. was man dagegen unternehmen könnte. Sollten Sie tatsächlich ungerechtfertigt überwacht werden, wird es seitens der Geschäftsleitung zu einer Reaktion kommen. Darüberhinaus kann aus solchen Überwachungen heraus, die daraus gewonnenen Kenntnisse nicht so ohne weiteres verwendet werden. Außerdem ist Ihr Chef ohnehin schon alamiert, weil Sie ja schon alles durchsucht haben. Und sollten tatsächlich Kameras und Mikrophone vorhanden sein, dann weiß er das auch schon. Auch Ihr PC kann ohne dass Sie es merken, von anderer Stelle her eingesehen werden. Da dies aber ein Geschäftsgerät ist, sollte das für Sie kein Problem sein. Ich bin z.B. auch "Dauerüberwacht" und kann damit gut leben. Sie müssen abwägen, ob es für Sie wirklich so schlimm ist, dass Sie nicht weiter für diesen Arbeitgeber tätig sein können. Dann bleibt Ihnen leider nur die Möglichkeit die Stelle zu wechseln. Denn selbst wenn alles nicht rechtens war, wird sich Ihr Arbeitsverhältnis nicht unbedingt dadurch verbessern, dass Sie Ihren Arbeitgeber einen Gesetzesverstoss für schuldig überführen. Ich wünsche Ihnen viel Glück und alles Gute.
Hallo, also eine Resituationsklage findet gemäß §580 ZPO statt: Wenn der Gegner durch Beeidigung einer Aussage, auf die das Urteil gegründet ist, sich einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung der Eidespflicht schuldig gemacht hat. Wenn ein Richter bei dem Urteil mitgewirkt hat, der sich auf Beziehung mit dem Rechtsstreit einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflicht gegen die Parteil schuldig gemacht hat. Bei so einem Fall, kann fürchte ich, nur noch ein wirklich fähiger Anwalt helfen. Dieser sollte auf Zivilrecht spezialisiert sein. Denn wenn es zu beweisen gilt, dass ein Richter sich einer strafbaren Verletzung schuldig gemacht hat, wird es schwierig. Hier gilt es abzuwägen, welche Kosten letztendlich unter dem Strich gegenüberstehen. Sicherlich ist es bitter eine Niederlage hinzunehmen, aber noch bitterer wäre es, selbst wenn Sie einen Anwalt finden der so eine Klage überhaupt führen würde, nocheinmal scheitern würden und erhebliche Mehrkosten auf Sie zukommen. Gruß
Guten Tag alle zusammen. Ich finde die gegebenen Antworten zum Teil alle sehr amüsant und daher auch noch von mir eine Antwort. Also kündigen kann jeder, egal ob Arbeitnehmer (AN) oder Arbeitgeber (AG) zu jedem erdenklichen Zeitpunkt und ohne Angaben von Gründen. Wär ja noch schöner, wenn ein AG einen unliebsamen AN nicht loswerden könnte wenn er es denn wollte, oder ein AN weiter in einer Firma arbeiten müsste die ihm nicht behagt. Das Problem hierbei ist, dass es doch tatsächlich Fristen gibt die einzuhalten sind. Was aber auch nicht jedem passt und hierbei spielt es keine Rolle ob es um AN oder AG geht. Also eine ordentliche Kündigung nach der Probezeit ist grundsätzlich zum 01. oder 15. eines Monats mit 4-wöchiger Kündigungsfrist möglich. Eine Angabe von Gründen kann erfolgen muss es aber nicht. Dem AN bleibt nur noch der Weg zum Arbeitsgericht. Er muss auf Wiedereinstellung klagen. Allerdings stellt sich mir hier die Frage wozu. Ein AG der mich ohne Angabe von Gründen auf die Straße setzt hört sich für mich nicht unbedingt danach an, dass man da unter allen Umständen weiter arbeiten will. Kündigungsschutzklage einzureichen um eine Abfindung zu erhalten, macht erst nach drei Jahren Betriebszugehörigkeit wirklich Sinn. Also ich persönlich würde in so einem Fall dem AG zu verstehen geben, dass ich unter vernünftigen Gesichtspunkten, wie z.B. ein ordentliches Arbeitszeugnis, ein plausibler für den neuen AG nachvollziehbarer Kündigungsgrund (z.B. betriebsbedingt) und die sofortige Freistellung bis zum letzten Arbeitstag bei voller Lohnzahlung die Kündigung akzeptiere. Dann ab zum Arbeitsamt, dass zumindest kein finanzieller Engpass entsteht und auf zu neuen Ufern. Ich wünsche Ihnen viel Glück, egal wie Sie sich auch entscheiden.
Hallo und guten Morgen, wieso willst Du Dich selbst anzeigen. Der einzige der ein Problem bekommen kann, ist Dein Arbeitgeber. Üblich sind 8 Stunden oder maximal 10 Stunden reine Arbeitszeit pro Tag. Wichtig ist bei 10 Stunden, dass a) die Wochenarbeitszeit von 48 Stunden bzw. der Halbjahresschnitt nicht um 8 Stunden überschritten wird. Aber wie gesagt, nicht Dein Problem, sondern dass Deines Arbeitgebers. Und wenn er es Dir fair bezahlt und Du mit der Mehrarbeit kein Problem hast, dann würde ich auch keines daraus machen. Gruß
Hallo Toca23, ich habe mit den Dir gegebenen Antworten ein kleines Problem. Es spielt doch überhaupt keine Rolle wieviele Stunden pro Woche gearbeitet werden ob 20, oder 19 oder 23. Wenn im Vertrag eine monatliche Arbeitszeit von 80 Stunden vereinbart wurde dann sind diese 80 Stunden maßgeblich und sonst nichts. Ich zum Beispiel habe einen 120 Stundenvertrag und jede Stunde die darüberhinaus geht, wird bezahlt. Wär ja noch schöner, wenn man da das rumrechnen anfangen müsste, wieviele Wochenstunden dies dann exakt sein müssen. Abgesehen davon teilt man die monatliche Arbeitszeit, zumindest in Bayern durch 4,4. Bei Urlaub oder Krankheit sieht es da schon anders aus, aber auch hier gehen die Meinungen auseinander. Normalerweise wird bei Krankheit bezahlt, wie im Arbeitsplan eingetragen. Für den Fall, dass Du irgendwelche Zuschläge erhältst, dann diese auch, nur dass die im Krankheitsfall versteuert werden müssen. Beim Urlaub, sofern Du genauso viel Urlaub erhältst wie eine Vollzeitkraft, werden die Tagesstunden reduziert. Also in Deinem Fall jeder Urlaubstag mit 4 Stunden.
Zunächst einmal Hallo,also ich finde es ja schon mal beachtlich, dass sich jemand darüber beschwert, wenn er nach Hause gehen kann. Normalerweise wird ja immer über Überstunden gemeckert. Wo liegt also das Problem? In der Regel ist es doch so, dass sich die Stunden immer wieder ausgleichen. Und zu Punkt 2 möchte ich anmerken, dass es für einen Arbeitgeber vollkommen gleich bleibt, ob er Festangestellte oder Aushilfen an Sonn- und Feiertagen einsetzt. Weil Sonn- und Feiertagszuschläge nicht sozialversicherungspflichtig sind und ihm somit auch keine weiteren Kosten entstehen als der Grundlohn. Und der dürfte ja wohl bei jedem Arbeitnehmer in eurer Firma gleich sein. Desweiteren sollte man beachten, dass die Zuschläge in der Höhe von Branche zu Branche stark variieren und es seitens des Arbeitgebers auch keine Verpflichtung ist Zuschläge zu zahlen. Außerdem muss Sonn- und Feiertagsarbeit, ebenso wie Wechselschichten im Arbeitsvertrag ausdrücklich vereinbart sein, weil man an diesen Tagen laut Gesetz nicht zur Arbeit verpflichtet werden kann. Wer also unregelmäßige Arbeitszeiten hat, sollte schon vor Vertragsunterzeichnung darauf achten, was festgelegt ist und auf Gleichbehandlung im Dienstplan schauen. Am einfachsten wäre natürlich ein Dienstplan der "rollierend" ist. D.h. immer wiederkehrende Schichten beginnend im Monat X und immer weiterlaufend. Oder, wenn eine Person den Schichtplan für 2 oder 4 Wochen erstellt, untereinander besprechen wer wann arbeiten möchte und/oder frei haben möchte. Ebenso wie die Urlaubsplanung. Die muß ja auch abgesprochen werden. Ich denke da wo mehrere Leute arbeiten, und dies müsste ja bei Dir der Fall sein, sollte man sich im Team doch absprechen können. So und nun noch die Frage nach der Vorgehensweise. Du kannst es im Guten versuchen, also das Gespräch mit Deinem Vorgesetzten, oder der Person die den Plan erstellt, suchen. Sollte da nichts fruchten, müsstest Du Dich auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen. Leider ist es aber so, dass sich die Ansprüche auf Gleichbehandlung nur sehr schwer durchsetzen lassen. Bedauerlicherweise hat sich das Arbeitsniveau und das Verhalten der Arbeitgeber in den letzten Jahren sehr verschlechtert, so dass es Dir vorbehalten bleibt, was Du Dir gefallen lässt und was nicht. Dies wiederum hängt natürlich auch davon ab, was Du Dir leisten kannst und wie sehr Du von Deinem Arbeitsplatz und den daraus erzielten Lohn abhängig bist. Ich persönlich würde mich, wenn es zu keiner befriedigten Lösung kommt, nach einem neuen Arbeitsplatz umsehen. Wenn ich einen gefunden habe, nochmal das Gespräch suchen und sollte dann noch keine Übereinstimmung zustande kommen kündigen.
Wenn der Feiertag auf einen Sonntag fällt, dann muss er nicht bezahlt werden.
Ich hatte den Fall im vorletzten Jahr, Allerheiligen war ein Sonntag, wurde nicht bezahlt. War rechtens, hab das mit meinem Anwalt abgeklärt.
Hallo Manuela,
eigentlich ist es ganz einfach. Du gehst zu Deinem Hausarzt, schilderst ihm Deine Probleme und bittest ihn um eine Krankmeldung und um einen Überweisungsschein für eine fachärztliche Klinik. Ich weiß ja nicht wo Du wohnst, aber in jeder größeren Stadt, gibt es ein Bezirkskrankenhaus in welchem täglich sogenannte offene Sprechstunden abgehalten werden, die von jedermann aufgesucht werden können. Selbstverständlich kannst Du auch direkt dorthin gehen, was allerdings den Nachteil hat, dass wenn Du von dort eine Krankmeldung zwecks Aufnahme erhältst, zwar keine Diagnose auf dem Abschnitt für den Arbeitgeber steht, er aber ersehen kann wo und von wem die Krankmeldung erfolgt ist. Da könnte dann schon die eine oder andere Nachfrage kommen. So jetzt zu Deinen Gedanken. Es ist nicht sehr hilfreich für Dich, überhaupt solche Gedanken laut auszusprechen. Weder bei Deinem Hausarzt, noch bei einem Facharzt. Du könntest nämlich schneller in der Psychatrie landen, als Dir selber lieb ist. Solltest Du Adressen oder Anlaufstellen brauchen, einfach googeln und/oder im Telefonbuch nachschauen. Du bekommst solche Adressen auch bei der Telefonseelsorge oder von der Telefonauskunft. Ich wünsch Dir alles Gute.
Hallo Violet,
alles was Du den Leuten mitteilen mußt, ist Deine Rentenversicherungsnummer und bei welcher Krankenkasse Du bist. Wenn nämlich eine Minijobbezahlung auf 400,00 Euro Basis vereinbart wurde, braucht niemand eine Lohnsteuerkarte. Alles andere wäre reine Schikane. Die An- und Abmeldung erledigt gewöhnlich die Lohnbuchhaltung bzw. in einer kleinen Firma der Steuerberater. Das Dir hierfür keine Kosten entstehen dürfen sollte klar sein. Der Arbeitgeber ist rechtlich verpflichtet Dich anzumelden und wie vereinbart zu bezahlen. Also immer schön höflich bleiben aber auf ordnungsgemäße An- und Abmeldung und Bezahlung bestehen. Gruß ftmg2008
Hallo Mimimausal89
Würde mich gerne ausführlicher mit Dir unterhalten. Welche Probleme hast Du denn? Arbeitsrechtlich oder gehts um die Spielgeräte? Um Dir weiterhelfen zu können müßte ich schon näheres wissen.
Mfg ftmg_2008