Hast Du Deinem Chef Deine Abwesenheit so erklärt, wie Du es in Deiner Frage getan hast? Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht ist es dem Chef sehr wohl gestattet, seinen Mitarbeiter zu besuchen, es als Kontrolle zu bezeichnen ist Deine Interpretation. Wenn Du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorweisen kannst, dann kannst Du auch Deinen Chef empfangen. Und jetzt sieh einmal die andere Seite, Dein Chef hat schlechte Erfahrungen mit Mitarbeitern gemacht, die "Krank" machen. Dann ist seine Reaktion ein regelrechter Reflex, berechtigt oder nicht. Gehe auf ihn zu und überzeuge ihn vom Gegenteil und versuche um Gotteswillen nicht gegen ihn vorzugehen, indem du eine Beschwerdestelle einschaltest, dann ist das Verhältnis zerrüttet. Die Frage nach der Dauer der Ausfallzeit ist auch nichts unsittliches, denn schließlich muss Dein Chef planen. Ich wünsche Dir, dass Deine "Krankheit" echt ist und Du Deinen Chef überzeugen kannst, wegen einer Ansteckungsgefahr zu Hause geblieben bist.
http://www.google.de/search?q=Brandschutz+Holzfassade&start=0&start=0&ie=utf-8&oe=utf-8&meta=lr%3Dlang_de
Du solltest ein wenig über die Augabe der Feuerwehr und die Organisation der Feuerwehren an den Anfang Deines Referates stellen, Wenn möglich, verwende ein Plakat über Brandschutz, bring einen Löscher mit, erkläre wie er bedient wird. Vielleicht hast Du auch die Möglichkeit Dir ein Spielzeug Feuerwehrauto zu besorgen und dies erklären. Als Vortragender sollst Du natürlich Blickkontakt zu den Zuhörern halten, nicht immer nur eine Person anschauen, sondern den Blick schweifen lassen und bitte.... laut und deutlich sprechen, kein Dialekt, bemühe Dich hochdeutsch zu sprechen. Glaube an Dich, Du kannst das. Ich wünsche Dir gutes Gelingen.
In einem Heizungskeller (Heizungsraum) darf man eine Waschmaschine anschließen und betreiben. Bei einer Ölheizung hätte ich Angst um die Reinheit der Wäsche, wenn sie im gleichen raum getrocknet wird, denn Abgase, Staub und Ölnebel sind nicht jedermanns Sache.
Ich kann mich nur den Ausführungen von Seehausen anschließen!
Herzlichen Glückwunsch zu der Entscheidung der freiwilligen Feuerwehr beizutreten. Bei der Ausbildung, aber auch bei den Einsätzen gibt es regionale Unterschiede. Deshalb rate ich Dir, direkt mit der Feuerwehr Kontakt aufzunehmen um Deine Fragen zu stellen. Viel Erfolg weiterhin.
Es gibt eine Landesbauordnung und es gibt beim Ordnungsamt einen Brandschutzbeauftagten, in beiden Fällen gibt es Antworten.
Um ein Feuer zu machen braucht man drei Dinge, Brennstoff, Sauerstoff und die erforderlich Zündtemperatur. Wenn man ein Feuer löschen will, dann muss man die vor genannten Dinge wegnehmen. Den Brennstoff kann man entfernen, abdecken oder mir Wasser löschen, den Sauerstoff kann man mit Löschpulver, Sand, Schaum vom Brand trennen. Die Temperatur kann ich durch den Abkühleffekt des Wassers soweit absenken, dass das Feuer ausgeht. Nun macht folgendes Experiement, nehmt ein Teelicht, zündet es an und deckt ein Glas darüber. Nach einer Weile verlöscht das Teelicht, weil der Sauerstoff aufgebraucht ist. Ein anderes Experiment, nehmt zwei trockene Holzklötze 10 cm x 10cm x 10 cm, einen davon zerkleinert ihr mit einem Hobel, einem Messer, einer Feile oder einem Beil. Wenn ihr jetzt ein Streichholz an den ganzen Klotz haltet, wir dieser nicht brennen, wenn ihr aber das Zündholz an die Hobelspäne haltet, dann brennt das ganze. Eine Vase mit Wasser bereit halten zum Löschen
kann ich leider nicht beantworten
Ich kann Dir Deine Fragen nicht beantworten, das kannst nur Du selbst. Aus Deiner Schilderung entnehme ich, dass Du Karriere machen und viel Geld verdienen willst. Werde Dir doch erst einmal klar was Du willst, was Dir Deine innere Zufriedenheit gibt, denn nur das kannst Du dann gut machen. Zu einer Führungskraft brauchst Du Talent, dieses Talent erreichst Du nicht durch Coaching. Du musst diese Dinge leben und überzeugend sein. Bist Du das?
In Offenbach bei Landau gibt es die Firma EcoChem, diese stellt ein Produkt her, mit dem Holz imprägniert wird, damit es schwer entflammbar ist. Was für Holz gut ist, kann ja für Papier (ist ja auch Holz) nicht schlecht sein. Kontakten Sie Dr. Helmut Wiehn Hauptstr. 77 76831 Heuchelheim Tel. 06349996683 Mail: dr.wiehn@t-online.de
Also ungenauer kann man eine Frage wohl kaum stellen. Was meinst Du eigentlich? Ob Du bleibende Schäden davonträgst? Das kannst Du Dir selbst oder Dein Arzt beantworten. Ob Du entlassen wirst? Mit Sicherheit nicht. Ob Du regresspflichtig wirst? Wenn Du grob fahrlässig gehandelt hast, ja. Generell ist jeder Mitarbeiter eines Betriebes, bei dem er beschäftigt ist, gegen die gesundheitlichen Folgen eines Arbeitsunfalles versichert, das schließt auch Fahrlässigkeit ein. Bei grober Fahrlässigkeit, Alkohol am Steuer, gibt es nichts bzw. die BG holt sich das Geld zurück.
ralosaviv hat Deine Frage beantwortet
5 Künstliche Beleuchtung in Gebäuden 5.1 Allgemeine Anforderungen Da Tageslicht örtlich und zeitlich nicht immer in ausreichendem Maße vorhanden ist, ist zusätzlich eine künstliche Beleuchtung erforderlich. Die Arbeitsstätten müssen mit Einrichtungen für eine der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten angemessenen künstlichen Beleuchtung ausgestattet sein. Eine Verringerung des individuellen Sehvermögens, z. B. mit zunehmendem Alter, kann eine höhere Anforderung an die Beleuchtungsqualität (z. B. eine höhere Beleuchtungsstärke und höhere Anforderungen an die Begrenzung der Blendung) erfordern. 5.2 Beleuchtungsstärken (1) Beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten müssen die Mindestwerte der Beleuchtungsstärken des Anhanges 1 eingehalten werden. Ergibt sich bei der Gefährdungsbeurteilung, dass in bestehenden Arbeitsstätten die Einhaltung der Mindestwerte der Beleuchtungsstärken nach Anhang 1 mit Aufwendungen verbunden ist, die offensichtlich unverhältnismäßig sind, so hat der Arbeitgeber die betroffenen Arbeitsplätze individuell zu beurteilen. Bei der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber zu prüfen, wie durch andere oder ergänzende Maßnahmen die Sicherheit und der Gesundheitsschutz der Beschäftigten in vergleichbarer Weise gesichert werden kann; die erforderlichen Maßnahmen hat er durchzuführen. Solche Maßnahmen sind z. B. der Einsatz von effizienteren Leuchtmitteln oder die Verkürzung von Wartungsintervallen der Beleuchtungseinrichtungen. (2) Für Arbeitsplätze, Arbeitsräume und Tätigkeiten, die im Anhang 1 nicht aufgelistet sind, sind die erforderlichen Werte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. (3) An keiner Stelle im Bereich des Arbeitsplatzes darf das 0,6-fache der mittleren Beleuchtungsstärke unterschritten werden. Der niedrigste Wert darf nicht im Bereich der Hauptsehaufgabe liegen. (4) Die Beleuchtung kann als raumbezogene Beleuchtung oder auf den Bereich des Arbeitsplatzes bezogene Beleuchtung ausgeführt werden. Die im Anhang 1 angegebenen Mindestwerte der Beleuchtungsstärke müssen erreicht werden. Die Anwendung einer raumbezogenen Beleuchtung kann gegeben sein, wenn Arbeitsplätze in der Planungsphase örtlich nicht zugeordnet werden können, eine flexible Anordnung der Arbeitsplätze vorgesehen ist.
Nomex64 hat die Frage beantwortet
Um diese Frage beantworten zu können, fehlen einige Infos bezüglich Deckendurchbrüche, Brandwände, tragende Wände usw. Wende Dich zunächst an die örtliche Feuerwehr, die kann Dir den Brandsachverständigen der Stadt benennen. Den ruf an und frage ihn oder mache mit ihm eine Begehung in der Wohnung.
Wenn es einen Arbeitsvertrag gibt, dann sind in ihm auch die Kündigungsfristen geregelt. Was Dein vorgesetzter gemacht hat, ist nicht zulässig. Hol Dir Rat beim Arbeitsamt bzw Agentur für Arbeit und informiere Deine Krankenkasse
Diese Frage kann ich so nicht fachlich beantworten
Muss denn eine Wartung sein? Die Kosten für die Rauchmelder in der Wohnung, wenn sie denn vorgeschrieben sind, hat zunächst der Mieter zu tragen. Einen Teil der Kosten kann er bei den Nebenkosten geltend machen, das gleiche gilt für die Wartung. Die Wartung der Heizung musst Du ja auch zahlen.
Das kann man so nicht beantworten. Bitte die örtliche Feuerwehr in Deiner Wohnung eine Brandbegehung zu machen.