Er könnte auch nach Russland gehen und nicht das Deutsche Krankensystem unterstützen und wahrscheinlich noch schwere Fehler machen weil er nix versteht. 

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Ok jetzt die Antwort auf die Frage: Es gibt eigentlich nur eine einzige Möglichkeit. Dazu müsstest du aber gesundheitliche Probleme bekommen haben. Attestiert das es nicht mehr DORT geht zum Amt mit der Kündigung, die natürlich auch eingereicht wurde. 

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Kündige sofort und geh zum Arzt, wenn du dort nicht mehr hin willst. Kannst dich zugleich noch erholen und bist frisch für die neue Arbeit.

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Spannendes Thema: Die neue Weltordnung basiert darauf, dass einige wenige die gesamt Welt beherrschen und kontrollieren können, Finanziell, wie Organisatorisch. Dies wurde von der amerikanischen Diktatur ins Rollen gebracht und dauert an! Dadurch soll ein Weltfrieden geschaffen werden. Arbeit ist die Saat: Jeder soll arbeiten und ein geregelten Tagesablauf haben.Steuern, Abgaben, renten, Keine Kriege usw. Die Wahrheit siehst du jeden tag im Fernsehn: Gewalt und Todschlag. Sowas wird niemals funktionieren, weil immer jemand aus der Reihe tanzen wird, doch die Kranken in Amerika hören nicht auf alles in ihre Gewalt bringen zu wollen!

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meld dich bei Facebook ab und lenk dich ab. du solltest verstehen , dass jeder selber machen kann was er will, dazu gehören auch deine Eltern. 

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Ich habe das auch gehabt am Anfang meiner Ausbildung. Ich habe die Ausbildung vorGezogen. Kurz vor Ende bin ich zusammengebrochen.  Letzt endlich geschafft aber jetzt hab ich den Salat und nehme mir jetzt eine Auszeit Und lass mich therapieren. Ich hab Alles vorzeitig für die Ausbildung abgebrochen. Es hat nicht geholfen. Weiß nicht wie alt du bist. Aber ich habe mit 25 meine erste Ausbildung begonnen. Alles Gute!

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Kann GEZ rückwirkend Gebühren fordern, insofern 8 Monate keine Reaktion seitens der GEZ erfolgte?

Folgende Situation:

Person A übergab ab 01. September 2014 mittels Übernahmevertrag Ihre Wohnung an Person B. Die GEZ wurde im Oktober 2014 schriftlich darüber informiert, es wurde um eine Umschreibung / Änderung diesbezüglich für das bestehende Beitragskonto gebeten. Reaktion der GEZ war eine Abmeldung / Schließung des Beitragskonto von Person A zum 01. September 2014 aber keine Neuanmeldung von Person B. MEHRFACH haben wir schriftlich um Bearbeitung des genannten Sachverhaltes gebeten, ein Befreiungsantrag lag dem Schreiben ebenfalls bei aber KEINE REAKTION seitens der GEZ über 8 MONATE. Jetzt im April 2015 erhält Person B ein Schreiben von der GEZ und die fordern rückwirkend für die 8 Monate Gebühren ein.

Ist dies rechtlich möglich? Wir haben schließlich mehrfach um Bearbeitung gebeten und keine schriftliche Bestätigung bzw. kein neues Beitragskonto zu Person B erhalten, geschweige eine Beitragsnummer erhalten ... Kann man Person B welche Leistungen nach SGB II erhält ( auch während der 8 Monate wo keine Reaktion kam ) nun eine rückwirkende Zahlung von Gebühren in Rechnung stellen???

Jetzt wo das Beitragskonto bekannt, eine Beitragsnummer existiert, wurde ein erneuter Antrag auf Befreiung ab Mai 2015 gestellt ( Antragstellung erfolgte im April 2015 ) aber bis heute ( Mai 2015 ) kam wieder keine Antwort / keine Befreiung von der GEZ nur wieder eine Zahlungsaufforderung rückwirkend für die 8 Monate ..... ( hierfür haben wir nachträglich noch Nachweise über Bezug von ALG II eingereicht plus Befreiungsantrag unter Angabe des erst im April 2015 zugeteilte Beitragskonto / Beitragsnummer gestellt )

wer kann helfen??? Vielen Dank!!!

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WER DEN MÜLL ZAHLT IST SELBER SCHULD!

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Keine Angst. Gicht bekommst du in den Zehen und da musst du dich so kaputt trinken, und das regelmäßig. Eigene Erfahrung eines Onkels von mir. Alkoholiker....

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