dafür

Ergibt sich ja schon ganz grundlegend daraus, dass ein Negativbeweis in der Regel schwieriger ist, als der Positivbeweis. Nicht zu vergessen, dass der Staat den Bürger ja sanktionieren möchte und demnach auch die Grundlagen hierfür liefern muss. Ist ja sonst überall auch so. Wer eine wissenschaftliche These aufstellt, sollte für diese ja auch einen Beweis anbieten.

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Schuldunfähige werden ggf. Einer Maßregel der Sicherung und Besserung unterzogen. Das kann bspw. die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder einer psychiatrischen Einrichtung sein. Daher heißt der Vollzug dieser Maßregel auch Maßregelvollzug.

Die Maßregel ist übrigens keine Strafe, sondern dient in erster Linie proaktiv dem Schutz der Gesellschaft vor zukünftigen zu erwartenden Taten.

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Naja, das Ansprechen, um ein Situation zu klären ist ja per se zulässig, sodass, sollte sich daraus ein Angriff der anderen ergeben, ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegt und ihr euch auf § 32 StGB (Notwehr) berufen könntet. Das sieht natürlich etwas anders aus, wenn das klärende Gespräch nur dazu diente, den Streit/den Angriff zu provozieren.

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Tatsächlich kann das Verschicken dieser Bilder strafbar sein. Es gibt gerade bei kinderpornografischen Inhalten häufig Fälle, in welchen die Angeklagten nur aus informationszwecken ein Foto weitergeleitet haben, ohne pädophile Neigungen zu haben. Auch das ist strafbar. Bestenfalls sollte man unverzüglich mit dem Mobiltelefon, auf welchen die Bilder sind, zur nächsten Polizeidienststelle gehen.

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Im Zweifel ja. Auskunftsverlangen über Drittanbieter ist in der Cybercrime-Ermittlung nicht gerade selten. Auch kann man per gerichtlichen Beschluss bei Dritten durchsuchen bzw. Daten sichern.

Mit Cloudflare habe ich kein Erfahrung. Ich weiß demnach nicht, wie diese mit deutschen Behörden zusammenarbeiten. Es gibt internationale Firmen, die sofort Auskunft erteilen und andere, die sich sehr widerspenstig verhalten.

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Deine Daten werden sie auf diese Weise nicht abfragen können. Du hast ja offensichtlich keine Berechtigung gegeben. Der Vertrag als solches ist so aber nicht sicher wirksam geschlossen. Schließlich hat man dir ein Angenot gemacht, aber eben unter diesen Bedingungen. Du kannst nicht einseitig die Bedingungen ändern, unterschreiben und damit den anderen zu einem Vertrag zwingen, den dieser so nie wollte. Es ist nicht davon auszugehen, dass der andere unter diesen Bedinungen an seinem Angebot festhält, vielmehr ist deine zurückgesendete Annahme, ein neues Angebot, das der andere erst akzeptieren muss.

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Nein, normalerweise nicht. Das Widerrufsrecht ist ja gerade dafür da, dass man die nur online angesehenr Ware in Natura prüfen kann. Dazu gehört natürlich, das Gerät auszupacken und ggf. aufzubauen. Sofern man das Gerät nicht mehr abnutzt, als es zur Prüfung des Geräts erforderlich ist, wird das kein Problem bei einem Widerruf und dem Zurücksenden.

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Wie wurde das Verfahren beendet (Einstellung durch die Staatsanwaltschaft oder den Jugendrichter?) Sind es zwei Anzeigen wegen Diebstahl gewesen?

Im erweiterten Fuhrungszeugnis stehen zwar auch Verurteilungen zu kleineren Strafen als im normalen Führungszeugnis. Aber auch hier taucht nicht alles auf. Hauptsächlich erfasst werden Verurteilungen wegen Sexualstraftatem und Straftaten gegen die persönliche Freiheit. Diebstahl ist dagegen ein Vermögensdelikt.

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Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort gibt es einr Bagatellgrenze. Jetzt muss man aber sagen, dass bei den heutigen Autos auch kleine Rempler schon sehr viel Geld kosten. Auch macht sich jemand durchaus strafbar, wenn er auf einen Unfall hingewiesen wird bspw. durch Passanten und dann dennoch, ohne sich zu vergewissern, den Unfallort verlässt. Ich würde hier definitiv zu einer Anzeige raten. Sollte ein Schaden bei dir bestehen, kann man diese Anzeige auch der Versicherung vorlegen.

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Gegen dich wurde Anklage zum Amtsgericht Jugendrichter in einer Jugendsache erhoben. Wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage wurde dir gemäß § 140 Abs. 2 StPO ein Pflichtverteidiger beigeordnet um sicherzustellen, dass du das Strafverfahren ordnungsgemäß wahrnehmen kannst. Der nächste Ablauf wird so sein, dass der dir beigeordnete Verteidiger selbstständig Akteneinsicht bei Gericht beantragt und sich dann bei dir melden wird insb. um eine Besprechung der Sache zu bitten.

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Nein, der Handel mit Cannabis ist nicht legal. Auch nach dem neuen CanG ist der Handel weiterhin strafbar. Diese Seitenbetreiber sitzen im Ausland und nutzen Deutschland als Markt. Eine Bestellung dort kann zu einem Strafverfahren führen.

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Die Verhaftung setzt einen Haftbefehl voraus. Dieser hat strenge Anforderungen, insbesondere müsste ein dringender Tatverdacht bestehen und ein Haftgrund vorliegen. Dass sich jemand unmoralisch am Markt betätigt, ist per se keine Straftat. Sollten Straftaten gegeben sein und auch ein dringender Tatverdacht, dann müsste aber dennoch zumindest ein Haftgrund vorliegen. Solange das nicht der Fall ist, wird die Person auch nicht verhaftet.

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Na das kommt ja jetzt sehr darauf an, um was es geht. Regelmäßige Verjährungszeit für privatrechtlichr Ansprüche sind 3 Jahre.

Anwälte sind grundsätzlich überlastet. Seit einiger Zeit nehmen die Verfahren in Deutschland zu, sodass die Beteiligten am Justizsystem häufig am Limit laufen. Dass man bei einem neuen Mandat, dass nicht eilig ist, mal 2-3 Monate wartet, ist nichts unübliches. Es ist nachvollziehbar, dass man sich als Laie ungerecht behandelt fühlt, weil für einen selbst der Rechtsstreit enorme Wichtigkeit hat. Profis können das deutlich relativierter betrachten. Auch bedarf das Fomulieren einer Klageschrift sowie die rechtliche Prüfung surchaus Zeit. Zudem hängt die Tätigkeit des Rechtsanwalts häufig ab von der Tätigkeit des Gerichts. Ist dieses überlastet, dann kann auch der Rechtsanwalt nichts an den Wartezeiten ändern. Von daher würde ich mal vorsichtig sein, mit voreiligen Schlüssen. Einfach mal anrufen, freundlich sein und um Sachstandsmitteilung bitten.

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Naja, die Informationen sind jetzt ein wenig dünn aber im wesentlichen hat die Staatsanwalrschaft klare Regeln, wann und wem Akteneinsicht zu gewähren ist. Sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen, darf sie verweigert werden. Noch dazu kann das Gericht die Akte bei der Staatsanwaltschaft anfordern.

Was für ein Klageverfahren vor dem OLG wird denn angestrebt?

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Es geht hier ja nicht darum, dass man sich gegen Handeln des Staates verteidigt. Du willst ja was vom Staat. Da kann der Staats auch einen Personalausweis verlangen.

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Das ist nicht eirklich ein Gewinn für die Kommune. Falschparker können sowieso meist nicht ermittelt werden, also kann man allenfalls die Verfahrenskosten dem Halter auferlegen.

Richtig Geld verdient wird eigentlich nur mit automatisierten Geschwindigkeitsmessanlagen. Nur dann erreicht man die Mengen, die lukrativ sind.

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Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen, dass es durchaus Menschen gibt, gerade bei Drogenabhängigkeit, die froh sind, in ein Gefängnis zu kommen, da sie dort gut abgeschirmt sind und für sich erhoffen, hier einen Weg aus der Abhängigkeit zu finden. Häusig ist das aber sicher nicht.

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Grundsätzlich hat der Führer des Kraftfahrzeugs zu prüfen, ob das Fahrzeug tauglich ist, im Straßenverkehr bewegt zu werden. Das heißt, ein fahrlässiger Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz kommt in Betracht. Jetzt könnte man sich aber durchaus auf den Standpunkt stellen, dass man beim Mieten eines solchen Massenfahrzeugs nicht regelmäßig erwarten kann, dass ein Versicherungsschutz fehlt.

War denn kein Versicherungsschild am Roller angebracht? War dieses abgefallen?

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Tankstellen sind regelmäßig sehr gut videoüberwacht. Sollte ein Diebstahl später aufgefallen sein, so kommt eine Halterabfrage über das Kennzeichen in Betracht und eine Vernehmung des Halters zum Geschehen.

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