Hallo,
ich bin auch ein Opfer der Firma.
Nachdem ja recht schnell die erste Rechnung per eMail kam, habe ich sofort per Einschreiben den "Vertrag" rückgängig gemacht. Dies wurde natürlich von der Firma anerkannt. Wegen dem Hinweis, dass ich nicht zu dem Kreise der in § 14 BGB genannten gehöre, schrieben die Herrschaften, dass eine Anzeige wegen Betrugs folgen könne.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass des Öfteren beim Anmeldevorgangs auf nur gewerbliche Anmeldung hingewiesen wird. Dies erfolgt 1 mal am rechten Rand (hatte den Anmeldevorgang bis "absenden" nochmal durchgeführt), den gewerblichen Zweck muß an KEINER Stelle BESTÄTIGT werden. Die Firma muß sicherstellen, dass nur gewerbliche Anmeldungen erfolgen, durch Forderung eines Gewerbenachweises zum Beispiel, was aber von der Firma unterlassen wird (warum kann sich ja jeder selber ausmalen).
Eine aussergerichtliche Mahnung habe ich nur erhalten, wenn per Einschreiben eintrifft. Vorher gilt: nichts erhalten.
Wie ich auf eine Abtretung der Forderung und mit gerichtlichem Mahnverfahren reagiere, war ich mir anfangs nicht ganz einig. Eine Anzeige wegen Nötigung bringt meiner Meinung nach nicht viel, da gegen die Firma anscheinend schon jede Menge Höherwertiges anliegt. Habe mich somit zum Zurücklehnen und Schmunzeln entschlossen. Sollte ein Schreiben einer Inkassofirma eintreffen, werde ich diesen mitteilen, dass kein Vertrag zustandegekommen ist und somit keine abtretungswürdige Forderung besteht. Werde mich aber parallel dazu schlau machen, wer hinter der Inkassofirma steckt.
Zahlen werde ich aber auf KEINEN FALL!!
Fortsetzung mit Eintreffen der nächsten, für mich nicht wirklich ernstzunehmender, Schreiben.