Die Fragen lassen sich nicht pauschal beantworten. Die Dauer hängt davon ab, wie schnell das Gutachten vorliegt. Hier solltest Du nach der Erstellung des Gutachten öfters mal bei der Rentenversicherung anrufen. Die Höhe deines Übergangsgeld hängt von deinem letzten Beruf und deinem letzten Verdienst ab.

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Stelle den Antrag jetzt schon. Die Rentenversicherung kann dann jetzt schon prüfen, ob sie überhaupt zuständig sind und berufliche Reha bewilligen würden.

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Welche Art von beruflicher Reha hattest Du gemacht? Ansonsten wird die Rentenversicherung niemand zwingen eine berufliche Reha durchzuführen, es sei denn, du hast einen Rentenantrag gestellt und durch berufliche Reha ist eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit zu erwarten.

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Wende dich umgehend an deinen Kostenträger. Eine Kur hat nur Sinn wenn Sie dir hift und du diese freiwillig machst. Wenn du über die gesetzliche Rentenversicherung zur Kur bist und Du nicht über einen anderen Sozialversicherungsträger zur Kur aufgefordert wurdest, dürfte es keine Probleme geben. Die beste Auskunft erhälst du aber von deinem Kostenträger.

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Ich wollte zum 1.7.2010 zu Discounterstrom wechseln. Dieses konnten sie mir nicht bestätigen, sodass ich meinen alten Vetrag nicht gekündigt habe. Jetzt bestehen Sie auf einen Vertrag ab 1.7.2011, den ich nie haben wollte und drohen am Telefon mit einer Vetragsstrafe. Vielleicht kann mir jemand sagen, ob er ähnliche Probleme mit diesem Stromanbieter hat.

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