Betriebsausfallversicherung -> unterbrechung

Hallo zusammen

Im Herbst gab es einen großen Brand bei einer Bankgesellschaft. Dies passierte jedoch während der Überbauung des Unternehmens. Das Gebäude fackelte wirklich stark. (Man bestätigte, dass der Brand aus Fahrlässigkeit passierte)

In diesem Umkreis besitzt mein Vater einen Pizzeria.. und die Polizei kam herein und teilte ihm mit dass er schnell das Restaurant zumachen sollte, denn der Rauch könne Erstickungsgefahr verursachen und es ist auch gefährlich sowie Gesundheitsschädigend.

Zu einem späteren Zeitpunkt etwa 5-6 Wochen später haben wir uns mal mit unserem Versicherungsberater getroffen und auch um die wesentliche Sachverhalte gesprochen.. welche Versicherungen wir mit unserem Restaurant decken sollten und welche Leistungspunkte nicht notwendig wären...Da wir sonst schon viel zahlen... Zusätzlich hat er auch die einzelnen Ziele erklärt, die mit der jeweiligen Versicherung abdecken würde. Als wir ihn angesprochen hatten, dass vor paar Wochen einen Brand gab und aus diesem Grund wir ja unseren Restaurant zumachen mussten (schon ab 19.00 Uhr , normalerweise wäre die Öffnungszeit bis 24.00 Uhr) meinte er ja ihr werdet den jeweiligen Tagesumsatz erhalten..

Als wir nach 2 Monaten nichts mehr von ihm gehört haben, rief ich ihn an und darauf ansprach, teilte er mit ja dies gehöre nicht zur Betriebsausfallversicherung, dass wir ihnen den Tagesumsatz geben, da die Betriebsausfallversicherung nur die Schäden, die in ihrem Betrieb verursacht worden sind, decken würde und nicht die von einem "Nachbar" und dies machte mich wütend. Er sagte noch, ja das müssen wir hier in der Firma noch abklären, ob ihr überhaupt den Tagesumsatz erhält und das würde bis anfangs nächstes Jahr gehen.. und dies ist im Grunde genommen etwas freiwilliges und nur die wenigen erhalten für solche Situationen Geld...

Würde denn das kein Betriebsausfall bzw. Betriebsunterbruch sein? Denn wir mussten unseren Restaurant aufgrund einer fahrlässigen Fehler eines anderen Unternehmens (Brand) zumachen.

Bitte helft mir...

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Ich verstehe nicht so ganz um welche Versicherung es sich handelt. Was genau meinst du mit „ Betriebsausfallversicherung

Redest du von einer BU? Also einer Betriebsunterbrechungsversicherung oder meist du damit eine Betriebsschließungsversicherung?

Meine Vermutung

Ich gehe jetzt mal von einer BU (Betriebsunterbrechungsversicherung) aus.

Sofern die Sparte „ Feuer“ eingeschlossen wurde, sollte die BU in der Regulierungspflicht stehen. Jedoch beinhalten viele Verträge eine Karenzzeit von 1-5 Tagen.

D.h., der Versicherer übernimmt die Kosten erst nach Ablauf der Karenzzeit. Da du nur von einem halben Tag redest, sollte dein Versicherer Leistungsfrei sein.

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Würdest du mir das Ursprungsunfalldatum nennen?

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Hallo Michaelaus,

schön zu sehen das du dir Gedanken über die wohl wichtigste Versicherung für Berufstätige machst.

Wie dir bereits gesagt wurde, wird ab Januar mal wieder alles teurer. Dazu gehört auch die BU. Die Garantiezinsabsenkung sorgt für Beitragserhöhungen um die 5-8 %. Zusätzlich steigt der Beitrag Aufgrund deines neuen Eintrittsdatums – ab 01.01.2015 bis du für viele Versicherer 1 Jahr älter- Dies sollte sich auch mit 2-4 % auswirken.

Du darfst von ca. 10% mehr Beitrag ausgehen.

Trotzdem solltest du dir Zeit nehmen und deinen Anbieter mit Bedacht wählen. Den 01.01.2015 solltest du nicht überbewerten. Viele Versicherer lassen auch eine Rückdatierung zu – Rückwirkender Beginn 01.12.2014- . Dies verschafft dir Zeit.

Mein Tipp: Wechsel von deinen BERATERN zu einem richtigen Makler. Der Makler kann dir die meisten Anbieter aufzeigen und im Gegensatz zu deinen Beratern, neutral vergleichen. Zusammen werdet ihr das passende Produkt für dich finden.

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Natürlich dürfen die das.

Bedenke bitte, die Verwertungsausschlussklausel schützt nur bis zu den Höchstbeträgen - § 12 Abs. 2 Nr. 3 des SGB II - . Alles was darüber hinausgeht, darf abgeschöpft werden.

Der Schutz endet mit Ablauf des Vertrages. Jedoch nicht vor dem 60. Lj (neue Verträge 62lj.)

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Es ist sehr schwer eine Empfehlung zu diesem Thema auszusprechen. Gesetzliche Krankenversicherungen unterscheiden sich nur marginal. Zwar gibt es ab nächstem Jahr wieder Beitragsunterschiede, doch diese haben ja bekanntlich nichts mit dem Leistungsspektrum zu tun.

Sei also nicht enttäuscht, wenn du nach deinem Wechsel erneut mit einer Kostenablehnung konfrontierst wirst.

Was Dir / euch helfen würde, wäre eine passende private Krankenzusatzversicherung, doch diese dürfte aufgrund der bekannten Vorerkrankungen in unerreichbare Ferne gerückt sein.

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Grundsätzlich sollte man Verkehrsunfälle mit Personenschaden NIEMALS alleine regeln und schon gar nicht „ so unter der Hand und ohne Versicherung „…

Du solltest schnellstmöglich Kontakt zu einem Rechtsanwalt aufnehmen. Nur so kannst du sicherstellen, dass sämtliche Ansprüche befriedigt werden. Stell dir nur einmal vor, es ergeben sich Spätfolgen aus dem Sturz, die du heute noch nicht abschätzen kannst.

Mein TIPP: Schnapp dir einen fähigen Anwalt

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Leider nein.

So wie der Schaden beschrieben wurde, hat die Reisegepäckversicherung nichts mit dem Schaden zu tun.

Hier wird auch keine andere Versicherung zum Tragen kommen. Leider bleibst du auf dem Schaden sitzen.

Objektiv betrachtet gehört die Uhr ja zu meinem Reisegepäck,

Leider NEIN! Sie ist dem Hausrat zuzuordnen.

Wäre die Uhr im Auto gelegen und jemand hätte es aufgebrochen, dann würde die Versicherung es mir ersetzten (schätze ich mal),

Leider muss auch hier ein NEIN folgen. Unter bestimmen Voraussetzungen würde die HAUSRATVERSICHERUNG dafür aufkommen.

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Eine Person meinte: "Der Gleitschirmpilot wird von einer Wolke Angesaugt und erfriert. Dann fällt seine Steif gefrorene Leiche auf ein vollbesetztes Auto und tötet die Insassen."

Der Versicherungsschutz endet mit dem TOD.

Die Haftpflichtversicherung des Toten würde NICHT mehr für die aufkommenden Schäden einstehen.

Das zerstörte Fahrzeug und die verletzten Personen.

Die Insassen mit Ausnahme des Fahrers können Ansprüche aus der KFZ-Haftpflichtversicherung erwarten. Der Sachschaden, also das zerstörte Auto, ist ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Sollte keine Vollkaskoversicherung vorhanden sein, bleibt der Fahrer des Fahrzeuges erst einmal auf den Kosten sitzen.

Unter gewissen Umständen, kann der Fahrer des Fahrzeuges, bzw. seine Haftpflichtversicherung – wohlmöglich beide - Regressansprüche / Schadensersatzansprüche gegen die Erben des Verursachers (unsere Fallschirmspringer Leiche) stellen.

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Ja, der Zahnarzt/ Kieferorthopäde dürfte eine Rechnung an euch richten.

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Leider muss ich dem Gutachter zustimmen.

Für eine Versicherung sind es 2 Schadensfälle.

Sorry!

PS: schönes Auto ;-)

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Mein neues Auto ist kaputt und die Versicherung zahlt nicht! Wie komme ich aus den Schulden raus?

Wie oben schon geschrieben, ich hab mein Auto bei einem Unfall geschrottet und es war gerademal 6 Monate alt und ist noch lange nicht abbezahlt. Mir ist ein Reh direkt bei voller Fahrt vors Auto gerannt und ich bin dann aus Reflex ausgewichen und bin zuerst in den Graben gerutscht und dann seitlich gegen einen Baum gefahren. Ich hab dann gleich den ADAC abschleppdienst und die Polizei infomiert aber ich hatte kein Rehfell am auto und keine Delle weil ich schon vorher ausgewichen bin und deshalb zahlt die Versicherung nicht und auf den Abschleppkosten bin ich auch erstmal sitzen geblieben, ob die Versicherung mir dafür eine Rückerstattung gibt ist nicht sicher.

Das Auto ist Zerschrottet und hat einen totalschaden obwohl es noch nichtmal abbezahlt ist, da ich finanzielle probleme habe haben meine Eltern die monatliche Rate von 180 Euro für mich übernommen. Ich brauche unbedingt ein Auto um zu meinem Ausbildungplatz zu kommen und ich weiß nicht ob ich mir einen Gebrauchtwagen für 4500 Euro auf einen Schlag kaufen soll oder ob ich mir wieder ein Auto mit Ratenzahlung kaufen soll?

Die Versicherung übernimmt höchtens die Abschleppkosten wenn ich Glück habe aber die 9500 Euro für mein zerschrottetes Auto muss ich bzw. meine Eltern jeden Monat noch 180 Euro abbezahlen.

Ich hab mich dann erstmal für 4 Wochen krankschreiben lassen weil ich eine Gehirnerschütterung hatte und mein Bein verstaucht war. Ich bin jetzt noch diese Woche krankgeschrieben. Bis zum 15.Dezember brauche ich ein neues Auto und es kommen nur 2 Möglichkeiten in Frage, entweder kaufe ich mir den Gebrauchtwagen für 4500 Euro oder ich kaufe mir einen Neuwagen für 6000 Euro. Was soll ich kaufen?

Falls sich jemand mit Versicherungen auskennt, könnte ich die Versicherung dazu bringen zu zahlen oder bleibe ich auf den Kosten sitzen und muss das Auto abbezahlen? Es ist schonmal sicher dass ich ein neues Auto brauche aber hat jemand einen Rat ob ich mir den Gebrauchtwagen kaufen soll oder einen Neuwagen?

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Ich verstehe deinen Fall nicht so ganz.

Kannst du mir mal den genauen Wortlaut der Ablehnung schreiben?

Es eine Versicherung DARF dir den Schaden nicht ablehnen, nur weil keine Berührung mit dem Tier stattgefunden hat.

Solange du dich in einem Wildwechselgebiet aufgehalten hast, könntest du Chancen haben.

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Der ADAC bietet keine eigenen Versicherungen an. Bzw. steht ein „ richtiges „ Versicherungsunternehmen dahinter. Nehmen wir nur mal die KFZ-Versicherung, da ist es die Zurich Versicherung unter dem Deckmantel des ADAC. Selbst die Regulierungen laufen über die Zurich.

Grundsätzlich hat jeder Verein die Möglichkeit einen Kooperation - Partner hinzuzuziehen, doch ich halte dein Vorhaben für fast unmöglich, da sich wohl kein Versicherungsunternehmen für deinen Verein interessieren wird.

Versicherungen interessieren sich für positives Volumen. Sprich, sich wollen wissen, wie viele Neukunden über deine Verbindung vermittelt werden können. Sie wollen Zusagen! Diese kannst du wohl nicht liefern. Und selbst wenn, wohl nicht in den gewünschten / benötigen Dimensionen.

Du kannst jedoch versuchen, einen Rahmenvertrag für deinen Verein auszuhandeln. So nach dem Motto … jedes unserer Mitglieder bekommt 20% Nachlass bei Gesellschaft XYZ

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Hast du deine Beitragsrechnung vorliegen?

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Hallo Josef ,

die Ablehnung sollte nichts mit der „ Prüfung auf Erfolgsaussichten „ zu tun haben. Vielmehr bezieht sie sich wohl auf das „ Bauherren-Risiko „ !

Das Bauherrenrisiko, zudem auch Planungsmaßnamen und die Finanzierungen gehören, werden nur von den wenigsten Versicherern versichert.

Du könntest höchsten die Kosten für das Erstgespräch geltend machen, wobei auch hier das zugrunde Bedingungswerk ausschlaggebend ist.

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Hier würde die Transportversicherung (KFZ-Inhaltsversicherung) der Firma greifen (sofern vorhanden)

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Die Niedrigzinsphase ändert nichts an der Rentenproblematik in diesem Land. Jeder von uns sollte mittlerweile wissen, dass die gesetzliche Rente nur noch für eine „Überlebenssicherung“ sorgt.

Möchte man im Alter „ Leben“, ist Vorsorge zwingend notwendig. Bei all der negativen Kritik, darf man nicht vergessen, dass selbst Altverträge heute noch zwischen 2,8% - 6% Ertrag erwirtschaften. – Brutto auf den Sparbeitrag-

Zusätzlich bieten Versicherungsprodukte Steuervorteile, Absicherungsmöglichkeiten der Biometrie , Vorteile durch Förderungen, Sicherheit und Sicherheiten , und , und, und….

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Mit dieser Aussage liegt deine Versicherung richtig.

Es gibt das Vertragsjahr und das Kalenderjahr.


Das Kalenderjahr läuft bis zu dem 31.12. (XXXX) des jeweiligen Jahres.

Zur Kündigung (KFZ):

Die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor Ablauf beim Versicherer eingegangen sein. (Stichtag 30.11.)


Das Vertragsjahr läuft bis zu dem vertraglich vereinbarten Ablauf.

z.B.

Beginn des Vertrages war der: 15.10.2014

Ende des Vertrages ist der: 14.10.2015

Zur Kündigung (KFZ): Auch hier gilt, die Kündigung muss spätestens 1 Monat vor Ablauf beim Versicherer eingegangen sein. (Stichtag 14.09.2015)

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Nein du bist nicht an „ Finance Scout 24 gebunden.

Wie du richtigerweise erkannt hast, handelt es sich bei diesem Anbieter um einen Versicherungsmakler – übrigens: Check24 und Co sind nichts anderes- .

Du findest die gesuchte Antwort im Impressum der Seite:

http://www.financescout24.de/ueber-uns/impressum.aspx

unter dem Punkt: Zulassungen steht // … Erlaubnis nach §34f Abs. 1 Nr. 1 GewO das heißt nichts anderes als … Wir sind Versicherungsmakler.

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Von welchen interessanten Leistungen redest du? Die Cosmos berücksichtigt nichts in ihren Deckungen was besonders wäre.

Auch die Erwartungshaltung darf bei diesem Unternehmen nicht zu hoch sein. Die Cosmos arbeitet wie mittlerweile sämtliche andere Direktversicherer auch, mit überwiegend nicht bis mäßig ausgebildeten Leuten an der Hotline.

Ich selbst (Fachwirt f. Versicherungen & Finanzen), habe mich schon aus Gründen der Neugierde, öfters von der „ Cosmos-Hotline „ beraten lassen. Die Aussagen der Mitarbeiter waren meist mangelhaft. Bei jeder kleinen fachlichen Frage, brach mein Gegenüber zusammen und musste Rücksprache halten. Dazu kamen auch noch falsche Aussagen.

In einem Satz… Kompetenz darf man nicht erwarten!

Zum Regulierungsverhalten kann ich auch nicht viel Positives schreiben. Man muss sich alleine durch den Papier-Jungle arbeiten. Man hat keinen direkten Ansprechpartner. Für Rückfragen muss man sich von Bandansage zu Bandansage arbeiten, bis man dann endlich einen Mitarbeiter an das Telefon bekommt, damit der dann einem sagt, man müsste zum nächsten Sachbearbeiter durchgestellt werden. Dem darf man dann die gesamte Story schon wieder erzählen und so weiter…. Bei jedem Anruf bekommt man eine andere Person an das Telefon, die natürlich nicht weiß, was im Vorfeld besprochen wurde….. bescheiden!

Auch die Zahlungsmoral ist sehr überschaubar. Noch kürzlich wurde ein sehr interessanter Bericht im Fern ausgestrahlt. Es ging um das Regulierungsverhalten der Comos, bei dem die Comos katastrophal abgeschnitten hat. Ihr wurden fragwürde kürzen im Unfall-Bereich und Verzögerungstaktiken unterstellt.

Ist stelle mir auch die Frage, weshalb du den Rabattschutz positiv hervorhebst. Erfahrungsgemäß saniert die Cosmos K-Solo Kunden, die innerhalb von einem Vertragsjahr 2 Schäden melden unverzüglich. Was bringt einem bei diesem Vorgehen noch der Rabattschutz?

Mein Tipp: Such dir einen vertrauensvollen Makler (oder Maklerin) und lass ihn für dich arbeiten. Ein Makler kostet dich keinen Cent (bitte nicht mit dem Immobilienmakler verwechseln)

Ein Makler steht auf deiner Seite und versucht nach deinen Vorgaben das passenden Produkt, bzw. Anbieter zu finden.

Doch nicht nur dass, er ist auch dein EINZIGER Ansprechpartner im Schadensfall.

Nun solltest du aber auch wissen, ein Makler kann zwar sehr viele Anbieter vergleichen, doch längst nicht alle. Das liegt ganz einfach daran, Makler arbeiten nicht mit jedem Anbieter zusammen. Der Makler stellt sich selbst eine Liste der Top - Versicherer zusammen. Er achtet auf Preis-Leistung und andere wichtige Dinge. Unternehmen die negativ aufgefallen sind, oder nicht die gewünschte Produktstärke bieten können, werden aussortiert.

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Deine Eltern müssen nichts zahlen.

Die Haftung liegt bei deinem Musiklehrer.

Dein Lehrer hätte deiner Mitschülerin die Anweisung geben müssen, das Musikinstrument SICHER zur Seite zu stellen, OHNE das ein Mitschüler verletzt werden kann. Er kann froh darüber sein, dass du dir keinen Bruch oder sonstige Verletzungen zugezogen hast.

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