Maßnahme vom Arbeitsamt abends und Samstag?
Das Arbeitsamt hat ein Bewerbungstraining angeordnet bei einem Anbieter, der dieses Training abends und Samstag durchführen möchte, weil dieser hauptberuflich noch anderweitig arbeitet und somit nur zu dieser Zeit kann.
Zu diesen Zeiten ist aber durch ein Ehrenamt der Arbeitslose nicht so frei verfügbar. Muss dieser trotzdem diese Trainigszeit akzeptieren oder kann er darauf bestehen, eine Maßnahme durchzuführen, die zu den üblichen Arbeitszeiten stattfindet, also Mo-Fr 7-18h?
Welche zeitliche Verfügungsgewalt hat hier das AA?
Vielen Dank für kompetente Antworten!