Was hat das mit der Herkunft der Leute zu tun? Gibt genügend Deutsche, die sich nicht benehmen können!

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Tja, da wirst du wohl nicht umher kommen und die Rechnung bezahlen müssen. Da du vorher schon wusstest, dass dein Konto nicht gedeckt ist, hast du dich streng genommen sogar strafbar gemacht. Das nennt man Betrug!

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Dafür brauchst du das entsprechende Template, welches du programmieren oder kaufen musst!

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Das sind zu wenig Informationen, um dir etwas sagen zu können. Was sollen die Funktionen genau bewirken? Soll die Seite ein Responsive Design bekommen? Muss die Seite erst programmiert werden oder hast du bereits eine bestehende Seite, die umgebaut werden soll?

Es wird dir niemand einen Preis nennen können, wenn man nicht genau weiß, was du alles erwartest!

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Es heißt Bordell und ob du dort mit Karte zahlen kannst, kannst du telefonisch erfragen!

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Danach dürfte nichts mehr kommen denke ich!

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Schau dir mal diesen Artikel genauer an: http://medizin-aspekte.de/tens-schmerzlinderung-ohne-medikamente/

Dort wird das Thema eingehend besprochen. Vielleicht hilft dir das ja etwas weiter!?

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Kommt drauf an, was du alles haben möchtest. Je mehr Funktionen, umso teurer wird sie. Soll sie beispielsweise über ein Responsive Design verfügen, kostet es wieder mehr.

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Muss man sich denn ständig schminken? Lass es doch einfach sein und gut ist es.

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Hauptverhandlung Betrug

Hallo,

Im November 2014 erhielt ich eine Vorladung bei der Polizei weil ich vom Jobcenter wegen Betruges angezeigt wurde. Ich habe damals die Betriebskosten einbehalten, weil ich dachte das ich diese für meine nebenberufliche Selbstständigkeit nutzen kann. Ich muss dem Jobcenter aller 3 Monate eine Auflistung meiner Einnahmen und Ausgaben vorlegen. Dies habe ich dann auch getan und das Jobcenter beschuldigte mich daraufhin wegen Betruges da ich das Geld einbehalten habe und dies erst nach Aufforderung dem Jobcenter mitgeteilt habe das ich eine Rückzahlung erhielt. Ich bin davon ausgegangen, dass alle Einkünfte in meine Selbstständigkeit einfließen. Da es in diesem Monat zu einer Überzahlung des ALG II kam wurde ich wegen Betruges angezeigt. Ich muss dazu sagen das ich vor 2 Jahren wegen der gleichen Sache angezeigt wurde und ich schon damals bei der Polizei die Aussage machte, dass mir nicht bewusst ist das dieses Geld nicht zu meinen Einkünften zählt. Nun habe ich im Jahr 2014 wieder so gehandelt und das Jobcenter hat mich erneut angezeigt. Damals wurde ich ohne Hauptverhandlung zu einer Geldstrafe verurteilt. Zur erneuten Anzeige des Jobcenters wurde ich von der Polizei vorgeladen und habe dort meine Aussage gemacht. Jetzt habe ich eine Vorladung zur Hauptverhandlung bekommen. Kann ich das Erscheinen vor Gericht verhindern, da ich meine Aussage schon gemacht habe? Kann ich dem Gericht schreiben das ich die Aussage schon bei der Polizei gemacht habe? Kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen, da ich vielleicht als Wiederholungstäter gelte? Ich habe Angst und weiß nicht was ich tun soll. Ich habe leider kein Geld für einen Anwalt da ich ALG II bekomme und meine Selbstständigkeit nicht viel Geld einbringt. Vielen Dank für jeden Rat.

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Man kann bei dir von Betrug ausgehen, da du den Fehler wiederholt gemacht hast. Du kannst dir einen Beratungsschein für einen Anwalt holen und dich von ihm beraten lassen.

Allerdings denke ich, dass du dieses Mal eine höhere Strafe bekommen wirst als beim ersten Mal. Sorry, aber Betriebskosten gehören doch nicht zu deiner Selbstständigkeit, also wie kannst du davon ausgehen, dass es Einnahmen aus dem Gewerbe sind?

Dir ist doch bewusst, dass du dem Amt die Zahlung mitteilen musst.

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Steige halt auf Obst um und bleibe eisern!

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Lerne mal, deine Aggressionen in den Griff zu bekommen. ;)

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Mietminderung kannst du einfordern. Erkundige dich mal nach dem Prozentsatz, den du mindern darfst und setze deinen Vermieter darüber in Kenntnis.

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Ich würde auch etwas komisch reagieren, wenn man mir die Pistole auf die Brust setzt. Selbst schuld, wenn du so pampig wirst. Kaufe halt bei einem anderen Händler das Auto.

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