Hallo,

  1. in Deutschland besteht Vertragsfreiheit d.h. du kannst alles in deinen Vertrag schreiben was du magst, solange es nicht gegen geltendes Gesetz verstößt.

  2. Desweiteren hast du rechtlich keinerlei Einfluss mehr über das wohlergehen des Hundes nach Übergang des Eigentums §929BGB, dies ginge wohl nur bei einem Mietvertrag!

Aber das ganze kann man schon durch eine Schutzgebühr umgehend, denn jemand der schlechtes mit dem Hund vor hat wird sicherlich nicht einige 100€ für diesen Bezahlen.

Grüße

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