Es ist einfach ein Art Verhandlungssache mit dem Kreditgeber - es sind auch Sondertilgungen innerhalb einer Zinsfestschreibung möglcih, ebenso wie eine vorzeitige Ablösung des Darlehens gegen entsprechende Vorfälligkeitsentgelte.

Diese Entscheidung sollte ein Finanzierungsfachmann/frau begleiten, denn diese ist maßgeblich von den Zinssätzen, Laufzeiten und Zinsbindungen abhängig.

Und für die Zukunft - Ob sich Bausparen lohnt? http://finanzdoctor.de/Bausparen.html

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Schutz bei Diebstahl, Glasbruch, Zusammenstoß mit Wild, Feuer-, Sturm-, Hagel-, Blitz-Schäden sowie Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss - versichert die Teilkasko.

Die gibt es selbstverständlich nicht allein, sondern nur zusammen mit einer Haftpflichtversicherung.

Die Preise gehen hier bis zu 140% auseinander, Haftpflichtversicherung inklusiv einer Teilkasko mit einer Selbstbeteiligung von 150 Eruo, gibt es bzw. ab 99,90 Euro bei http://moped-versichern.de/

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Also versuchen wir bei diesen vielen Antworten, die mehr Fragen aufwerfen als sie beantworten, Licht ins Dunkel zu bringen.

Zu allererst, es gibt folgende Kraftfahrzeuge die eine Versicherungskennzeichen führen müssen:

Leichtmofa bis 20 km/h Fahrrad-Hilfsmotor (Mofa) max. 25 km/h Fahrrad-Hilfsmotor (Moped) max. 45 km/h Fahrrad-Hilfsmotor (Moped) max. 50 km/h Fahrrad-Hilfsmotor (Moped) max. 60 km/h Kleinkraftrad (Mokick) max. 45 km/h Kleinkraftrad (Mokick) max. 50 km/h Kleinkraftrad (Mokick) max. 60 km/h Kleinkraftrad (Roller) max. 45 km/h Kleinkraftrad (Roller) max. 50 km/h Kleinkraftrad (Roller) max. 60 km/h E-Scooter, Goped oder Bikeboard Segway (elektronische Mobilitätshilfe) Kleinkraftrad dreirädrig Kfz max. 45 km/h Leichtfahrzeug vierrädrig max. 45 km/h Microcars - PKW-ähnliche vierrädrige Leicht-Kraftfahrzeuge Krankenfahrstuhl max. 25 km/h Krankenfahrstuhl max. 30 km/h Krankenfahrstuhl über 30 km/h

Die Kennzeichen unterscheiden sich NICHT!

Fahrzeuge mit max. 60 km/h sind alle Leicht-Kraftfahrzeuge der ehemaligen DDR, und diese dürfen bundesweit gefahren werden, also in West wie Ost.

Für das Versicherungsjahr vom 01.03.2011 bis zum 28.02.2012 wird ein schwarzes Versicherungskennzeichen benötigt, diese gibt es bsw. bei http://mopedversichern.de . Die alten grünen Schilder verlieren mit dem 28.02.2011 ihre Gültigkeit und müssen durch die schwarzen Schilder ersetzt werden.

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Dies regelt § 2a Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)

Geltungsbereich

(1) Die Kraftfahrtversicherung gilt für Europa und für die außereuropäischen Gebiete, die zum Geltungsbereich des Vertrages über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft gehören. In der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt die Deckungssumme, die in dem jeweiligen Land gesetzlich vorgeschrieben ist, mindestens jedoch in Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssummen.

(Quelle: http://moped-versichern.de)

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Beim Abschluss einer TK-Versicherung zahlen die meisten Versicherungen bei folgenden Schadensursachen (Quelle: http://finanzdoktor.com):

    * Brand oder Explosion

    * Entwendung des Fahrzeugs (z.B. durch Diebstahl, unerlaubten Gebrauch durch fremde Personen, Raub, Unterschlagung)

    * Unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung

    * Bruchschäden an der Verglasung

    * Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss

    * Unfallschäden beim Ausweichen vor Wild ohne Berührung als Rettungskosten (nicht bei Kleintieren)

    * teilweise auch Marderbiss (nur der konkrete Schaden, nicht Folgen hiervon)

Grundsätzlich gilt jedoch, was die jeweilige Versicherung in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die ein Teil des Versicherungsvertrags sind, aufführt. Dort ist in der Regel genau aufgelistet, bei welchen Schäden die Versicherung eintritt.

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Unter http://mofaversichern.de/index_Beitragsvergleich_2009.html findest Du einen Beitragsvergleich für Mofa-Kennzeichen für das Versicherungsjahr 2009/2010, noch nicht vollständig, aber einige Gesellschaften lassen sich sehr viel Zeit!

Günstiger als DEVK geht alle mal!

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Nur an Hand der Buchstaben ist dies auch nicht möglich, mit den Buchstanben lässt sich nur die Versicherungsgesellschaft ermitteln. Wenn Dir jedoch das komplette Kennzeichen bekannt ist, dann sollte es relativ einfach sein. Auf der Internetseite des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) kann man die Gesellschaft ermitteln und somit auch alles weitere.

Im Übrigen ist die aktuelle Kennzeichenfarbe bis zum 28.02.2009 SCHWARZ. Für das Versicherungsjahr vom 01.03.2009 bis zum 28.02.2010 benötigen Sie ein blaues Moped-Kennzeichen. Liebe Grüße http://finanzdoktor.org/

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Auf der Internetseite des GdV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) kannst Du an Hand der Buchstabenkombination des Moped-Kennzeichens die Versicherungsgesellschaft abfragen.

Dein gesuchtes Kennzeichen ist von der DBV-WINTERTHUR Versicherung;
Straße: Frankfurter Straße 50
Plz und Ort: 65189 Wiesbaden
Telefon: 0611-363-0

Liebe Grüße
<a href="http://finanzdoktor.org/>finanzdoktor.org</a>

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Leichtmofa, Mofa, Mokick, Roller:
Beiträge (jeweils vom 01.09.2008 - 28.02.2009)

Haftpflicht: 33.00 Euro
Haftpflicht und Teilkasko mit 150 Euro SB: 59.94 Euro

weitere Info´s unter http://www.moped-versichern.de

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