Also versuchen wir bei diesen vielen Antworten, die mehr Fragen aufwerfen als sie beantworten, Licht ins Dunkel zu bringen.
Zu allererst, es gibt folgende Kraftfahrzeuge die eine Versicherungskennzeichen führen müssen:
Leichtmofa bis 20 km/h Fahrrad-Hilfsmotor (Mofa) max. 25 km/h Fahrrad-Hilfsmotor (Moped) max. 45 km/h Fahrrad-Hilfsmotor (Moped) max. 50 km/h Fahrrad-Hilfsmotor (Moped) max. 60 km/h Kleinkraftrad (Mokick) max. 45 km/h Kleinkraftrad (Mokick) max. 50 km/h Kleinkraftrad (Mokick) max. 60 km/h Kleinkraftrad (Roller) max. 45 km/h Kleinkraftrad (Roller) max. 50 km/h Kleinkraftrad (Roller) max. 60 km/h E-Scooter, Goped oder Bikeboard Segway (elektronische Mobilitätshilfe) Kleinkraftrad dreirädrig Kfz max. 45 km/h Leichtfahrzeug vierrädrig max. 45 km/h Microcars - PKW-ähnliche vierrädrige Leicht-Kraftfahrzeuge Krankenfahrstuhl max. 25 km/h Krankenfahrstuhl max. 30 km/h Krankenfahrstuhl über 30 km/h
Die Kennzeichen unterscheiden sich NICHT!
Fahrzeuge mit max. 60 km/h sind alle Leicht-Kraftfahrzeuge der ehemaligen DDR, und diese dürfen bundesweit gefahren werden, also in West wie Ost.
Für das Versicherungsjahr vom 01.03.2011 bis zum 28.02.2012 wird ein schwarzes Versicherungskennzeichen benötigt, diese gibt es bsw. bei http://mopedversichern.de . Die alten grünen Schilder verlieren mit dem 28.02.2011 ihre Gültigkeit und müssen durch die schwarzen Schilder ersetzt werden.