Du musst immer erst den Ländercode und die Vorwahl und dann die Telefonnummer einspeichern. Wenn Du eine Nummer mit Ländercode abspeicherst, muss du aber die erst Null von der Vorwahl weglassen.

Zum Beispiel die USA Nummer 0223 98765  auf einem deutschen Handy speichern. 001 223 98765 (Ländercode USA ist 001)

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Hallo

ein Handyverbot ist durchaus zulässig. Die private Handynutzung auf der Arbeit oder auch privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit kann zu einer Abmahnung führen. Hier ist alles was man auf der Arbeit nicht darf ganz gut erklärt: http://www.verzeichnis-anwalt.de/ratgeber/rechtstipps/arbeitsrecht/privates-surfen-telefonieren-am-arbeitsplatz.html

Vieles war mir auch gar nicht klar. Wir haben zum Glück eine Betriebsvereinbarung, die es erlaubt auch mal privat zu telefonieren oder im Internet zu surfen.

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Mit den Engery Drinks muss man wirklich vorsichtig sein. In vielen Ländern ist z.B. RedBull verboten. Ein Freund von mir hat davon Herzprobleme bekommen. Der hat das allerdings auch jeden Tag getrunken. Aber trotzdem zeigt das ja was die Drinks für Auswirkungen haben können. Wenn man das ab und zu mal trink ist das nicht so wild aber vor 16 würde ich das auch nicht empfehlen.

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Bei Maxdome gibt es eine Mindestvertragslaufzeit. Wenn Du Dein Maxdome Vertrag im April 2013 abgeschlossen hast, sollte die Mindestlaufzeit des Vertrags jetzt aber vorbei sein und Du kannst kündigen.

Ausführliche Informationen findest Du auf: http://www.verzeichnis-anwalt.de/ratgeber/mustertexte/kundigung-maxdome-vertrag.html da kannst Du Dir auch direkt ne Kündigungsvorlage runterladen. Wichtig ist bei der Kündigung anzugeben, das die Kündigung zum einem bestimmten Datum erfolgt und wenn das nicht möglich ist zum nächst möglichen Termin. So verhindert Du das die Kündigung unwirksam ist. Ich hoffe das hilft Dir.

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Also bei mir hat das gut geklappt. Ich habe eine Woche nach der Anmeldung bei Maxdome direkt die Kündigung geschickt. Du kannst ja zum Monatsende kündigen. Ich habe einfach diese Vorlage für eine Kündigung genutzt:

http://www.verzeichnis-anwalt.de/ratgeber/mustertexte/kundigung-maxdome-vertrag.html

Ich habe die Word Kündigungsvorlage einfach ausgefüllt und dann per Fax zu Maxdome geschickt. Ich würde auch direkt einen Faxbericht erstellen, dann kannst du belegen das Du gekündig hast.

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Der Personalausweis und der Reisepass sind beides Ausweise und können beide unabhängig von einander genutzt werden, um Dich auszuweisen. Es geht ja wahrscheinlich darum deinen Namen und z.B. Geburtsdatum zu überprüfen. Das geht mit beiden Ausweisen.

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Wenn Du eine Rechtschutz hast frage mal nach ob es nicht eine kostenlos Erstberatung gibt. Je nach Schadenhöhe würde ich überlegen ob es nicht Sinn macht einen Anwalt einzuschalten. Ich denke der Autofahrer hat mindestens Teilschuld.

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Bei Privatkäufen gilt das Prinzip "Gekauft wie gesehen" und Du hast weder einen Anspruch auf Preiserstattung noch irgendwelche Garantie Ansprüche gegenüber dem Verkäufer.

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