So wie es sich liest haben Sie betrogen, also sprechen Sie von einer Vorladung als Beschuldigter (bei der Polizei?!)? Wenn Ihnen noch keine Möglichkeit gegeben wurde sich als solcher zu äußern, wie haben Sie dann Kenntnis von dem Ermittlungsverfahren gewonnen?
Vorladung als Zeuge bei der Polizei? Dann gehe ich davon aus, dass Sie die Anzeige gestellt haben, in diesem Fall kann es sein, dass die Ermittlungsbehörden schon alle Infos haben und Sie gar nicht mehr geladen werden.
Vorladung als Angeklagter? U. U. gar nicht, wenn Ihr Fall mit einem Strafbefehl abgeurteilt werden kann.
Vorladung als Zeuge bei Gericht? U. U. gar nicht, wenn es nie zu einer Verhandlung kommt (z. B. wegen Einstellung oder Strafbefehl)