aber in welchem zeugnis brauche ich denn den schnitt von 2.5 für`s gym?

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§10 StVO, Ausweichen

(1) Der Lenker eines Fahrzeuges hat einem entgegenkommenden Fahrzeug rechtzeitig und ausreichend nach rechts auszuweichen. Einem entgegenkommenden Schienenfahrzeug ist jedoch, wenn der Abstand zwischen ihm und dem Fahrbahnrand ein Ausweichen nach rechts nicht zulässt, unter Bedachtnahme auf den Gegenverkehr nach links auszuweichen.

(2) Kann nicht oder nicht ausreichend ausgewichen werden, so sind die einander begegnenden Fahrzeuge anzuhalten. In einem solchen Fall muss jenes Fahrzeug zurückgefahren werden, mit dem dies wegen seiner Art und wegen der örtlichen Verhältnisse leichter möglich ist.

Ausreichend ist eine Ausweichbewegung, wenn der Begegnende seine Fahrt ohne Gefährdung oder vermeidbare Behinderung fortsetzen kann kann - OGH 21. 10. 1971, ZVR 1972/7.

Auf Bergstrecken, auch solchen, die eine Begegnung wegen der geringen Fahrbahnbreite nicht erlauben, darf der Berganfahrende vom Bergabfahrenden weitestgehende Rücksichtnahme erwarten, doch besteht keine allgemeine Pflicht des Bergabfahrenden, dem Berganfahrenden den Weg freizugeben - OGH 3. 7. 1979, ZVR 1980/124.

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