Ich hätte mal eine Frage zum Brandschutz:
Meine Mansardenwohnung hat gerade Wände, das bedeutet natürlich, dass der Bereich hinter den Mauern Dachschräge ist, und damit einen großen Stauraum bietet. Der Bereich zu den Dachschrägen ist auch mittels einer kleinen Tür zugänglich. Dieser Dachbodenbereich ist ca. 10 Meter lang und ca. drei Meter breit.
Ich nutze diesen Dachbodenbereich, für das, wofür Dachböden da sind: Ich verwende ihn teils als Speicher und lagere dort Verschiedenes, das ich nicht immer brauche. Dies wohlgeordnet und äußerst platzsparend in geschlossenen Profi-Stapelboxen, und nur im niedrigsten Bereich der Dachschräge (unter 80 cm hoch). Von dort bis zur Wand sind es ca. 1.8 Meter, das bedeutet, dass sich zwei bis drei Männer nebeneinander dort völlig probemlos fortbewegen können, die gesamte Länge des Dachbodens entlang (ca. 10 Meter).
Obwohl ich, wie gesagt, den niedrigsten Bereich der Dachschräge als Speicher nutze: Im verbleibenden, freien Raum könnte sich somit problemlos ein ganzes Feuerwehrregiment aufhalten. Zwanzig Leute mindestens. Man könnte dort problemlos mehrere Feuerwehrschläuche verlegen und im Ernstfall völlig unbehindert löschen. Die Feuerwehrleute könnten zur Not sogar Hockey da drin spielen. Die Mauer zur Wohnung hin ist auch völlständig frei, da steht überhaupt nichts.
Das bedeutet: Selbst im Brandfall könnten sich Feuerwehrleute problemlos in meinem Speicher hin- und herbewegen. Denn die würden ja wohl kaum ausgerechnet da entlangrobben wollen, wo die Dachschräge nur 30-70 cm hoch ist, wo meine Stapelbosen sind, wenn daneben genügend Platz ist, wo man fast aufrecht gehen kann.
Nun hat mir jemand gesagt: Da darfst du nicht viel lagern. Das ist ein Zugang für die Feuerwehr im Brandfall! Das muss frei bleiben.
Nun frage ich mich:
Was soll das, das würde ja für jeden anderen Dachschrägenbereich/Dachboden genauso gelten. Und außerdem: Es gibt ja schließlich genügend Dachwohnungen, wo die gesamte Grundfläche unter dem Dach als Wohnung ausgebaut ist, den Bereich, wo die Dachschräge nur noch 20-30 cm hoch ist, eingeschlossen. Dann müsste das, aus Brandschutzgründen, ja auch verboten sein.
Wenn man da modernen Vollwärmeschutz anbringen würde, was heute völlig normal ist, dann wäre da überhaupt kein Platz mehr, weil die die Wärmeisolierung dann den Platz vollständig einnehmen würde. Und dann könnte sich da kein Feuerwehrmann mehr drin bewegen. Dann müsste ja Vollwärmeschutz im Dachbereich auch verboten sein.
Ich nutze sowieso nur den niedrigsten Bereich der Dachschräge als Speicher, und da steht alles wohlgeordnet, und in keiner Weise brandgefährlich, in Profi-Stapelboxen.
Feuergefährliche Substanzen lagere ich dort natürlich auch nicht.
Frage:
Stimmt es, das man einen solchen Bereich aus Brandschutzgründen nicht als Speicher nutzen darf?
Bitte nur ernsthafte Antworten, und keine Antworten von Leuten, die selbst keinen blassen Schimmer haben und nur raten können.