Zur Beantwortung deiner Frage….. …..das ist schwierig, da es
im Digitalfunk keine Netzgruppen gibt…

Es gibt Rufgruppen und Netzkennungen.

Das sind allerdings zwei unterschiedliche Geschichten.

Zu den Rufgruppen: Die Antwort von JuniorBJ92 beschreibt den Begriff der Rufgruppen oder auch auf Englisch Talkgroup schon recht gut. Allerdings: Benutze hierfür nicht die Bezeichnung Netzgruppe – sie ist einfach falsch - und erstezte sie durch Rufgruppe.

Eine Netzkennung im Digitalfunk bezeichnet, wie der Name schon sagt, das übergeordnete Netz in dem sich beliebig viele Funkgeräte befinden können. Innerhalb dieses Netzes können zudem beliebig viele Rufgruppen gebildet werden.

Den Begriff der Netzkennung wirst du im BOS Digitalfunk z.B. im
Zusammenhang mit Gebäude- bzw. Objektfunkanlagen finden. Für weitere Informationen google einfach nach dem Stichworten TMO A bzw. Autarke Basisstation (TMOa).

Eine Übersicht zu den Netzkennungen findest du hier:

https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Nummerierung/TechnischeNummern/ITSI/ITSI_zuget_Rufnr.pdf?__blob=publicationFile&v=4

PS: Die Netzkennung für den allgemein bekannten BOS-Digitalfunk
ist die 1001….

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Der Name bezieht sich auf die Länge der Funkwellen. Im 2m-Bereich werden bei der BOS Frequenzen zwischen 165MHz und 174MHz genutzt - z.B. Kanal 53 / Unterband = 168,6MHz. Die Wellenlänge kann man berechnen, indem man die Ausbreitungsgeschwindigkeit durch die Frequenz teilt. Bei den Funkwellen gilt Ausbreitungsgeschwindigkeit = Lichtgeschwindigkeit = ca. 300 000 000 m/s

= 300 000 000 m/s geteilt durch 168 600 000 1/s = 1,8m <- ca. 2m -> 2m Band

Im 4m-Band werden Frequenzen zwischen 75Mhz und 88 MHz genutzt -> Wellenlänge dort ca. 4m.

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Wenn du versucht etwas zu schreiben, dann bezeichne es bitte aber nicht als Dienstanweisung. Diese gelten nun einmal nur für den Dienst z.B. niemand darf unter Alkoholeinfluss an einer dienstlichen Veranstaltung teilnehmen. Einem aktiven freiwilligen FM(SB) wirst du damit also nicht vorschreiben können, dass er in seiner Freizeit nicht auf „Gefällt mir“ klicken darf – höchstens nicht während eines Dienstes….

Und jemanden generell vorschreiben was er in seiner Freizeit zu tun und zu lassen hat, wird bestimmt nicht von allen gut aufgenommen. Somit wird wohl einer Art „Verhaltensempfehlung“ (wie von sportskanone8 bereits verlinkt) die beste Lösung darstellen.

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Schau hierzu in die Feuerwehrdienstvorschrift 3 „Einheiten im Lösch- und Hilfeleistungseinsatz“ unter Punkt 2: Taktische Einheiten.

Link: http://www.idf.nrw.de/service/downloads/pdf/fwdv3_200802.pdf

  • selbstständiger Trupp 1/2/(3) -- Unterschied zum „normalen Trupp“ [Wasserstrupp usw.] siehe FwDV 3 – Punkt 2.3
  • Staffel 1/5/(6)
  • Gruppe 1/8/(9)
  • Zug 1/3/18/(22) --- Führungseinheit + 2 Gruppen -> ein Zugführer + 2 Gruppen sind genau genommen noch KEIN Zug – siehe hierzu FwDV 3 – Punkt 2.4 sowie FwDV 100 – Punkt 3.2.5

Außerdem kann man noch den Verband als eine Einheit der Feuerwehr mit dazu zählen. Verband = Führungseinheit + mehrere Züge

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Das „komische dom dom“ ist aus dem Lied ‚Oh,Yeah‘ von Yello (1985).

Hier: http://www.youtube.com/watch?v=QKZ8n4COncw ab ca. 1:30 findest du die gesuchte Stelle. Zu hören war das Lied u.a. in den Filmen „Ferris macht blau“ und „Das Geheimnis meines Erfolges“ , sowie in „Die Simpsons“ – vom Duffman.

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