Hallo! Ein iphone 3GS bekommt man mit Garantie am günstigsten im apple-online-store! Dort ist dieses momentan für 519 Euro zu haben. Ansonsten hilft nur der Griff zu bewährten online-Auktionshäusern. Zur zweiten Frage: das Handy mal per Kabel am PC anschließen und itunes starten! Könnte helfen!

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Hallo! Der Kreidt wird in der Regel sofort nachdem der Antrag geprüft und positiv bewertet wurde, ausgezahlt. Dabei wird natürlich nur die Differenz zwischen Kreditsumme und Anzahlung ausgezahlt! Diese Form der Finanzierung eignet sich in der Regel für den Kauf beim Händler. Man kauft zum Beispiel ein Auto für 10000 Euro (entspricht der Gesamtkreditsumme), zahlt 2000 Euro an (oder gibt Altfahrzeug in Zahlung) und bekommt dann noch 8000 Euro von der Bank. Nun könnte man sich fragen, warum man dann nicht einfach einen Kredit über 8000 Euro nehmen soll. Der Vorteil bei diesem Kredit ist, dass die Raten durch diese Form in der Regel etwas geringer sind. Allerdings sollte man die Höhe der Schlussrate so klein wie möglich halten. SOnst besteht die Gefahr, dass bei Ablauf der Finanzierung mehr Kredit offen ist, als das Auto noch wert ist! Entsprechende Berechnungsmöglichkeiten bietet die Website der Santander. Aber auch die meisten Autohändler arbeiten mit dieser Bank zusammen, so dass diese sicher gern ein Angebot machen. Und: auch andere Banken bieten diese Form von Kredit an! Zum Beispiel BMW-Bank und VW-Bank. Es lohnt sich auf jeden Fall einmal "über den Tellerrand" zu schauen! Auch ein Anruf beim Versicherungsagenten kann sich lohnen, da auch diese häufig Kredite anbieten. Letzten Endes spielen ja auch der Zinssatz, die Möglichkeit kostenlos zwischen zu tilgen und so weiter eine große Rolle!

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malterser

Hallo! Generell muss man sagen, dass die meisten Terrier recht aktiv und unter Umständen schwierig zu erziehen sind. So auch die Westies. Aber noch wichtiger als die Rasse an sich ist die Auswahl der richtigen Zucht! Ein Hund, der in eine soziale, ruhige Umgebung hinein geboren wurde, wird vom Wesen her eher ruhiger werden. Die Qualität einer Zucht sollte man nicht von Titeln oder Papieren, sondern vom Umgang des Züchters mit seinen Tieren abhängig machen. Viel Erfolg!

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Hallo! Auf diese Frage kann man leider nur so antworten, dass man im Anschluß Äpfel mit Birnen vergleicht. Bei einem solchen Vergleich kommt es auf so viele Faktoren an, die in der Fragestellung einfach fehlen. Also gib noch mehr Informationen (Versicherungseinstufung, Alter des Corsa usw.) oder du mußt dich mit dem üblichen "Blabla" zufrieden geben.

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Hallo! Sich auf reine Fahrlässigkeit zu berufen, finde ich zu einfach! Denn Fahrlässigkeit ist nunmal noch lange kein Vorsatz! Gibt es zwischen Ihnen und dem Arbeitgeber eine schriftliche Nutzungsvereinbarung? Wenn ja, was steht dort über eventuelle Schäden geschrieben? Generell ist es so, dass der Arbeitgeber für die Tätigkeiten seiner Angestellten (im Rahmen seiner dienstlichen Tätigkeit) haftet. Kein Bauarbeiter muß einen neuen Bagger kaufen, wenn dieser durch seine Fahrlässigkeit kaputt geht! Ich gebe zu, dass dieser Vergleich ein wenig hinkt. Aber ich denke, es ist nachvollziehbar, worauf ich hinaus möchte. Aber: Recht hin oder her... Wer möchte es sich schon gern mit seinem Chef verscherzen?! Ich würde versuchen, bei der Privaten Haftpflicht vorzusprechen. Obwohl diese aufgrund der dienstlichen Nutzung die Regulierung ablehnen könnte.

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Ich würde nach einem Gutachten fragen. Bei einem solch kapitalen Schaden, hat der Versicherer sicher eins anfertigen lassen. In diesem ist der Wertverlust, der durch diese Beschädigung entstanden ist, üblicherweise ausgewiesen. Von einer Wertsteigerung zu reden, halte ich für vermessen. Zu einem allgemein (sehr) guten Zustand gehört auch ein ordentlicher Lack! Wenn die Arbeiten vom Fachmann ausgeführt worden sind, gibt es keinen Grund skeptisch zu sein. Aus der Erfahrung heraus sind Hagelschäden bei hellen Farben, wie silber, schwieriger zu kaschieren als bei dunklen Farben. Wenn man sich das Fahrzeug ansieht, ist auf Dellen zu achten, da der Spachtel (je nachdem wie dick er ist) bei vollständiger Trocknung zum "Schrumpfen" neigt. Dies geschieht, wenn überhaupt, schon nach ein paar Tagen. Außerdem ist es üblich, dass der Hersteller nach einem Hagelschaden von der Lack-/Durchrostungsgarantie Abstand nimmt! Dies empfinde ich auf jeden Fall als wichtig.

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Die Kundenbetreuung anrufen. Vielleicht hat der Shop zum Samstag die Karte nicht aktiviert bekommen.

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Hallo! Die Sache ist sicher sehr ärgerlich, aber hier steht Aussage gegen Aussage. In den Prospekten ist der Ausstattungsumfang eines Fahrzeugs klar beschrieben. Man wird darauf verweisen, dass man sich das hätte durchlesen müssen. Wenn bei der Bestellung ein Zeuge anwesend war, würde ich versuchen, mit dem Autohaus-Chef zu reden. Vielleicht läßt sich das Fahrzeug tauschen.

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Das Fahrzeug kann in jeder beliebigen Zulassungsstelle/Straßenverkehrsamt auch ohne Fahrzeugschein abgemeldet werden. Man muß vor Ort eine sogenannte Verlusterklärung ausfüllen. Wenn man den TÜV-Bericht dabei hat, wird der aktuelle TÜV-Termin mit eingetragen. Wenn man keinen hat, wird das einfach weg gelassen. Also: mit Brief und Kennzeichen hin und abmelden!

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Hallo! Welche andere Lösung hätte es denn gegeben außer dem Tauschmotor? Den kaputten drin lassen? Spaß beiseite! Der Hersteller hat das Recht (und die Pflicht) auf Nachbesserung. Dazu zählt eben auch der Einbau eines neuen Motors. Sollten die gleichen Mängel immer wieder auftreten und der Hersteller ist nach mindestens dreimaliger Nachbesserung (der gleichen schwerwiegenden Sache) nicht in der Lage, zu reparieren, rechtfertigt das unter Umständen eine Wandlung oder Rückabwicklung des Kaufvertrages. In diesem Falle hat der Hersteller allerdings das Recht, für die gefahrenen Kilometer einen Abzug vorzunehmen. Für Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Erwerb eines Kfz reicht übrigens schon eine einfache Verkehrsrechtsschutz. Sollte diese beim Kauf des Kfz schon bestanden haben, kann diese für den Fall des Falles in Anspruch genommen werden. Hoffe, geholfen zu haben.

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Das ist leider gleich in mehreren Punkten eine heikle Angelegenheit! Zum Einen, weil der Käufer mit deinen Kennzeichen auf deinen Versicherungsschutz fährt. Das heißt, dass du alle Knöllchen, die er verursacht, bekommst und im Falle eines Schadens deine Versicherung herangezogen wird. Solange das Fahrzeug nicht ab-/umgemeldet ist, wird die Versicherung auch von dir den Beitrag fordern! Nichts desto trotz solltest du sofort den Verkauf deinem Versicherer melden! Nun zu einer Sache, die die meisten Leute nicht wissen: auch als Privatperson unterliege ich der sogenannten Sachmängelhaftung. Eine Klausel, wie "ohne Garantie", "gekauft wie gesehen" und dergleichen ist also völlig unwirksam. Abgesehen davon, dass man als Privatperson sowieso keine Garantie geben muß, aber eben für Sachmängel gerade stehen. Es ist also im schlimmsten Fall zu klären, ob du von den Mängeln wußtest und diese wissentlich verschwiegen hast. Wenn nein, ist alles in Ordnung, wenn ja, wirst du für die Mängelbeseitigung aufkommen oder das Fahrzeug zurück nehmen müssen. Einzig und allein Mängel, auf die im Kaufvertrag konkret hingewiesen wurde, sind vom Käufer nicht anfechtbar. Wenn du keinerlei Mängel verschwiegen hast, laß dir auch nicht mit Anwalt und dergleichen drohen! Mach zusätzlich eine Meldung über den Verkauf an das Straßenverkehrsamt. Die schreiben den neuen Besitzer nach einer gewissen Zeit, mit der Aufforderung das Fahrzeug umzumelden, an.

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Die meisten älteren Verträge haben eine sogenannte Schüler-/Studentenklausel. Das heißt, dass man nur Leistungen aus dem Vertrag erhält, wenn man erwerbsunfähig wird. Erwerbsunfähig ist man dann, wenn man weniger als 3 Stunden täglich einer Beschäftigung nachgehen kann. Neuere Verträge haben diese Klausel unter Umständen nicht mehr, da diese alles andere als verbraucherfreundlich ist. Da hilft wohl - wie immer - nach Bestätigung durch den Arzt, nur der Kontakt zum Versicherer. TIPP: Prüfen, ob eine Übergangsleistung, für den Fall, dass mindestens 6 Monate Erwerbsunfähigkeit vorliegt, vereinbart wurde.

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Hallo! Da auch Versorgungswerke strengen Regeln unterliegen und noch dazu eine Unmenge von Beitragszahlern hat, erscheinen mir diese als ausserordentlich sicher. Im speziellen Fall wäre es interessant zu wissen, ob sich eine Private Rentenvorsorge aufgrund des Alters noch lohnt. Generell ist zu sagen: jeder Euro, der in die Altersvorsorge gesteckt wird, ist sinnvoll! Ich würde vom Versorgungswerk hochrechnen lassen, wie sich die zu erwartende Rente mit freiwillig eingezahlten Beiträgen verändern wird und dies mit dem Ertrag einer privaten Vorsorge vergleichen. Vergessen Sie dabei aber nicht den steuerlichen Aspekt! Denn auch Renten werden i. d. R. versteuert.

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Generell kann man einen Antrag nur widerrufen und einer Police widersprechen. Aber das ist Versicherungsdeutsch. Die Widerspruchsfrist beginnt mit Erhalt der Police! Bei Sachverträgen beträgt diese i. d. R. zwei Wochen, bei Lebensverträgen vier Wochen. Demnach ist der Zug in diesem Falle abgefahren! Wenn der Gesellschaft ein unterschriebener Antrag vorliegt, ist alles rechtens. TIPP: Ich würde mal lesen, was bei "Nichtzahlung des Erstbeitrages" passiert, sofern dieser nicht auch schon geflossen ist...

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Meiner Meinung nach (wenn der Händler von dem Totalschaden wusste!) ein klassischer Fall von arglistiger Täuschung. Dies wird aber, wie auch meine Vorredner bereits sagten, ohne Rechtsbeistand kaum zu klären sein. Was viele nicht wissen: eine einfache Verkehrsrechtsschutz reicht in diesem Falle aus. Denn diese greift auch beim Erwerb von Kfz, oder zum Beispiel auch bei Problemen im Zusammenhang mit einer Reparatur.

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